Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B005: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Beilage Nr. 1.'''</center>
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Niederschlagung des Kopfgeldes der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau pro 1883/84 und die Nichterhebung des Kopfgeldes und der Umlagen der genannten Gemeinde pro 1884/85 betreffend.}}</center>
{{NE}}Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. l. M. zu Nr. M. J. 29461 das in Beilage 3 des Großherzoglichen Regierungsblatts pro 1883 publicirte Kopfgeld der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau pro 1883/84 im Betrage von 200 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] niedergeschlagen und die Nichterhebung des Kopfgeldes und der Umlagen pro I884/85 im Betrage von je 200 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] gutgeheißen worden ist.<br />
{{NE}}{{Sperrschrift |Groß-Gerau,}} den 21. December 1883.
<center>'''Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.'''<br />v. Schenck.</center>
<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |'''Ordensverleihungen.'''}}</center>
{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
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|valign="top" |1)|| am 15. December 1883 dem Glöckner '''Wendel Heppenheimer''' zu Nieder-Ramstadt das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
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|valign="top" |2)|| am 25. December dem Reallehrer Dr. '''Karl Nies''' zu Darmstadt das Ritterkreuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
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|valign="top" |3)|| am 29. December dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Rumpenheim, im Kreise Offenbach, '''Konrad Kaiser''' IV. das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
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|valign="top" |4)|| am 1. Januar 1884 dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Stumpertenrod, im Kreise Schotten, '''Heinrich  Schleuning''' das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
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|valign="top" |5)|| an demselben Tage dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Winterkasten, im Kreise Bensheim, '''Peter Lannert''' das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste," –
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|valign="top" |6)|| am 5. Januar dem Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Pfeddersheim Rendanten '''Karl Dieffenbach''' das Ritterkreuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
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|valign="top" |7)|| am 7. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Merlau, im Kreise Alsfeld, ''Georg Sartorius''' das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste, -
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|valign="top" |8)|| am 8. Januar dem ordentlichen Professor in der medicinischen Facultät der Landes-Universität Dr. '''Julius Wilbrand''' das Ritterkreuz I. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - zu verleihen.
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|<br /><br />||
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|colspan=2 |<center>'''Ermächtigungen zur Zunahme und zum Tragen fremder Orden.'''</center>
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|colspan=2 |{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
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|valign="top" |1)|| am 30. December 1883 dem Vorsitzenden des Hülfsvereins vom rothen Kreuz im Großherzogthum Ministerialrath '''Weber''' dahier die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Russland verliehenen Erinnerungszeichens vom rothen Kreuz, -
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|valign="top" |2)||am 4. Januar 1884 dem Bahnhofverwalter der Hessischen Ludwigsbahn zu Frankfurt a. M. '''Franz von Flamerdinghe''' die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Portugal verliehenen Ritterkreuzes des Christus-Ordens,
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|valign="top" |3)|| am 8. Januar dem evangelischen Pfarrer und Dekan '''Müller''' zu Alsfeld die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme der ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehenen Medaille für Wissenschaft und Kunst, - zu ertheilen.
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Aktuelle Version vom 5. März 2013, 07:37 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Beilage Nr. 1.


Bekanntmachung,
die Niederschlagung des Kopfgeldes der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau pro 1883/84 und die Nichterhebung des Kopfgeldes und der Umlagen der genannten Gemeinde pro 1884/85 betreffend.}}

      Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. l. M. zu Nr. M. J. 29461 das in Beilage 3 des Großherzoglichen Regierungsblatts pro 1883 publicirte Kopfgeld der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau pro 1883/84 im Betrage von 200 Mark 5.svg niedergeschlagen und die Nichterhebung des Kopfgeldes und der Umlagen pro I884/85 im Betrage von je 200 Mark 5.svg gutgeheißen worden ist.
      Groß-Gerau, den 21. December 1883.

Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
v. Schenck.



Ordensverleihungen.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

1) am 15. December 1883 dem Glöckner Wendel Heppenheimer zu Nieder-Ramstadt das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
2) am 25. December dem Reallehrer Dr. Karl Nies zu Darmstadt das Ritterkreuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
3) am 29. December dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Rumpenheim, im Kreise Offenbach, Konrad Kaiser IV. das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste", -
4) am 1. Januar 1884 dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Stumpertenrod, im Kreise Schotten, Heinrich Schleuning das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
5) an demselben Tage dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Winterkasten, im Kreise Bensheim, Peter Lannert das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste," –
6) am 5. Januar dem Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Pfeddersheim Rendanten Karl Dieffenbach das Ritterkreuz II. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
7) am 7. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Merlau, im Kreise Alsfeld, Georg Sartorius' das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für langjährige treue Dienste, -
8) am 8. Januar dem ordentlichen Professor in der medicinischen Facultät der Landes-Universität Dr. Julius Wilbrand das Ritterkreuz I. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - zu verleihen.


Ermächtigungen zur Zunahme und zum Tragen fremder Orden.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 30. December 1883 dem Vorsitzenden des Hülfsvereins vom rothen Kreuz im Großherzogthum Ministerialrath Weber dahier die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Russland verliehenen Erinnerungszeichens vom rothen Kreuz, -
2) am 4. Januar 1884 dem Bahnhofverwalter der Hessischen Ludwigsbahn zu Frankfurt a. M. Franz von Flamerdinghe die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Portugal verliehenen Ritterkreuzes des Christus-Ordens,
3) am 8. Januar dem evangelischen Pfarrer und Dekan Müller zu Alsfeld die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme der ihm von Seiner Hoheit dem Fürsten von Bulgarien verliehenen Medaille für Wissenschaft und Kunst, - zu ertheilen.