Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B025: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Beilage Nr. 4.'''</center> | |||
<center>Darmstadt, den 10. März 1886.</center> | |||
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Bestätigung einer Schenkung betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Erweiterung der Hafenstation Gustavsburg der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Vergrößerung des Familien-Fideikommisses der Freiherrlichen Familie Schenk zu Schweinsberg auf Rülfenrod betreffend. - 4) Bekanntmachung die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Romrod für 1885 betreffend. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1886/87 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach. - 6) Bekanntmachung, den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Namensveränderungen. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 11) Abwesenheitserklärung. - 12) Dienstnachrichten. - 13) Charakterertheilungen. - 14) Ruhestandsversehungen. - 15) Concurrenzeröffnungen. - 16) Sterbefälle. | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Bestätigung einer Schenkung betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Von Seiner Großherzoglichen Hoheit dem '''Prinzen Alexander von Hessen''' und Ihrer Durchlaucht der '''Prinzessin von Battenberg''' ist der evangelischen Kirche zu Jugenheim, im Kreise Bensheim, zum Zweck der Herstellung der Kirche die Summe von etwa 5000 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] zur Verfügung gestellt worden.<br />{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben diese Schenkung Allergnädigst zu bestätigen geruht und wird dies zufolge Allerhöchsten Auftrags hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt,}} den 19. Februar 1886. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />Finger.</center> | |||
<div align="right"> Achenbach.</div> | |||
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erweiterung der Hafenstation Gustavsburg der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Nachdem die Genehmigung zur Erweiterung der Eisenbahn- und Hafenanlagen an der Station Gustavsburg der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn ertheilt worden ist, so wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle der nach der Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. Februar 1856, - Regierungsblatt für 1856 Seite 49 - die |
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Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Bestätigung einer Schenkung betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Erweiterung der Hafenstation Gustavsburg der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn betreffend. - 3) Bekanntmachung, die Vergrößerung des Familien-Fideikommisses der Freiherrlichen Familie Schenk zu Schweinsberg auf Rülfenrod betreffend. - 4) Bekanntmachung die Umlagen der israelitischen Religionsgemeinde zu Romrod für 1885 betreffend. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1886/87 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach. - 6) Bekanntmachung, den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Namensveränderungen. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 11) Abwesenheitserklärung. - 12) Dienstnachrichten. - 13) Charakterertheilungen. - 14) Ruhestandsversehungen. - 15) Concurrenzeröffnungen. - 16) Sterbefälle. |
die Bestätigung einer Schenkung betreffend.
Von Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Alexander von Hessen und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin von Battenberg ist der evangelischen Kirche zu Jugenheim, im Kreise Bensheim, zum Zweck der Herstellung der Kirche die Summe von etwa 5000 zur Verfügung gestellt worden.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben diese Schenkung Allergnädigst zu bestätigen geruht und wird dies zufolge Allerhöchsten Auftrags hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 19. Februar 1886.
Finger.
die Erweiterung der Hafenstation Gustavsburg der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn betreffend.
Nachdem die Genehmigung zur Erweiterung der Eisenbahn- und Hafenanlagen an der Station Gustavsburg der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn ertheilt worden ist, so wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle der nach der Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 6. Februar 1856, - Regierungsblatt für 1856 Seite 49 - die