Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/101: Unterschied zwischen den Versionen

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Johan zum Korffhagen, das ehr etzliche Törve an der Schmalenhorst unerlaubt, gestechen, belangt
 
Anno 1611 den 3 Septembris, hatt der Wolledler und Ernvester, Wilhelm Ledebaur zur Mullenburge, mein gepietender Junckher mir Henrichen Trysebohm, an Johan zum Korffhagen geschickt, und demselben anmelden lassen, das seine Edl. fast an deroselben Holtze der Schmalenhorst, befunden, das Korffhagen daselbst etzliche Törve uff eine Flaßröte gestechen, welches wolgemelter Junckher, in Ansehunge es uff seiner Edl. Grunt und Bodden geschehen, Korffhagen durchaus nit gestendich, und zuwissen begehret, wehr ihme sulches erleubt hatte. Daruff hatt Korffhagen in Beiwesende Johan Brandes aus der Dyenbecke, itso Rutzigern zur Mullenburge diesen Bericht gethain, das ehr woll wisse, wan es ihme von dem Junckhern zur Mullenburge nit erleubt sei, das ehr dan daselbst etwan zugraben oder zustechen nit befurgt, dabei fleissich gepetten, das eß ihme fur dißmall muchte zu Guete gehalten werden, es soll von ihme hiefuro nit mehr geschehen.
 
165
 
Michell Mortkötters Freilassung belangt
 
Anno 1611 den 4 Septemb. hatt Henrich Mortkötter mit dem Junckhern Wilhelmen Ledeburn gehandelt, das seiner Edl. dessen Sohne Micheln Mortkötter, fur funff Thaler und der Frouwen 1 Thaler freigelassen, das Gelt soll bei Lieberunge erstkunfftiger Pacht, kegen Abholunge des Freibrieffs betzalt werden.
 
Betzalt alles.

Aktuelle Version vom 16. März 2014, 19:34 Uhr

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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164

Johan zum Korffhagen, das ehr etzliche Törve an der Schmalenhorst unerlaubt, gestechen, belangt

Anno 1611 den 3 Septembris, hatt der Wolledler und Ernvester, Wilhelm Ledebaur zur Mullenburge, mein gepietender Junckher mir Henrichen Trysebohm, an Johan zum Korffhagen geschickt, und demselben anmelden lassen, das seine Edl. fast an deroselben Holtze der Schmalenhorst, befunden, das Korffhagen daselbst etzliche Törve uff eine Flaßröte gestechen, welches wolgemelter Junckher, in Ansehunge es uff seiner Edl. Grunt und Bodden geschehen, Korffhagen durchaus nit gestendich, und zuwissen begehret, wehr ihme sulches erleubt hatte. Daruff hatt Korffhagen in Beiwesende Johan Brandes aus der Dyenbecke, itso Rutzigern zur Mullenburge diesen Bericht gethain, das ehr woll wisse, wan es ihme von dem Junckhern zur Mullenburge nit erleubt sei, das ehr dan daselbst etwan zugraben oder zustechen nit befurgt, dabei fleissich gepetten, das eß ihme fur dißmall muchte zu Guete gehalten werden, es soll von ihme hiefuro nit mehr geschehen.

165

Michell Mortkötters Freilassung belangt

Anno 1611 den 4 Septemb. hatt Henrich Mortkötter mit dem Junckhern Wilhelmen Ledeburn gehandelt, das seiner Edl. dessen Sohne Micheln Mortkötter, fur funff Thaler und der Frouwen 1 Thaler freigelassen, das Gelt soll bei Lieberunge erstkunfftiger Pacht, kegen Abholunge des Freibrieffs betzalt werden.

Betzalt alles.