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Version vom 27. April 2012, 20:23 Uhr
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Der Begriff
Hauptort ist die Bezeichnung für den Ort einer z. B. Gemeinde, Stadt oder Region, in dem die Hauptverwaltung bzw. Verwaltungsspitze residiert. Er kann, muss aber nicht Namen gebend sein. [1]
Österreich
Hauptort einer Gemeinde ist jene Ortschaft, die infolge ihrer Anreicherung mit Geschäften, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, kirchlichen, kulturellen und Verwaltungseinrichtungen als Mittelpunkt der Gemeinde fungiert. Nicht immer ist dies der größte Ort oder jener, in dem sich das Gemeindeamt oder die Kirche befindet[2].
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
68 - Hauptort - {deu=Hauptort}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Hauptort,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Hauptort. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Statistik Austria, Statistik, Regionales, Regionale Gliederung, Gemeinden (05.11.2008)