Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B167: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Beilage Nr. 21.'''</center> | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die für das Jahr 1880 und das 1. Vierteljahr 1881 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlage betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1880 und im 1. Vierteljahr 1881 in der Stadt Worms folgende Umlagen erhoben werden: | |||
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|valign="top" width=66px|334 000 [[Bild:Mark_5.svg|14px]]|| mit einem Ausschlags-Coefficient von 64,591 [[Bild:Pfennig_5.svg|10px]] auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen; | |||
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|valign="top" |<div align="right"> 3 200 [[Bild:Mark_5.svg|14px]]</div>||mit einem Ausschlags-Coefficient von 1,269 [[Bild:Pfennig_5.svg|10px]] auf das gesammte Communalsteuerkapital der evangelischen Einwohner; | |||
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|valign="top" |<div align="right"> 2 270 [[Bild:Mark_5.svg|14px]]</div>||mit einem Ausschlags-Coefficient von 1,889 [[Bild:Pfennig_5.svg|10px]] auf das gesammte Communalsteuerkapital der katholischen Einwohner. | |||
|} | |||
{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen wie folgt stattfinden soll: 6{{Bruch |1|2}} Ziele in 1880, fällig in den Monaten Mai bis December einschließlich, 1 Ziel im 1. Vierteljahr 1881, fällig im Februar 1881.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Worms}}, den 28. Juni 1880. | |||
<center>'''Großherzogliches Kreisamt Worms.'''<br />{{Sperrschrift |Lotheißen.}}</center> | |||
<br /><br /> | |||
<center>'''Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.'''</center> | |||
{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:<br /> | |||
am 21. Juli dem Professor ''Dr.'' Ludwig {{Sperrschrift |Büchner}} die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Sachsen-Ernestinischen Hausordens zu ertheilen. | |||
<br /><br /> | |||
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|colspan=2 |<center>{{Sperrschrift |'''Concurrenzeröffnungen.'''}}</center> | |||
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| ||{{NE}}Erledigt sind: | |||
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|valign="top" |1)|| die evangelische Pfarrstelle zu Güttersbach, im Decanate Erbach. Dotationsmäßiger Gehalt 1447 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau zu. Derselbe ist dem Classificationsgesetz {{Sperrschrift |nicht}} beigetreten; | |||
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|valign="top" |2)|| die dritte evangelische Pfarrstelle zu Büdingen mit Herrnhaag. Dotationsmäßiger Gehalt 1226 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] Das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Büdingen zu; | |||
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|valign="top" |3)|| eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Seeheim, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] | |||
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|valign="top" |4)|| eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schaafheim, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 [[Bild:Mark_5.svg|14px]]; | |||
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|valign="top" |5)|| eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Butzbach, im Kreise Friedberg, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden jährlichen Gehalte von 1000-1600 [[Bild:Mark_5.svg|14px]]; | |||
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|valign="top" |6)|| die evangelische Pfarrstelle zu Zotzenbach, im Decanate Erbach. Dotationsmäßiger Gehalt 2100 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] Das Präsentationsrecht steht Seiner Erlaucht dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg zu. | |||
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die für das Jahr 1880 und das 1. Vierteljahr 1881 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlage betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1880 und im 1. Vierteljahr 1881 in der Stadt Worms folgende Umlagen erhoben werden:
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen wie folgt stattfinden soll: 61/2 Ziele in 1880, fällig in den Monaten Mai bis December einschließlich, 1 Ziel im 1. Vierteljahr 1881, fällig im Februar 1881.
Worms, den 28. Juni 1880.
Lotheißen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 21. Juli dem Professor Dr. Ludwig Büchner die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Sachsen-Ernestinischen Hausordens zu ertheilen.