Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/471: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Formular 6 zu §. 18.<br />a.<br />Legitimationsschein.'''</center> | |||
Nachdem der Militärpflichtige '''Georg Walther'''{{GWR| Sämtliche Personennamen auf den Seiten 466 - 471 sind fiktiv!|fiktive Namen}} aus '''Gießen''', Regierungsbezirks '''Gießen''', welcher bei der vorjährigen Musterung Nr. 20 gezogen, in der Person des mit einem Einsteherpatent versehenen '''Feldwebels Ernst Finck'''{{GWR| |fiktive Namen}} aus '''Berstadt''', Regierungsbezirks '''Nidda''', einen Stellvertreter für sich eingestellt hat, so wird ihm zu seiner Legitimation, daß er seiner Militärdienstpflicht Genüge geleistet habe, der gegenwärtige Schein ertheilt. | |||
:Darmstadt den 1. April 1850. | |||
::::::::::::::::Das Commando | |||
::::::::::::::des '''1. Infanterieregiments'''. | |||
(Regimentssiegel.) | |||
::::::::::::::::(Unterschrift.) | |||
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<center>'''b.<br />Legitimationsschein.'''</center> | |||
Nachdem der Militärpflichtige '''Georg Walther'''{{GWR| |fiktive Namen}} aus '''Gießen''', Regierungsbezirks '''Gießen''', welcher bei der vorjährigen Musterung Nr. 20 gezogen, in der Person des '''Musketiers Christian Laub'''{{GWR| |fiktive Namen}} aus '''Griesheim''', Regierungsbezirks '''Darmstadt''', einen Stellvertreter für sich eingestellt hat, so wird ihm zu seiner Legitimation, daß er seiner Militärdienstpflicht Genüge geleistet habe, der gegenwärtige Schein ertheilt. Es wird aber zugleich vorbehalten, daß er, im Falle sein Stellvertreter in der ersten Hälfte seiner Dienstzeit desertiren sollte, dem Artikel 50 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 zufolge selbst marschiren oder einen anderen Stellvertreter beibringen müsse. | |||
:Worms den '''1. April 1850'''. | |||
::::::::::::::::Das Commando | |||
:::::::::::::::des '''1. Infanterieregiments'''. | |||
(Regimentssiegel.) | |||
::::::::::::::::(Unterschrift.) | |||
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Aktuelle Version vom 18. April 2012, 06:03 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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a.
Legitimationsschein.
Nachdem der Militärpflichtige Georg Walther[GWR 1] aus Gießen, Regierungsbezirks Gießen, welcher bei der vorjährigen Musterung Nr. 20 gezogen, in der Person des mit einem Einsteherpatent versehenen Feldwebels Ernst Finck[GWR 1] aus Berstadt, Regierungsbezirks Nidda, einen Stellvertreter für sich eingestellt hat, so wird ihm zu seiner Legitimation, daß er seiner Militärdienstpflicht Genüge geleistet habe, der gegenwärtige Schein ertheilt.
- Darmstadt den 1. April 1850.
- Das Commando
- des 1. Infanterieregiments.
(Regimentssiegel.)
- (Unterschrift.)
Legitimationsschein.
Nachdem der Militärpflichtige Georg Walther[GWR 1] aus Gießen, Regierungsbezirks Gießen, welcher bei der vorjährigen Musterung Nr. 20 gezogen, in der Person des Musketiers Christian Laub[GWR 1] aus Griesheim, Regierungsbezirks Darmstadt, einen Stellvertreter für sich eingestellt hat, so wird ihm zu seiner Legitimation, daß er seiner Militärdienstpflicht Genüge geleistet habe, der gegenwärtige Schein ertheilt. Es wird aber zugleich vorbehalten, daß er, im Falle sein Stellvertreter in der ersten Hälfte seiner Dienstzeit desertiren sollte, dem Artikel 50 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 zufolge selbst marschiren oder einen anderen Stellvertreter beibringen müsse.
- Worms den 1. April 1850.
- Das Commando
- des 1. Infanterieregiments.
(Regimentssiegel.)
- (Unterschrift.)
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Sämtliche Personennamen auf den Seiten 466 - 471 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges
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