Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/263: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches'''<br />'''Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Nr. 32.'''</center> | |||
<center>Darmstadt den 5. Juny 1820.</center> | |||
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|valign="top" |1.)|| Bestätigung eines milden Legats. - 2.) Ernennungen in Beziehung auf den Landtag. - 3.) Dienstbestellungen. - 4.) Sterbfall. - 5.) Straferkenntnisse. | |||
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<center>{{Sperrschrift |Bestätigung eines milden Legats.}}</center> | |||
Die in Eichtersheim, Großherzoglich Badischen Bezirk-Amts Wiesloch, verstorbene ledige Margarethe Poths, hat in ihrem letzten Willen der dahiesigen Civil-Wittwen-Casse ein Legat von 200 fl. ausgesetzt, weil ihre Eltern von hier aus in einem Zeitpunkt der Bedrängniß, unterstützt worden seyen.<br /> | |||
{{NE}}Des Großherzogs Königliche Hoheit haben die Behörde zur Annahme dieses wohlthätigen, dem Dankgefühl der Verstorbenen Ehre bringenden, Legats, landesherrlich gnädigst ermächtigt.<br /> | |||
{{NE}}Darmstadt den 20ten May 1820. | |||
<center>'''Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman. von Wreden. Wernher.}}</center> | |||
<div align="right">{{Sperrschrift |Hoppé.}}</div> | |||
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<center>{{Sperrschrift |Ernennungen in Beziehung auf den Landtag.}}</center> | |||
{{NE}}Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben geruhet, in Gemäßheit der Artikel 2. und 4. der landständischen Geschäftsordnung, den Großherzoglichen Geheimen Staatsrath Freiherrn von Gruben, zum landesherrlichen Commissär für die erste Kammer, zur Bildung der Einweisungs-Commission für die zweite Kammer dagegen die Großherzoglichen Geheimen Staatsräthe, Freiherr von Lehmann, Wernher und Hofmann zu ernennen.<br /> | |||
{{NE}}Darmstadt den 29ten Mai 1820. | |||
<center>{{Sperrschrift |Auf besonderen allerhöchsten Befehl.}}<br />'''Großherzoglich Hessisches Geheimes-Staats-Ministerium.'''<br />{{Sperrschrift |von Grolman.}}</center> | |||
<div align="right">L. v. {{Sperrschrift |Zangen.}}</div> |
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Regierungsblatt.
1.) | Bestätigung eines milden Legats. - 2.) Ernennungen in Beziehung auf den Landtag. - 3.) Dienstbestellungen. - 4.) Sterbfall. - 5.) Straferkenntnisse. |
Die in Eichtersheim, Großherzoglich Badischen Bezirk-Amts Wiesloch, verstorbene ledige Margarethe Poths, hat in ihrem letzten Willen der dahiesigen Civil-Wittwen-Casse ein Legat von 200 fl. ausgesetzt, weil ihre Eltern von hier aus in einem Zeitpunkt der Bedrängniß, unterstützt worden seyen.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben die Behörde zur Annahme dieses wohlthätigen, dem Dankgefühl der Verstorbenen Ehre bringenden, Legats, landesherrlich gnädigst ermächtigt.
Darmstadt den 20ten May 1820.
von Grolman. von Wreden. Wernher.
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben geruhet, in Gemäßheit der Artikel 2. und 4. der landständischen Geschäftsordnung, den Großherzoglichen Geheimen Staatsrath Freiherrn von Gruben, zum landesherrlichen Commissär für die erste Kammer, zur Bildung der Einweisungs-Commission für die zweite Kammer dagegen die Großherzoglichen Geheimen Staatsräthe, Freiherr von Lehmann, Wernher und Hofmann zu ernennen.
Darmstadt den 29ten Mai 1820.
Großherzoglich Hessisches Geheimes-Staats-Ministerium.
von Grolman.