Auffahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein [[Sterbfall|Sterbfallinventar]] des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.


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[[Kategorie: Historischer Begriff]]
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Version vom 3. Oktober 2012, 10:13 Uhr

Bedeutung

Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:

Heirat

  • Auffahrt = feierliche Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut.
  • Bestattung = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.

Verweis

Beispiel eines Regelkreises

1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.

Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der Gewinnbrief mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.

Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein Sterbfallinventar des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.

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