Kummetter Keller: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Keller_Kummetter_CDT.jpg|thumb|left|430 px|Keller Kummetter auf der Carte des terres devant le Curis H [affe] [de] cote du Memmel, ca. 1670, 1:55 000, Sign. N 11999/50<br /><small>© Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz</small>]] | |||
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Der Bürger und Handelsmann Emanuel Marjath verkauft das Landgütchen Keller Cummetter für 400 Fl.poln. dem Bürger und Riemer Hans Kant auf der Friedrichstadt, dem Großvater des berühmten Philosophen, am 2.Juni 1693. Da aber Kant mit Zins und Steuern arg im Rückstande bleibt, wird ihm vom Amte das Gut genommen, für 100 Thlr. dem Bauer Andrietis Wilks verkauft und dieser Betrag zur Deckung der Zinsen und Steuern verwendet. Im Jahre 1758 wohnen auf diesem Berahmungsgütchen drei Bauern auf je einer Hufe, ebenso 1814. | Der Bürger und Handelsmann Emanuel Marjath verkauft das Landgütchen Keller Cummetter für 400 Fl.poln. dem Bürger und Riemer Hans Kant auf der Friedrichstadt, dem Großvater des berühmten Philosophen, am 2.Juni 1693. Da aber Kant mit Zins und Steuern arg im Rückstande bleibt, wird ihm vom Amte das Gut genommen, für 100 Thlr. dem Bauer Andrietis Wilks verkauft und dieser Betrag zur Deckung der Zinsen und Steuern verwendet. Im Jahre 1758 wohnen auf diesem Berahmungsgütchen drei Bauern auf je einer Hufe, ebenso 1814. | ||
Bei dem Interesse, welches Alles auf Kant Bezügliche mit Recht verdient, werden die folgenden näheren Nachrichten über Kant’s Großvater als Gutbesitzer gewiß erwünscht sein: | Bei dem Interesse, welches Alles auf Kant Bezügliche mit Recht verdient, werden die folgenden näheren Nachrichten über Kant’s Großvater als Gutbesitzer gewiß erwünscht sein: |
Version vom 16. April 2013, 17:45 Uhr
Bitte beachten Sie auch unsere Datensammlung aller bisher erfassten Personen aus dem Memelland |
Hierarchie
Regional > Litauen > Kummetter Keller
Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Landkreis Memel > Kummetter Keller
Einleitung
Kummetter Keller, Kreis Memel, Ostpreußen.
Name
Andere Namen und Schreibweisen
- Keller Kummetter, Cumetter Keller oder Muiszen, Muißen, Muißeningen[1]
- Moiszeninken, Muszeninken[2]
- Kaldner Musje, Kelder Muize, Kelder Murze, Keldermuize, Kelders Murze, Keller Kummeter, Keller Muize, Kellermuize, Kellermurzes, Kelter Muize, Muiceninken, Muizeninken, Muizeninks[3]
- Moiszeningken[4]
Namensdeutung
Die lettische Bezeichnung Muisze weist den Ort als Gutshof aus. Der Zusatz Keller Kummetter weist auf mehrere Teilhaber (vermutlich Verwandte), die in enger Beziehung zum Besitzer stehen, wie es bei sippenweiser Ansetzung üblich war.
- preußisch-litauisch "keleri" = einige, mehrere
- prußisch "komatus" = Gevatter, Kamerad, Teilhaber, Taufpate
Allgemeine Information
- Dieses kölmische Gütchen gehörte von 1693 bis 1698 Hans Kant, dem Großvater von Immanuel Kant.
- 1698 kaufte Andrietis Wilks das Gütchen Keller Kummetter für 100 Thaler
Politische Einteilung
Die Landgemeinde Kummetter Keller gehörte 1785 zum Amt Althof Memel und kam am 20.10.1894 zu Buttken
Kirchliche Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Kummetter Keller gehörte 1888 und 1912 zum Kirchspiel Prökuls.
Katholische Kirche
Kummetter Keller gehörte 1888 und 1907 zum katholischen Kirchspiel Memel.
Standesamt
Kummetter Keller gehörte 1888 zum Standesamt Sakuten und 1907 zum Standesamt Prökuls.
Bewohner
Geschichte
Der Bürger und Handelsmann Emanuel Marjath verkauft das Landgütchen Keller Cummetter für 400 Fl.poln. dem Bürger und Riemer Hans Kant auf der Friedrichstadt, dem Großvater des berühmten Philosophen, am 2.Juni 1693. Da aber Kant mit Zins und Steuern arg im Rückstande bleibt, wird ihm vom Amte das Gut genommen, für 100 Thlr. dem Bauer Andrietis Wilks verkauft und dieser Betrag zur Deckung der Zinsen und Steuern verwendet. Im Jahre 1758 wohnen auf diesem Berahmungsgütchen drei Bauern auf je einer Hufe, ebenso 1814. Bei dem Interesse, welches Alles auf Kant Bezügliche mit Recht verdient, werden die folgenden näheren Nachrichten über Kant’s Großvater als Gutbesitzer gewiß erwünscht sein: Das Gütchen war schuldenfrei; der auf ihm ruhende jährliche Zins ans Amt betrug 40 Mark 45 Schillinge. An Inventar wurden mitverkauft: vier Kühe, vier Pferde, ein Wagen, ein Pflug, eine Egge, ein Schlitten, ein über dem Herde hängender Kesselhaken, zwei eiserne Flachsraufen, das ausgesäte Winterkorn, Vorräte an Heu und Stroh. Hans Kant geriet aber in bedeutende Schulden. Er war 1698 dem Amte 288 Mark 33 Sch. schuldig; ferner restierte er den Zins für drei Jahre mit 122 Mark 42 Sch., hatte auch die Kontributionssteuer nicht völlig bezahlt. Ernstlich zur Zahlung aufgefordert, reichte er am 10.August 1698 folgende Supplik an den Amtshauptmann Grafen von Dönhoff ein: „Hochwollgebohrner Herr Graff! Hochgebietender Gnädiger Herr! Zu Ewr. Hoch Gräffl. Excell. trete ich armer Mann mit flehentlicher Bitte an, Sie geruhen gnädigst zu beherzigen, wie nemlich uff Sr. Hoch Gr. Gnaden Verordnung, alß heute ich den ersten Termin erlegen sollte, weil aber mir unmüglichen sey solches zu entrichten, indehme ich wegen Ehe Verbündnüs, in einen und anderen Wiederwärtigkeit gestanden, also daß sich jetzund in vollstandt befunden und verglichen, nunmehro mit der Hochzeit auf Kürtze fortzufahren. Alß Bitte um Dilation, welches ich mich verpflichte umd 14 Tagen mit deßen heutigen Tages der 100 Mk. Termin, richtig undt ohnfehlbahr zu erlegen, wegen des anderen restes gleichergestalt ersezen, indeßen Zeit seinen Gang erfolgen will; Alß falle Sr. Hoch G. Exc. In unterthänigkeit an, sie wollen mich armen Mann in diesem meinen anliegen nicht schwer fallen, sondern aus gnaden solches Höchß. Erwegen, wie Vorbewandt über 14 Tage ohne wiederrede, der gesezte Termin mit 100 Mk. zu ersezen, im übrigen bitte Höchst mit der Steuren execution mich auch zu überheben, wie nun dieses mein Gesuch in der Billigkeit bestehet, alß verhoffte Gnädige erhörung erstrebe Ew. Hoch Gr. Excell. Unterthänigster Knecht Hanß Kandt.“ Seine Bitte wurde ihm bewilligt; er sollte 100 Mark nach 14 Tagen, den Rest mit 188 Mark 33 Sch. Zu Weihnachten erlegen, aber ganz bestimmt, da ihm sonst das Gütchen genommen werden müßte: „absonderlich weil auß der geringen Anstalt, so daß Hanß Kandt des gedachten Kämmerers (Landkämmerers) Außsage nach, bey jetziger Jahres Zeit, auf seinem Lande machet, eher zu ermeßen, daß er noch tieffer in die Schuld geraten, alß sich aus derselben reißen dörffte.“ In der Tat konnte Hans Kant gleich den ersten Termin nicht einhalten, und so wurde sein Gütchen am 3. Oktober 1698 von Amts wegen dem Bauern Andrietis Wilks für 100 Taler verkauft, woraus alle Zinsen und Schulden berichtigt werden sollten; den verbleibenden Rest sollte Kant erhalten, ebenso war „1 Tonne Korn zur alimentation der gedachten Kandtschen Kinder außgedungen.“
Verschiedenes
Karten
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>BUTKENKO05PN</gov>