Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/044: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 13:57 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 7.

Bemerkungen

Von den sonstigen Ausschlägen werden:

1) die Kirchspielkosten und die Kirchen- und Schulbedürfnisse auf das Steuerkapital der betreffenden Parochianen,

2) die Parzellen- und Flurvermessungskosten auf das Grundsteuerkapital der Besitzer,

3) die Grundbuchskosten auf das Grundsteuerkapital und

4) die älteren Kriegsschulden nebst Zinsen auf das Gesammtsteuerkapital der Ortseinwohner und Ausmärker, mit Ausnahme der vorhin steuerfreien Objecte

umgelegt.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Erhebungszielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October dieses Jahres stattfinden soll.

Erbach am 22. März 1851.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach
App.



Uebersicht der für das Jahr 1850 genehmigten Umlagen zur Befreiung von Communalbedürfnissen
in den Gemeinden des Friedensgerichtsbezirks Mainz.

O
r
d
n
u
n
u
g
s
n
u
m
m
e
r.

Namen der Gemeinden. I. Klasse. II. Klasse. III. Klasse. Sonstige Ausschläge.
Auf Köpfe oder Genußtheile der Ortsbürger. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner. Auf das gesammte Normalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forensen.
Ausschlag. Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
r
h
e
b.

Z
i
e
l
e
Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
r
h
e
b.

Z
i
e
l
e
Ausschlag. Beitrag auf 1 Gulden Normalsteuerkapital. E
r
h
e
b.

Z
i
e
l
e
Bezeichnung der Art des Ausschlags und der Repartitionsnorm
fl. kr. fl. kr. pf. fl. kr. pf. fl. kr. pf.
1 Kastel 1800 2 2,130 6 2100 2 2,422 6
2 Kostheim 800 1 2,835 6
3 Mainz 44000 3 0,151 12

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als wahrhaft bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs gleichen Zielen und zwar in den Monaten März, Mai, Juli, August, September und October 1851, in Mainz aber in 12 Monatszielen geschehensoll.

Aufgestellt, Mainz den 8. März 1851 durch
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission daselbst.
I. V. d. D.:
Müller, Großh. Reg.-Secr.