Ostpreußen/Genealogische Quellen/Standesamtbestände Kreis Schloßberg (Pillkallen): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet. Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874. Bis dahin wurden von<br>den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden ''(Gerichte)'' übergeben. Ursprünglich hatte der Kreis Angerburg 32 Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref> <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.551 {{MDZ|bsb11180220|549}}</ref>
Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet. Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874. Bis dahin wurden von<br>den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden ''(Gerichte)'' übergeben. Ursprünglich hatte der Kreis Angerburg 32 Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref> <ref>Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.429 {{MDZ|bsb11180220|435}}</ref>
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Version vom 17. Februar 2016, 20:56 Uhr

Standesamt Samrodt
Standesämter im Landkreis Angerburg

Einleitung

Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet. Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874. Bis dahin wurden von
den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichte) übergeben. Ursprünglich hatte der Kreis Angerburg 32 Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst und in andere Standesämter überführt.[1] [2] [3]

Standesamt Stimbern

Das Standesamt Stimbern bestand von 1874 bis 1945. {{#dpl:

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Standesamt I
in Berlin
Staatsarchiv
Allenstein
Staatsarchiv Lyck Standesamt vor Ort LDS Anmerkungen
Geburten ---
Heiraten --- ---
Sterbefälle --- ---
Anmerkungen --- --- --- ---
  • Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamtes Stimbern. [4]

Fußnoten

  1. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online).
  2. Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf, §501-503
  3. Amtsblatt 1874 , Reg.-Bezirk Gumbinnen, S.429 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  4. Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992