Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B153: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(automatisch angelegt)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1881|B152|363|B154|unvollständig}}</noinclude>
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1881|B152|363|B154|korrigiert}}</noinclude>
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 20.'''</center>
<center>Darmstadt, den 27. August 1881.</center>
<br />
{|
|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}||1) Bekanntmachung, die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend. - 2) Verzeichniß der Vorlesungen, Uebungen und Practica, welche im Wintersemester 1881/82 in den fünf Fachabtheilungen der Großherzoglichen technischen Hochschule zu Darmstadt gehalten werden. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Worms für 1881/82. - 4) Dienstnachrichten. - 5) Concurrenzeröffnungen.
|}
<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.'''</center>
{{NE}}Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 1.Juli 1881, die Erhebung der Reichsstempelabgaben betreffend, (Reichsgesetzblatt Nr. 17 von 1881) wird nachfolgend das Verzeichniß der Dienststellen bekannt gegeben, welchen im Großherzogthum die Befugniß zur Erhebung der betreffenden Abgaben beigelegt worden ist.<br />
{{NE}}Es sind bis auf Weiteres beauftragt worden:
{|
|{{NE}}||valign="top" |1.||colspan=6 | Mit der {{Sperrschrift |Erhebung}} der {{Sperrschrift |Reichsstempelabgaben}} von {{Sperrschrift |Werthpapieren}} (inländischen und ausländischen Actien, Renten und Schuldverschreibungen), Nr. 1-3 des Tarifs:
|-
| || ||colspan=6 |<center>1) die Hauptstaatskasse zu Darmstadt.</center>
|-
| || ||colspan=6 |{{NE}}Ferner vorübergehend während der Zeit vom 1. September bis 29. December d. J. mit der {{Sperrschrift |Erhebung}} der {{Sperrschrift |fixen Stempelabgabe}} von {{Sperrschrift |ausländischen Werthpapieren}} (Ausnahmen zu den Tarifnummern 1 und 2) neben der unter 1 genannten Behörde:
|-
| || ||width=90px | ||2)|| das|| Hauptsteueramt|| Offenbach,||width=90px |
|-
| || || ||3)||<center>"</center>||<center>"</center>||Gießen,||
|-
| || || ||4)||<center>"</center>||<center>"</center>||Mainz,||
|-
| || || ||5)||<center>"</center>||<center>"</center>||Worms,||
|-
| || || ||6)||<center>"</center>||<center>"</center>||Bingen.||
|-
| ||valign="top" |II.||colspan=6 | Mit der {{Sperrschrift |Erhebung}} der {{Sperrschrift |Abgabe}} von {{Sperrschrift |Schlußnoten}} etc. und {{Sperrschrift |Rechnungen}} etc., Nr. 4 a. und 4 b. des Tarifs:
|-
| || || ||1)|| das|| Hauptsteueramt|| Darmstadt,||
|-
| || || ||2)||<center>"</center>||<center>"</center>||Gießen,||
|-
| || || ||3)||<center>"</center>||<center>"</center>||Mainz.||
|}

Version vom 13. Februar 2015, 18:11 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
<<<Vorherige Seite
[B152]
Nächste Seite>>>
[B154]
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 20.
Darmstadt, den 27. August 1881.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend. - 2) Verzeichniß der Vorlesungen, Uebungen und Practica, welche im Wintersemester 1881/82 in den fünf Fachabtheilungen der Großherzoglichen technischen Hochschule zu Darmstadt gehalten werden. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Worms für 1881/82. - 4) Dienstnachrichten. - 5) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 1.Juli 1881, die Erhebung der Reichsstempelabgaben betreffend, (Reichsgesetzblatt Nr. 17 von 1881) wird nachfolgend das Verzeichniß der Dienststellen bekannt gegeben, welchen im Großherzogthum die Befugniß zur Erhebung der betreffenden Abgaben beigelegt worden ist.
      Es sind bis auf Weiteres beauftragt worden:

       1. Mit der Erhebung der Reichsstempelabgaben von Werthpapieren (inländischen und ausländischen Actien, Renten und Schuldverschreibungen), Nr. 1-3 des Tarifs:
1) die Hauptstaatskasse zu Darmstadt.
      Ferner vorübergehend während der Zeit vom 1. September bis 29. December d. J. mit der Erhebung der fixen Stempelabgabe von ausländischen Werthpapieren (Ausnahmen zu den Tarifnummern 1 und 2) neben der unter 1 genannten Behörde:
2) das Hauptsteueramt Offenbach,
3)
"
"
Gießen,
4)
"
"
Mainz,
5)
"
"
Worms,
6)
"
"
Bingen.
II. Mit der Erhebung der Abgabe von Schlußnoten etc. und Rechnungen etc., Nr. 4 a. und 4 b. des Tarifs:
1) das Hauptsteueramt Darmstadt,
2)
"
"
Gießen,
3)
"
"
Mainz.