Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/508: Unterschied zwischen den Versionen
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|colspan=6 |<center>{{Sperrschrift |Uebersicht.}}<br />der Criminal-Processe, welche bei dem Assißengericht der Provinz Rhein-Hessen zu Mainz in dessen am 11ten September 1820 begonnen Sitzungen verhandelt worden. | |||
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|<center>{{Sperrschrift |Ordnungs-Zahl.}}</center>||<center>{{Sperrschrift |Sitzungstage.}}</center>||<center>{{Sperrschrift |Namen, Stand und Wohnort der<br />Angeklagten}}||<center>{{Sperrschrift |Verbrechen.}}</center>||<center>{{Sperrschrift |Vertheidiger.}}</center>||<center>{{Sperrschrift |Strafe.}}</center> | |||
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|valign="top" |<center>1.</center>||valign="top" |<center>11ten September 1820.</center>||valign="top" |{{Sperrschrift |Trutzel}} (Appollonia) Ehefrau des Jacob Keil, Maurer in Worms.||Diebstahl an Weis- und Bettzeug mittelst Einbruchs und Einsteigens in dem Hause, und zum Nachtheile der Eheleute Sebastian und Anna Mar. Wimmers in dem untern Busche in der Gemarkung von Worms verübt.||<center>Bodmann.</center>||valign="top" |Drei Jahre Gefängniß. Art. 401. da das Einbrechen und Einsteigen nicht als erwiesen angenommen. | |||
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|valign="top" |<center>2.</center>||valign="top" |<center>12ten ejusd.</center>||valign="top" |{{Sperrschrift |Stamm}} (Conrad) Wirth von Hohensülzen.||Freiwillige Verwundung mittelst eines Bengels, dem Bürgermeister Trumpler von Hohensülzen, während der Ausübung seiner Amtsverrichtung, vorbedächtlich zugefügt.||<center>Metz.</center>||valign="top" |<center>Zwei Jahre Gefängniß.<br />Art. 228.</center> | |||
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|valign="top" |<center>3.</center>||valign="top" |<center>13ten ejusd.</center>||valign="top" |{{Sperrschrift |Reumer}} (Margarethe) von Dexheim, Dienstmagd zuletzt in Diensten bei Wittwe Prinz zu Guntersblum.</center>||Hausdiebstähle zum Nachtheile von Johann Frank zu Alsheim, und von Wittwe Prinz zu Guntersblum verübt, während die Angeklagte bei ihr und Frank in Diensten stand.||<center>Metz.</center>||valign="top" |Ein Jahr Gefängniß.<br />Mittelrheinische Verordnung<br />Art. 4.</center> | |||
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|valign="top" |<center>4.</center>||valign="top" |<center>14ten ejusd.</center>||valign="top" |{{Sperrschrift |Lauth}} (Catharine) von Feitenheim, zuletzt Dienstmagd in Worms.||Nächtlicher Gelddiebstahl in einem bewohnten Hause zum Nachtheil von Johann Becher zu Worms verübt.||<center>Jung<br />Statt dessen<br />Haas.</center>||valign="top" |<center>Fünf Jahre Einsperren ohne Pranger, Art. 386. §. 1.</center> | |||
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|valign="top" |<center>5.</center>||valign="top" |<center>eodem.</center>||valign="top" |{{Sperrschrift |Hess}} (Elisabethe) von Idstein, zuletzt Dienstmagd bei Georg Müller in Mainz.||Diebstähle an Geld zum Nachtheile des gedachten G. Müller verübt. während die Angeklagte bei demselben in Diensten stand.||<center>Haas.||valign="top" |Ein Jahr Gefängniß.<br />Mittelrheinische Verordnung<br />Art. 4. | |||
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|valign="top" |<center>6.</center>||valign="top" |<center>15ten ejusd.</center>||valign="top" |{{Sperrschrift |Petri}} (Peter) Taglöhner von Frettenheim.||Nächtlicher Diebstahl mittelst Einbruchs und Einsteigens in dem Hause von Hilar Wilging zu Frettenheim und zu dessen Nachtheile verübt.||<center>Levita.</center>||Fünf Jahre gezwungene Arbeiten.<br />Art. 381. §. 1. und 384 ohne Pranger, bestätigt durch Urtheil des Cassations-Gerichts. | |||
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|colspan=3 | ||colspan=3 |<center>{{Sperrschrift |Hadamar.}}</center> | |||
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|colspan=6 |<center>(Das Regierungsblatt wird nachgeliefert.)</center> | |||
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2014, 19:15 Uhr
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der Criminal-Processe, welche bei dem Assißengericht der Provinz Rhein-Hessen zu Mainz in dessen am 11ten September 1820 begonnen Sitzungen verhandelt worden. | |||||
Angeklagten |
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Trutzel (Appollonia) Ehefrau des Jacob Keil, Maurer in Worms. | Diebstahl an Weis- und Bettzeug mittelst Einbruchs und Einsteigens in dem Hause, und zum Nachtheile der Eheleute Sebastian und Anna Mar. Wimmers in dem untern Busche in der Gemarkung von Worms verübt. | Drei Jahre Gefängniß. Art. 401. da das Einbrechen und Einsteigen nicht als erwiesen angenommen. | |||
Stamm (Conrad) Wirth von Hohensülzen. | Freiwillige Verwundung mittelst eines Bengels, dem Bürgermeister Trumpler von Hohensülzen, während der Ausübung seiner Amtsverrichtung, vorbedächtlich zugefügt. | Art. 228. | |||
Reumer (Margarethe) von Dexheim, Dienstmagd zuletzt in Diensten bei Wittwe Prinz zu Guntersblum. | Hausdiebstähle zum Nachtheile von Johann Frank zu Alsheim, und von Wittwe Prinz zu Guntersblum verübt, während die Angeklagte bei ihr und Frank in Diensten stand. | Ein Jahr Gefängniß. Mittelrheinische Verordnung Art. 4. | |||
Lauth (Catharine) von Feitenheim, zuletzt Dienstmagd in Worms. | Nächtlicher Gelddiebstahl in einem bewohnten Hause zum Nachtheil von Johann Becher zu Worms verübt. | Statt dessen Haas. |
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Hess (Elisabethe) von Idstein, zuletzt Dienstmagd bei Georg Müller in Mainz. | Diebstähle an Geld zum Nachtheile des gedachten G. Müller verübt. während die Angeklagte bei demselben in Diensten stand. | Ein Jahr Gefängniß. Mittelrheinische Verordnung Art. 4. | |||
Petri (Peter) Taglöhner von Frettenheim. | Nächtlicher Diebstahl mittelst Einbruchs und Einsteigens in dem Hause von Hilar Wilging zu Frettenheim und zu dessen Nachtheile verübt. | Fünf Jahre gezwungene Arbeiten. Art. 381. §. 1. und 384 ohne Pranger, bestätigt durch Urtheil des Cassations-Gerichts. | |||