Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B176: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>Unterricht in den freien Künsten ertheilen:</center>
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Die {{Sperrschrift |Universitäts-Bibliothek mit Lesesaal}} ist täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 9-1 Uhr und von 3-4 Uhr, während der Herbstferien nur von 9-1 Uhr geöffnet. Am Nachmittage vor und am Tage nach den drei hohen Festen bleibt sie geschlossen. Das Ausleihen und die Zurücknahme von Büchern ist auf die Stunden von 11-1 und von 3-4 Uhr beschränkt.<br />Zur Besichtigung sind geöffnet: Das {{Sperrschrift |archäologische Museum}} in später zu bestimmenden Stunden, die {{Sperrschrift |Sammlungen des Instituts für Kunstwissenschaft}} (Kanzleigebäude) Samstags von 11-12 Uhr, das {{Sperrschrift |Universitäts-Herbarium}} Samstags von 9-11 Uhr, der {{Sperrschrift |botanische Garten}} an Wochentagen Vormittags von 8-12 Uhr, Nachmittags von 1-5 Uhr, Samstags nur bis 4 Uhr, Sonntags von 9-11 und von 2-4 Uhr, die {{Sperrschrift |Gewächshäuser im botanischen Garten}} an den Wochentagen von 1-2 Uhr, die {{Sperrschrift |mineralogische Schausammlung}} Sonntags von 10-12 Uhr, die {{Sperrschrift |Sammlungen des landwirthschaftlichen Instituts}} in später zu bestimmenden Stunden, der {{Sperrschrift |Forstgarten}} täglich.
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Aktuelle Version vom 2. September 2013, 19:21 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Beilage Nr. 22.



Unterricht in den freien Künsten ertheilen:

Im Reiten: Universitäts-Stallmeister Balser.
In der Harmonielehre, dem Gesange und auf mehreren Instrumenten: Universitäts-Musiklehrer Musikdirektor Felchner.
Im Fechten und Tanzen: Universitäts-Fecht- und Tanzlehrer Röse.

Die Universitäts-Bibliothek mit Lesesaal ist täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 9-1 Uhr und von 3-4 Uhr, während der Herbstferien nur von 9-1 Uhr geöffnet. Am Nachmittage vor und am Tage nach den drei hohen Festen bleibt sie geschlossen. Das Ausleihen und die Zurücknahme von Büchern ist auf die Stunden von 11-1 und von 3-4 Uhr beschränkt.
Zur Besichtigung sind geöffnet: Das archäologische Museum in später zu bestimmenden Stunden, die Sammlungen des Instituts für Kunstwissenschaft (Kanzleigebäude) Samstags von 11-12 Uhr, das Universitäts-Herbarium Samstags von 9-11 Uhr, der botanische Garten an Wochentagen Vormittags von 8-12 Uhr, Nachmittags von 1-5 Uhr, Samstags nur bis 4 Uhr, Sonntags von 9-11 und von 2-4 Uhr, die Gewächshäuser im botanischen Garten an den Wochentagen von 1-2 Uhr, die mineralogische Schausammlung Sonntags von 10-12 Uhr, die Sammlungen des landwirthschaftlichen Instituts in später zu bestimmenden Stunden, der Forstgarten täglich.

Namensveränderungen.
1) Am 26. Juni wurde dem Kesselschmied Heinrich Murmann von Arheilgen gestattet, daß derselbe neben seinem seitherigen in Zukunft noch den Vornamen "Wilhelm" führe;
2) am 6. Juli wurde dem Sohne des Heimann Meyer II. zu Kirch-Göns, Nathan Meyer daselbst gestattet, daß derselbe neben seinem seitherigen in Zukunft den Vornamen "Albert" führe;
3) am 12. Juli wurde dem Heinrich Luft zu Usenborn gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Weber" führe;
4) am 16. Juli wurde dem Peter Baumann zu Pfungstadt gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Becker" führe.


Konkurrenzeröffnungen.
            Erledigt sind:
1) Die evangelische Pfarrstelle zu Neunkirchen, im Dekanat Reinheim.
2) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ensheim, im Kreise Oppenheim, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Kirchendienst verbunden.
3) Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Zell, im Kreise Erbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem Herrn Grafen von Erbach-Erbach steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu.
4) Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Londorf, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg
5) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Sörgenloch, im Kreise Mainz, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Dem betreffenden Lehrer kann der Organistendienst übertragen werden.
6) Die mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Dorndiel, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mark 5.svg Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.