Württemberg/Staatshandbuch 1936/IX: Unterschied zwischen den Versionen

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als einzige württembergische Stadt eingestuft); die darauffolgende arabische Ziffer nennt die Zahl der ''Ratsherren'' oder ''Gemeinderäte'', wie sie in der Hauptsatzung der Städte und Gemeinden festgelegt ist.
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'''Spalte 10. Verkehrsanstalten, Höhenlage.'''
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Version vom 20. August 2013, 19:45 Uhr

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Württemberg/Staatshandbuch 1936
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als einzige württembergische Stadt eingestuft); die darauffolgende arabische Ziffer nennt die Zahl der Ratsherren oder Gemeinderäte, wie sie in der Hauptsatzung der Städte und Gemeinden festgelegt ist.

Spalten 2 bis 7. Wohnbevölkerung und Religionsgliederung.


Spalten 8 und 9. Einpfarrung.


Spalte 10. Verkehrsanstalten, Höhenlage.