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Ein '''Gutsbezirk''' war meist kleine kommunale Einheit, verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes. Es gab keine Gemeindevertretung. Die Einwohner hatten auch kein Wahlrecht. | Ein '''Gutsbezirk''' war meist eine kleine kommunale Einheit, verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes. Es gab keine Gemeindevertretung. Die Einwohner hatten auch kein Wahlrecht. | ||
Die Auflösung der Gutsbezirke in [[Preussen|Preußen]] wurden per Gesetz vom Preußischen | Die Auflösung der Gutsbezirke in [[Preussen|Preußen]] wurden per Gesetz vom Preußischen Landtag am 12. Dezember 1927 beschlossen.<ref>http://library.fes.de/arbwo/pdf/1928-01.pdf</ref> | ||
Am 30.09.1929 sind die meisten Gutsbezirke aufgelöst worden. Auf Grund von Vorschlägen der Landräte wurden sie in benachbarte Landgemeinden eingegliedert oder selbst in Landgemeinden umgewandelt oder der gleichnamigen Landgemeinde eingegliedert.<ref>{{Wikipedia-Link|Gutsbezirk}}</ref> | Am 30.09.1929 sind die meisten Gutsbezirke aufgelöst worden. Auf Grund von Vorschlägen der Landräte wurden sie in benachbarte Landgemeinden eingegliedert oder selbst in Landgemeinden umgewandelt oder der gleichnamigen Landgemeinde eingegliedert.<ref>{{Wikipedia-Link|Gutsbezirk}}</ref> |
Version vom 11. Dezember 2012, 19:46 Uhr
Projekt GOV |
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Der Begriff
Ein Gutsbezirk war meist eine kleine kommunale Einheit, verwaltet vom Gutsvorsteher, dem Besitzer (Eigentümer) des Gutsbezirkes. Es gab keine Gemeindevertretung. Die Einwohner hatten auch kein Wahlrecht.
Die Auflösung der Gutsbezirke in Preußen wurden per Gesetz vom Preußischen Landtag am 12. Dezember 1927 beschlossen.[1]
Am 30.09.1929 sind die meisten Gutsbezirke aufgelöst worden. Auf Grund von Vorschlägen der Landräte wurden sie in benachbarte Landgemeinden eingegliedert oder selbst in Landgemeinden umgewandelt oder der gleichnamigen Landgemeinde eingegliedert.[2]
Die Details der Auflösung/Umwandlung der Gutsbezirke wurden in den Amtsblättern der Regierungsbezirke veröffentlicht. Abschriften sind unter Amtsbezirke aufgeführt bei: Jehke, Rolf Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 bis 1945[3].
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
108 - Gutsbezirk - {deu=Gutsbezirk, pol=obszar dworski}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist Gutsbezirk,
Eigenschaften
Kann eine Position haben (Koordinaten). Ein Gutsbezirk sollte keine Koordinaten haben, denn zu einem Gutsbezirk gehörte in den meisten Fällen ein Gut, das Koordinaten hat.
Hierarchie - untergeordnete Objekte
Gebiet | Zeitraum | Ebene 1 | Ebene 2 |
---|---|---|---|
Deutschland | ab 1871 bis 1927/1929 | Gutsbezirk | Wohnplatz oder ein Orts-Objekt mit oder ohne Position |
Am untergeordneten Objekt steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>,
worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Gutsbezirks ist.
Beispiel Vorwerk Hoch Fietz im GOV. Hierin ist FIEETZJO94DB die GOV-Kennung des Gutsbezirkes, zu der das Vorwerk gehört. Das Vorwerk wird in der Quelle als Wohnplatz genannt, daher die Bemerkung in der Quellenangabe.
FIEETZJO94DC gehört zu FIEETZJO94DB sagt source_185945, heißt (auf deu) Hoch Fietz sagt source_185945 (Wohnplatz 1.115), ist (auf deu) Vorwerk, liegt bei 54.1°N 18.33°O;
Hierarchie - übergeordnete Objekte
Der Gutsbezirk kann folgenden Objekten zugeordnet sein:
Gebiet | Zeitraum | Ebene 1 | Ebene 2 | Ebene 3 |
---|---|---|---|---|
Deutschland | ab 1871 bis 1927/1929 | Regierungsbezirk | Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis | Gutsbezirk |
Preußen | ab 1815 bis 1927/1929 | Regierungsbezirk | Kreis oder Landkreis oder Stadtkreis | Gutsbezirk |
Im GOV-Quicktext des Gutsbezirk-Objektes steht:
gehört zu <GOV-Kennung>,
worin <GOV-Kennung> die GOV-Kennung des Objektes darüber ist.
Beispiel Gutsbezirk Alt Fietz im GOV. Hierin ist object_218095 die GOV-Kennung des Kreises.
Die Gutsbezirke wurden in Deutschland fast alle aufgelöst. Im Beispiel ist 1920 das Jahr der Auflösung.
FIEETZJO94DB gehört zu object_218095 sagt source_185945, heißt (auf deu) Alt Fietz sagt source_185945 (Gutsbezirk 1.115), ist bis 1920 (auf deu) Gutsbezirk;
Besonderheiten
- Oftmals besteht ein Ort aus einem Gutsbezirk und einer gleichnamigen Landgemeinde. Dann müssen beide Objekte angelegt werden. Bei einer Zusammenlegung (Auflösung) des gleichnamigen Gutsbezirkes sollte der Gutsbezirk am Stichtag der gleichnamigen Landgemeinde zugeordnet werden, Beispiel: Gutsbezirk Arnstein.
- In einigen Fällen wurde ein Gutsbezirk in eine Landgemeinde umgewandelt und später in eine Gemeinde, Beispiel Klaukendorf Ganglau. In diesem Fall wird empfohlen, Ort (Siedlung) und Verwaltung (Gutsbezirk/Landgemeinde/Gemeinde) als 2 Objekte zu definieren.
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ http://library.fes.de/arbwo/pdf/1928-01.pdf
- ↑ Artikel Gutsbezirk. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Jehke, Rolf Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 bis 1945 http://www.territorial.de