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Version vom 30. Januar 2006, 22:27 Uhr
Aufschwörung
Zutrittsbedingung
Um Zutritt zu hochadeligen Siften und Klöster, Domkapiteln oder Lanständen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu erhalten, waren von den Kandidatinnen und Kandidaten unter anderem in einem sogenannten Aufschwörungsverfahren der jeweiligen Institution gegenüber seine ritterbürtige oder edelfreie Herkunft über die letzten vier Generationen hinweg, was 16 Ahnen entsprach, nachzuweisen.
Vorfahrentafel
Die in Form einer Vorfahrentafel auf ein Pergament aufgemalten Namen und zugehörigen Wappen wurden im Kapitelsaal der Institution für sechs Wochen aufgehängt, um eine breite Prüfung zu ermöglichen.
Aufschwörung
Im Anschluss daran beschworen zwei Angehörige der gefragten Institution deren Richtigkeit und ebneten damit den Weg zu einer vollberechtigten Mitgliedschaft (Emanzipation).
Sammlung
Diese Wappentafeln, wie die oben abgebildete des Engelbert Anton Maria von Wrede von 1775, wurden z. B. seit 1675 vom Domkapitel zu Münster/Westfalen, der Ritterschaft im Fürstbistum Münster und den Stiften und Klöstern systematisch gesammelt und zu sogenannten Wappenbüchern zusammengebunden oder angelegt. Dom- oder adelige Stiftskapitel, das heißt die Kollegien der Kanoniker oder Domherren, denen die Mitgliedschaft in adeligen Stiften oder die Teilnahme an der fürstbischöflichen Regierung zustand, waren Sache des Adels.
Kontinuität
Die Kontinuität eines Adelsgeschlechts durch zahlreiche Nachkommen zu sichern und dabei gleichzeitig standesgemäß zu leben, stellte die Adelsfamilien vor Probleme. Eine wichtige Entlastung dafür boten die Domkapitel, denn Domherren bezogen hohe Einkommen aus dem Stiftsvermögen und besaßen als Land- respektive Herrschaftsstand ein erhebliches Maß an politischen Gestaltungsmöglichkeiten, die wiederum der Familie zugute kommen konnten. Da die Stellen begrenzt waren – in Münster auf 40 bzw. 41 Präbenden –, jedoch soziale Aufsteiger, wie Nobilitierte oder Patrizier, sowie landfremde Adlige in die Kapitel drängten, wurden die Qualifikationsbedingungen, um eine Domherrenpräbende zu erlangen, zunehmend verschärft.
Weitere Konditionen
Neben den im 18. Jahrhundert gängigen Kriterien wie Mindestalter, eheliche Geburt, Gesundheit, Glaubenseid, Studium und der Entrichtung von Aufnahmegebühren kam allein dem Nachweis der Stiftsfähigkeit eine entscheidende Bedeutung zu.