Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B119: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Beilage Nr. 15.'''</center>
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<center>'''Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.'''</center>
{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:<br />
am 8. Mai dem Schiffscapitän August {{Sperrschrift |Harling}} aus Bingen die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten Karl von Rumänien verliehenen Ritterkreuzes des Ordens "Stern von Rumänien" zu ertheilen.
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<center>'''Ordensverteihung.'''</center>
{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:<br />
am 30. April dem Fußgendarmen Johann Peter {{Sperrschrift |Engelhard}} im Großherzoglichen Gendarmerie-Corps das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2015, 13:42 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Beilage Nr. 15.


Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 8. Mai dem Schiffscapitän August Harling aus Bingen die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten Karl von Rumänien verliehenen Ritterkreuzes des Ordens "Stern von Rumänien" zu ertheilen.

Ordensverteihung.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 30. April dem Fußgendarmen Johann Peter Engelhard im Großherzoglichen Gendarmerie-Corps das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.

Concurrenzeröffnungen.
       Erledigt sind:
1) die evangelische Pfarrstelle zu Langstadt, im Decanate Groß-Umstadt. Dotationsmäßiger Gehalt 2147 Mark 5.svg;
2) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hebstahl, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau zu;
3) eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heimersheim, im Kreise Alzey, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
4) die Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Dalsheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
5) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Groß-Winternheim, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
6) eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Lampertheim, im Kreise Bensheim, mit einem nach dem Dienstalter des betreffenden Lehrers sich bemessenden Gehalte von 1000—1800 Mark 5.svg jährlich;
7) eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Nieder-Mörlen, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
8) die für dieses Mal mit einem seminaristisch gebildeten Lehrer evangelischer Confession zu besetzende Schulstelle (Mitpredigerstelle) zu Dornheim, im Kreise Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
9) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Vielbrunn, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu;
10) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Alsbach, im Kreise Bensheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
11) eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ockenheim, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
12) eine mit einem seminaristisch gebildeten Lehrer zu besetzende Gesanglehrerstelle an der gemeinsamen Schule zu Mainz mit einem nach dem Dienstalter zu bemessenden Gehalte von 1300-2300 Mark 5.svg;
13) die mit einem seminaristisch gebildeten Lehrer zu besetzende 2. Turnlehrerstelle an der gemeinsamen Schule zu Mainz mit einem nach dem Dienstalter zu bemessenden Gehalte von 1300-2300 Mark 5.svg;
14) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Leiselheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg;
15) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Spiesheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg