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Version vom 3. Dezember 2014, 14:26 Uhr
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daß sie der Unterlassung des Gottesdienstes in Rüppurr nun lange genug zugesehen hätten, »sich und die Ihrigen nicht in ein wild ratlos Leben einstecken wöllen, daher durch frembde, dazu berufene Personen das Wort Gottes predigen lassen". Vermöge des aufgerichteten Religionsfriedens habe das Kloster die Pflicht ,,wöchentlich zwei Predigten göttlichen Wortes nach Inhalt der Augsburgischen Kon-
fession in der Kirche zu Rüppurr halten zu lassen« Und uns unsere
Unkosten, die wir auf den bisher berufenen Prediger verwandt, un-
gesäumt zu ersetzen. Und an die Regierung zu Baden schrieben die
drei Brüder: Wir haben mit Freuden vernommen, daß Ihr das
Erbieten der Klosterfrauen, unsere Kirche unserem Wunsche gemäß
statt mit zwei Messen, mit zwei Predigten und mit einem christlichen
Kirchendiener zu versehen, genehm haltet. Wir halten aber den
Mittwoch, an dem nach Eurem Vorschlag der Pfarrer von Bulach,
bei uns predigen soll, nicht für geeignet, da an diesem Tag in Ett-
lingen Wochenmarkt ist und unser Gesind denselben zu besuchen pflegt
und wir wünschen weiter, daß der Pfarrer von Ettlingen oder sein
Diakon, außer Sonntag vormittag, am Freitag bei suns predige. Und
wie es mit den Messen gehalten worden ist, nemlich, daß sie bei
Unwetter statt in der Kirche in unserem Schloß gefeiert wurde, so
könnte es nun auch mit den Predigten gehalten werden.
In einem andern Schreiben an die Regierung sagen die drei » Brüder: »Von alters her wurden in unserem Schloß Rüppurr oder in der Kapelle so zu dem Schloß und mit zu dem Flecken gehörig, wöchentlich zwei Messen von Ettlingen aus gelesen und wir verlangen kraft des Reichstagsabschiedes und Religion,sfriedens, daß zwei Predigten des Wortes Gottes für uns, unsere Ehehalten, Gesind und Untertanen, statt der Messe gehalten werden. Wir und unsere Untertanen geben nicht zu, daß unsere Untertanen gen Ettlingen in die Pfarrei gehören, sondern es ist ihnen freigestellt, das Wort Gottes da zu suchen, wo es ihnen beliebt ,,wie sie denn von alters her auch gen Gotzau ver- pfarrt gewesen sind«. Nicht der Pfarrer von Bulach, sondern der Pfarrer oder Diakon zu Ettlingen sollen hier predigen, Sonntag und