Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/331: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''</center>
<center>'''Nr. 37.'''</center>
<center>Darmstadt den 7. Juli 1820.</center>
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|valign="top" |1.)|| Vereinigung des Amts König mit dem zu Breuberg. - 2.) Bestätigung eines milden Legats. - 3.) Ueber Dicasterial-Prüfungen. - 4.) Ernennung in Beziehung auf den Landtag. - 5.) Dienstbestellungen. - 6.) Sterbfälle. - 7.) Straferkenntnisse.
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<center>{{Sperrschrift |Vereinigung des Justizamts König mit dem Justizamt Breuberg und Dienstbestellung betr.}}</center>
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den, von dem Herrn Grafen Maximilian zu Erbach Schönberg, zu der erledigten Justiz-Beamten-Stelle bei dem Sammt-Amt Breuberg, präsentirten Justizamtmann August Kornmesser bisher zu König, Landesherrlich zu bestätigen und zugleich die, von dem Herrn Grafen erbetene Vereinigung des Justiz-Amtes König mit jenem Amt zu Breuberg Landesherrlich zu genehmigen - gnädigst geruht; was hierdurch zu Jedermanns Nachricht den betreffenden Behörden aber zur Bemessung bekannt gemacht wird.{{NE}} Darmstadt den 9ten Juni 1820.
<center>{{Sperrschrift |Aus höchstem besonderen Auftrag.}}<br />'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman. Freiherr von Gruben.}}</center>
<div align="right">{{Sperrschrift |Hoppé.}}</div>
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<center>{{Sperrschrift |Bestätigung eines von Martin Boxheimer zu Lampertheim dem gemeinschaftlichen Allmosen daselbst legirten Vermächtnisses von 100 fl.}}</center>
{{NE}}Der nun verstorbene Handelsmann Martin Boxheimer zu Lampertheim hat dem dasigen reformirten und katholischen gemeinschaftlichen Allmosen die Summe von einhundert Gulden vermacht.

Aktuelle Version vom 26. November 2014, 20:26 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 37.
Darmstadt den 7. Juli 1820.


1.) Vereinigung des Amts König mit dem zu Breuberg. - 2.) Bestätigung eines milden Legats. - 3.) Ueber Dicasterial-Prüfungen. - 4.) Ernennung in Beziehung auf den Landtag. - 5.) Dienstbestellungen. - 6.) Sterbfälle. - 7.) Straferkenntnisse.



Vereinigung des Justizamts König mit dem Justizamt Breuberg und Dienstbestellung betr.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den, von dem Herrn Grafen Maximilian zu Erbach Schönberg, zu der erledigten Justiz-Beamten-Stelle bei dem Sammt-Amt Breuberg, präsentirten Justizamtmann August Kornmesser bisher zu König, Landesherrlich zu bestätigen und zugleich die, von dem Herrn Grafen erbetene Vereinigung des Justiz-Amtes König mit jenem Amt zu Breuberg Landesherrlich zu genehmigen - gnädigst geruht; was hierdurch zu Jedermanns Nachricht den betreffenden Behörden aber zur Bemessung bekannt gemacht wird.       Darmstadt den 9ten Juni 1820.

Aus höchstem besonderen Auftrag.
Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. Freiherr von Gruben.
Hoppé.



Bestätigung eines von Martin Boxheimer zu Lampertheim dem gemeinschaftlichen Allmosen daselbst legirten Vermächtnisses von 100 fl.

      Der nun verstorbene Handelsmann Martin Boxheimer zu Lampertheim hat dem dasigen reformirten und katholischen gemeinschaftlichen Allmosen die Summe von einhundert Gulden vermacht.