Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B180: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.'''</center>
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{{NE}}In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br />
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung einer Umlage für die deutsch-katholische Gemeinde zu Osthofen betreffend.'''</center>
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Aktuelle Version vom 1. März 2015, 05:49 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Beilage Nr. 24.


Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem 14 Jahre alten Franz Christ, Sohn des Caspar Christ III. zu Kastel, in Anerkennung der von demselben am 11.August l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 7 Jahre alten Sohnes des Büreaudieners Georg Rupp zu Kastel vom Tode des Ertrinkens, eine silberne Taschenuhr als Geschenk Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 25. September 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Fuhr.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer Umlage für die deutsch-katholische Gemeinde zu Osthofen betreffend.

      Zur Deckung der Bedürfnisse der deutsch-katholischen Gemeinde zu Osthofen für 1881/82 sollen von den Angehörigen dieser Gemeinde 628 Mark 5.svg erhoben werden, was hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital 6,193 Pfennige beträgt, und daß die Erhebung in sechs Zielen und zwar in den Monaten September, October, November und December 1881 und Januar und Februar 1882 erfolgen soll.
      Worms, den 19. September 1881.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
v. Gagern.



Ordensverleihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 17. August dem Hofconcertmeister bei der Hofmusik Ferdinand Büchler, -
2) am 12. September dem Kreisrath des Kreises Friedberg Dr. Johannes Julius Braden, dem Obersteuerinspector bei dem Hauptsteueramt Darmstadt Eugen von Buri das Ritterkreuz 1. Classe und dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Friedberg Carl Scriba das Ritterkreuz 2. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, - zu verleihen.


Namensveränderungen.
1) Am 20. Juli 1881 wurde dem Wilhelm Schwarzhaupt zu Nidda gestattet, daß derselbe statt seines bisherigen in Zukunft den Familiennamen "Ickler", -
2) am 10. August wurde dem Ludwig Schneider aus Gernsheim gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen künftighin den Familiennamen "Kalter", -
3) am 25. August wurde dem Jacob Heinrich Daum zu Kelsterbach gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen künftighin den Familiennamen "Hardt" - führe.