Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/400: Unterschied zwischen den Versionen
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Bekanntmachung,
die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1847.
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<center>'''Bekanntmachung,'''<br />die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1847.</center> | |||
Dem §. 27 der Statuten der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung vom 1. September 1836 zufolge, werden die Hauptergebnisse der obengedachten Rechnung der Assecuranzkasse für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1847 nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht: | |||
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|colspan=5 |I. Es wurden 1519 Militärpflichtige bei der Assecuranzanstalt versichert.|| || || || | |||
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| ||colspan=8 |1) Die '''Einlage''' war (nach der Bekanntmachung vom 13. September 1847, Regierungsblatt Nr. 37) auf 95 fl. festgesetzt. | |||
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| || ||colspan=3 |Die zur Kasse bezahlten Einlagen betrugen also||144,305||fl.|| -||kr. | |||
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| || ||colspan=2 |Von den Versicherten 1519 Militärpflichtigen sind aber abgegangen:<br />a) wegen Nichtzulassung zur Loosziehung||valign="top"|<br />1.|| || || || | |||
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| || ||colspan=2 |b) wegen Untauglichkeitserklärung, Depotsetzung||243.|| || || || | |||
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| || ||colspan=2 |c) durch Verweisung zur nächsten Musterung||65.|| || || || | |||
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|colspan=4 |zusammen||309.|| || || || | |||
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| || ||colspan=3 |Die Einlagen für diese 309 Versicherte wurden zurückbezahlt und<br />resp. auf 1848 überwiesen mit||29,355||"|| -||" | |||
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| || ||colspan=3 |Es blieben demnach 1210 Versicherte, deren Einlagen betrugen||114,950||"|| -||" | |||
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| ||2)||Da die Einlagen zur Stellung der erforderlichen Einsteher für die zum<br />Militärdienst aufgerufenen Versicherten nicht hinreichten, so wurde<br />(nach Beschluß des Kriegsministeriums vom 9. Mai 1848) eine Nach-<br />zahlung nöthig befunden, welche für jeden Versicherer auf 7 fl. fest-<br />gesetzt wurde. Dieß giebt von den noch verbliebenen 1210 Ver-|| || || || || || | |||
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| || ||sicherten die Summe von||8470 fl.|| - kr.|| || || || | |||
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| || ||Von diesen Nachzahlungen erscheinen jedoch 6 als<br />uneinbringlich mit||12 "|| - "|| || || || | |||
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| || ||colspan=3 |Es wurden also vereinnahmt||8,428||"|| -||" | |||
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| ||3)||colspan=3 |Von den bei der Kasse eingegangenen und bei der Staatsschulden-<br />tilgungskasse deponirten Geldern wurden an '''Zinsen''' gewonnen||1,085||"||10||" | |||
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| ||4)||colspan=3 |Von den nach der Rechnung vom Jahre 1846 (s. Bekanntmachung<br />vom 20. September 1847, Reg.-Blatt Nr. 39) übrig gebliebenen<br />23 fl. 4 kr., welche zur Deckung der noch weiter erschienenen Verwal-<br />tungskosten bestimmt waren, sind nicht zur Verwendung gekommen|| || || || | |||
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| || ||colspan=3 |und erscheinen als Kasserest||5||"||8||" | |||
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| || ||colspan=3 |Der zur Bestreitung der Vertretungssummen und der Verwaltungs-<br />kosten verwendbare Fonds bestand also in||124,468||fl.||18||kr. | |||
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Aktuelle Version vom 17. April 2012, 13:50 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
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die Hauptergebnisse der Rechnung der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung von dem Musterungs- und Ziehungsjahr 1847.
Dem §. 27 der Statuten der Staats-Assecuranzanstalt für die Stellvertretung vom 1. September 1836 zufolge, werden die Hauptergebnisse der obengedachten Rechnung der Assecuranzkasse für das Musterungs- und Ziehungsjahr 1847 nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
I. Es wurden 1519 Militärpflichtige bei der Assecuranzanstalt versichert. | ||||||||
1) Die Einlage war (nach der Bekanntmachung vom 13. September 1847, Regierungsblatt Nr. 37) auf 95 fl. festgesetzt. | ||||||||
Die zur Kasse bezahlten Einlagen betrugen also | 144,305 | fl. | - | kr. | ||||
Von den Versicherten 1519 Militärpflichtigen sind aber abgegangen: a) wegen Nichtzulassung zur Loosziehung |
1. |
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b) wegen Untauglichkeitserklärung, Depotsetzung | 243. | |||||||
c) durch Verweisung zur nächsten Musterung | 65. | |||||||
zusammen | 309. | |||||||
Die Einlagen für diese 309 Versicherte wurden zurückbezahlt und resp. auf 1848 überwiesen mit |
29,355 | " | - | " | ||||
Es blieben demnach 1210 Versicherte, deren Einlagen betrugen | 114,950 | " | - | " | ||||
2) | Da die Einlagen zur Stellung der erforderlichen Einsteher für die zum Militärdienst aufgerufenen Versicherten nicht hinreichten, so wurde (nach Beschluß des Kriegsministeriums vom 9. Mai 1848) eine Nach- zahlung nöthig befunden, welche für jeden Versicherer auf 7 fl. fest- gesetzt wurde. Dieß giebt von den noch verbliebenen 1210 Ver- |
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sicherten die Summe von | 8470 fl. | - kr. | ||||||
Von diesen Nachzahlungen erscheinen jedoch 6 als uneinbringlich mit |
12 " | - " | ||||||
Es wurden also vereinnahmt | 8,428 | " | - | " | ||||
3) | Von den bei der Kasse eingegangenen und bei der Staatsschulden- tilgungskasse deponirten Geldern wurden an Zinsen gewonnen |
1,085 | " | 10 | " | |||
4) | Von den nach der Rechnung vom Jahre 1846 (s. Bekanntmachung vom 20. September 1847, Reg.-Blatt Nr. 39) übrig gebliebenen 23 fl. 4 kr., welche zur Deckung der noch weiter erschienenen Verwal- tungskosten bestimmt waren, sind nicht zur Verwendung gekommen |
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und erscheinen als Kasserest | 5 | " | 8 | " | ||||
Der zur Bestreitung der Vertretungssummen und der Verwaltungs- kosten verwendbare Fonds bestand also in |
124,468 | fl. | 18 | kr. |