Ostpreußen/Genealogische Quellen/Standesamtbestände Kreis Goldap: Unterschied zwischen den Versionen
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Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet.<br>Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.<br>Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden ''(Gerichte)'' übergeben. <br> Ursprünglich hatte der Kreis | Durch das preußische ''Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung'' vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet.<br>Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.<br>Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden ''(Gerichte)'' übergeben. <br> Ursprünglich hatte der Kreis Goldap ? Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst<br>und in andere Standesämter überführt.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten], Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que897.pdf online]).</ref> <ref>[[Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf]], §501-503</ref><br> | ||
===Standesamt [[Szittkehmen| Szittkehmen (Wehrkirchen)]]=== | ===Standesamt [[Szittkehmen| Szittkehmen (Wehrkirchen)]]=== | ||
Das Standesamt Szittkehmen (Wehrkirchen) wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis 1945. | Das Standesamt Szittkehmen (Wehrkirchen) wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis 1945. |
Version vom 25. Mai 2015, 19:10 Uhr
Einleitung
Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874 wurden in Ostpreußen die Standesämter gebildet.
Aus dem dortigen Paragraphen 55 ergibt sich der Beginn der Standesbücher zum 1. Oktober 1874.
Bis dahin wurden von den Kirchspielen Duplikate der Kirchenbücher angelegt und den staatlichen Behörden (Gerichte) übergeben.
Ursprünglich hatte der Kreis Goldap ? Standesämter, doch durch die verschiedenen Umstrukturierungen der Amtsbezirke wurden verschiedene Standesämter aufgelöst
und in andere Standesämter überführt.[1] [2]
Standesamt Szittkehmen (Wehrkirchen)
Das Standesamt Szittkehmen (Wehrkirchen) wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis 1945. {{#dpl:
| category = Ort im Standesamt Szittkehmen | redirects = include | format = *Zum Standesamt Szittkehmen (Wehrkirchen) gehörten folgende Orte:\n,%PAGE%, - ,\n
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Standesamt I in Berlin |
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Anmerkungen | --- |
- Das Standesamt I in Berlin hat keine Standesamtsunterlagen des Standesamt Szittkehmen. [3]
Fußnoten
- ↑ Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. (Auch online).
- ↑ Media:Allgemeines Landrecht für die preussischem Staaten 1838 Kirche.pdf, §501-503
- ↑ Standesregister und Personenstandsbücher der Ostgebiete im Standesamt I in Berlin,Verlag für Standesamtwesen,Berlin 1992