GOV-Daten Pommersche Evangelische Kirche: Unterschied zwischen den Versionen

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== Amtsblatt ==
Das Amtsblatt der Pommerschen Evangelischen Kirche<ref>[http://www.kirchenrecht-nek.de/welcome/structuretype/kabl_jahr/sort/DESC Amtsblatt der Pommerschen Evangelischen Kirche]</ref> enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der '''Nordkirche'''. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert:
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Version vom 12. Juni 2012, 21:14 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Pommersche Evangelische Kirche

Projekt GOV
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Organisation

Die Kirchengemeinde ist die kleinste organisatorische Einheit der Pommerschen Evangelischen Kirche. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 8

Große Kirchengemeinden können in Gemeindebezirke gegliedert werden. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 75

Das Pfarramt bezeichnet den Dienstbezirk des Pfarrers und ist in der Regel mit der Kirchengemeinde identisch. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 13

Ein Pfarrsprengel wird durch mehrere Kirchengemeinden gebildet. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 15

In großen Kirchengemeinden kann das Pfarramt in Seelsorgebezirke aufgeteit werden. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 16

Die Seelsorgebezirke entsprechen den Gemeindebezirken. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 75

Die Kirchengemeinden bilden die Kirchenkreise. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 79

Der Kirchenkreis bildet auf seelsorgerischer Seite die Superintendemtur. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 81

Mehrere Kirchenkreise (Superintendenturen) bilden die Propstei. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 113

Die Propsteien haben lediglich eine seelsorgerische Funktion zwischen den Superintendenten und dem Bischof. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 110

Die Gesamtheit der Kirchenkreise (bzw. der Propsteien) bilden die Landeskirche. Gem. KOPEK[RQ 1] Artikel 128

Historie der Strukturreformen

??? Die Pommersche Evangelische Kirche wird als Rechtsnachfolgerin der Kirchenprovinz Pommern und der Evangelischen Landeskirche Greifswald gegründet.

26. Mai 2012 Zusammenschluß mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche).

Modellierung im GOV

Religion

Die Pommersche Evangelische Kirche gehört dem

  • lutherischen Bekenntnis: lu

an.

(gemäß Liste der Konfessionen)

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 Kirchenordnung der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 2. Juni 1950, zuletzt geändert am 16. November 1997, neu veröffentlicht am 27. Januar 1998 (KOPEK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

Stand der Bearbeitung

Amtsblatt

Das Amtsblatt der Pommerschen Evangelischen Kirche[2] enthält Informationen zu Strukturveränderungen (Gemeindeneugliederungen oder Pfarrstellenauflösung bzw. -neubildung) der Nordkirche. Hier wird der Abarbeitungsstand der Amtsblätter dokumentiert: <tab head="top" class="wikitable"> Jahr Nr Organisation Pfarrei Jahr Nr Stand Organisation Pfarrei 2012 1 Crystal error.png - </tab>


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!
  2. Amtsblatt der Pommerschen Evangelischen Kirche