Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B081: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''<br />Beilage Nr. 11.''' | |||
Darmstadt, den 24. Mai 1883.</center> | |||
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|valign="top"|Inhalt:||1) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1883/84 betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1883/84 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Büdingen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz genehmigten Umlagen. - 4) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1883/84 zur | |||
Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Aufgaben der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Ruhestandsversetzung. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbfälle. | |||
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<center>'''Bekanntmachung,<br />die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1883/84 betreffend.'''</center> | |||
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1883/84 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden: | |||
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|valign="top"|a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen||<div align="right"> 224 346</div> ||[[Bild:Mark_5.svg|14px]] , | |||
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|b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der ev. Gemeinde||<div align="right"> 3 139</div> ||" | |||
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|c. auf das Grundsteuerkapital, Parcellenvermessungskosten||<div align="right"> 896</div> ||" | |||
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wozu sich der Beitrag auf '''einen''' Gulden Steuerkapital berechnet: | |||
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|für|| den|| Ausschlag|| a.|| auf|| ..... || 48,479||[[Bild:Pfennig.svg|10px]] | |||
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|"||"||"||b.||"|| ..... || 0,863||" | |||
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|"||"||"||c.||"|| ..... || 0,563||" | |||
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{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen und zwar in den Monaten April, Juni, August, October, December 1883 und Februar 1884 erfolgen soll. | |||
::Gießen, am 8. Mai 1883. | |||
<center>'''Großherzogliches Kreisamt Gießen.'''<br />Dr. Boekmann.</center> |
Aktuelle Version vom 13. Dezember 2012, 15:13 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
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Beilage Nr. 11. Darmstadt, den 24. Mai 1883.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1883/84 betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Etatsjahr 1883/84 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Büdingen. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz genehmigten Umlagen. - 4) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1883/84 zur
Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Aufgaben der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Ruhestandsversetzung. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbfälle. |
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1883/84 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1883/84 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:
wozu sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital berechnet:
für | den | Ausschlag | a. | auf | ..... | 48,479 | |
" | " | " | b. | " | ..... | 0,863 | " |
" | " | " | c. | " | ..... | 0,563 | " |
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen und zwar in den Monaten April, Juni, August, October, December 1883 und Februar 1884 erfolgen soll.
- Gießen, am 8. Mai 1883.
Dr. Boekmann.