Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B101: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .<br />Beilage Nr. 14.'''<br />Darmstadt, den 2. Juli 1885</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung.
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend.'''</center>
{{NE}}Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1885/86 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 1{{Bruch |3|4}} Pfennige von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Juli diesen Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.<br />
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<center>'''Großherzogliches Kreisamt Offenbach.'''<br />Hallwachs.</center>

Aktuelle Version vom 2. Juli 2013, 19:10 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt .
Beilage Nr. 14.

Darmstadt, den 2. Juli 1885


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1885/86 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Dieburg. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1885/86 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Concurrenzeröffnung.



Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1885/86 betreffend.

      Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1885/86 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 13/4 Pfennige von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Juli diesen Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
      Offenbach, den 17. Juni 1885.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
Hallwachs.