Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/118: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>Formular II. zu §. 7.<br />'''Annahmsurkunde.'''</center> | |||
Nachdem F r a n z A l t m a n n {{GWR|Die Personennamen auf dieser Seite sind fiktiv!|fiktive Namen}} aus Heppenheim, im Regierungsbezirk Heppenheim, als Einsteher für den zum zweiten Aufgebot der Militärpflichtigen vom Musterungs- und Ziehungsjahr 1848 gehörigen C h r i s t i a n H i l l {{GWR| |fiktive Namen}} aus Bensheim, im Regierungsbezirk Heppenheim, angenommen worden ist, so wird hierüber die gegenwärtige Urkunde ertheilt.<br /><br />Der Einsteher hat demzufolge statt des Einstellers an dem bestimmten Tage in der betreffenden Garnison zu erscheinen und wird alsdann an der Stelle des Einstellers in den Militärdienst aufgenommen werden, vorausgesetzt jedoch, daß er alsdann noch alle für die Einsteher vorgeschriebene Eigenschaften besitzt und daß er bei seinem Eintreffen den Cautionsschein der Staatsschuldentilgungskasse über die in diese Kasse bezahlte Caution von Einhundert Gulden seinem Compagnie- oder Schwadronsbefehlshaber übergiebt.<br /> | |||
<center>Heppenheim den … ten 1849.</center> | |||
(Siegel.) | |||
<center>Die Großherzogliche Regierungs-Commission.</center> | |||
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Aktuelle Version vom 14. April 2012, 06:25 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z Alphabetisches Namenregister: ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ | |
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Annahmsurkunde.
Nachdem F r a n z A l t m a n n [GWR 1] aus Heppenheim, im Regierungsbezirk Heppenheim, als Einsteher für den zum zweiten Aufgebot der Militärpflichtigen vom Musterungs- und Ziehungsjahr 1848 gehörigen C h r i s t i a n H i l l [GWR 1] aus Bensheim, im Regierungsbezirk Heppenheim, angenommen worden ist, so wird hierüber die gegenwärtige Urkunde ertheilt.
Der Einsteher hat demzufolge statt des Einstellers an dem bestimmten Tage in der betreffenden Garnison zu erscheinen und wird alsdann an der Stelle des Einstellers in den Militärdienst aufgenommen werden, vorausgesetzt jedoch, daß er alsdann noch alle für die Einsteher vorgeschriebene Eigenschaften besitzt und daß er bei seinem Eintreffen den Cautionsschein der Staatsschuldentilgungskasse über die in diese Kasse bezahlte Caution von Einhundert Gulden seinem Compagnie- oder Schwadronsbefehlshaber übergiebt.
(Siegel.)
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)