Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B109: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .<br />Beilage Nr. 15.'''<br />Darmstadt, den 7. Juli 1885</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau pro 1. April 1885/86 mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zu erhebenden Umlagen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Dienstnachrichten. — 5) Concurrenzeröffnung.
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.'''</center>
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 15.

Darmstadt, den 7. Juli 1885


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau pro 1. April 1885/86 mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz zu erhebenden Umlagen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim. - 4) Dienstnachrichten. — 5) Concurrenzeröffnung.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1885/86 in der Gemeinde Bingen folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:

100000 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 21,110 Pfennig.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
2016 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 3,418 Pfennig.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der evangelischen Einwohner;
4829 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 1,643 Pfennig.svg auf dasselbe der katholischen Einwohner;
600 Mark 5.svg mit einem Ausschlags-Coefficienten von 0,480 Pfennig.svg auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October und December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.
      Bingen, den 25. Juni 1885.
Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Spamer.