GOV-Daten Evangelische Kirche in Mitteldeutschland: Unterschied zwischen den Versionen
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Kirchengemeinden können unter bestimmten Bedingungen in Sprengel <ref name=Pfarrsprengel>Nicht zu verwechseln mit Propstsprengel (s.u.)</ref> unterteilt werden. Gem. KGStruktG<ref group=" | Kirchengemeinden können unter bestimmten Bedingungen in Sprengel <ref name=Pfarrsprengel>Nicht zu verwechseln mit Propstsprengel (s.u.)</ref> unterteilt werden. Gem. KGStruktG<ref group="RQ" name="RQ5">[http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/12738 Kirchengemeindestrukturgesetz] – KGStruktG (Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 21. November 2009 GÜLTIG ab 01. Januar 2010.</ref> § 13. | ||
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Eine Pfarrstelle kann mehreren Kirchengemeinden zugeordnet sein. Diese bilden einen Pfarrsprengel<ref name=Pfarrsprengel />. Gem. KVerfEKM<ref group=" | Eine Pfarrstelle kann mehreren Kirchengemeinden zugeordnet sein. Diese bilden einen Pfarrsprengel<ref name=Pfarrsprengel />. Gem. KVerfEKM<ref group="RQ" name="RQ1" /> Art. 42. | ||
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Mehrere Kirchenkreise bilden einen Propstsprengel. Gem. KVerfEKM<ref group=" | Mehrere Kirchenkreise bilden einen Propstsprengel. Gem. KVerfEKM<ref group="RQ" name="RQ1" /> Art. 65; Näheres ist geregelt in PropstSprG.<ref group="RQ" name="RQ2">[http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/10019 Propstsprengelgesetz] – PropstSprG – (Kirchengesetz über Anzahl und Sitz der Regionalbischöfe (Pröpste) sowie über die Bezeichnung und Abgrenzung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 4. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009</ref> | ||
= Historie der Strukturreformen = | = Historie der Strukturreformen = | ||
'''Zum 1. Januar 2009''' wurde die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland aus der [[GOV-Daten Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen | Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen]] und der [[GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen | Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen]] gegründet. Die [[GOV-Daten Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland | Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland]], gebildet als Vorstufe zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, wurde gleichzeitig aufgelöst. | '''Zum 1. Januar 2009''' wurde die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland aus der [[GOV-Daten Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen | Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen]] und der [[GOV-Daten Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen | Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen]] gegründet. Die [[GOV-Daten Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland | Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland]], gebildet als Vorstufe zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, wurde gleichzeitig aufgelöst. | ||
Es sind zurzeit 5 Propstsprengel vorgesehen, die ab 2009 gegründet wurden/werden. Gem. VOPropst<ref group="RQ" name=" | Es sind zurzeit 5 Propstsprengel vorgesehen, die ab 2009 gegründet wurden/werden. Gem. ''VOPropst''<ref group="RQ" name="RQ3">[http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/12501 Verordnung über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland] ''VOPropst'' vom 16. Januar 2009</ref> & ''BPropst''<ref group="RQ" name="RQ4">[http://www.kirchenrecht-ekm.de/showdocument/id/14846 Beschlüsse des Landeskirchenrates der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland] ''BPropst'' vom 19. Februar/16. April 2010</ref>. | ||
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Version vom 1. Januar 2012, 20:39 Uhr
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Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der EKM ist die Kirchengemeinde. Gem. KVerfEKM[RQ 1] Art. 21.
Die EKM umfasst sowohl Kirchengemeinden
- Lutherischen Bekenntnisses
- Reformierten Bekenntnisses
- Beider Bekenntnisse
Kirchengemeinden können unter bestimmten Bedingungen in Sprengel [1] unterteilt werden. Gem. KGStruktG[RQ 2] § 13.
Kirchengemeinden können zu Kirchengemeindeverbänden zusammengefasst werden. Gem. KVerfEKM[RQ 1] Art. 32 und KGStruktG[RQ 2]. Noch bestehende Parochialverbände (Gesamtverbände) der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen sind Kirchengemeindeverbänden gleichgestellt. Gem. KGStruktG[RQ 2] § 16.
Eine Pfarrstelle kann mehreren Kirchengemeinden zugeordnet sein. Diese bilden einen Pfarrsprengel[1]. Gem. KVerfEKM[RQ 1] Art. 42.
Kirchengemeinden werden in Kirchenkreise zusammengefasst. Gem. KVerfEKM[RQ 1] Abschnitt V, insbes. Art. 34.
Reformierte Kirchengemeinden bilden einen reformierten Kirchenkreis. Gem. KVerfEKM[RQ 1] Art. 52.
Reformierte Kirchengemeinden gehören gleichzeitig dem Örtlichen Kirchenkreis an. Gem. KGStruktG[RQ 2] § 11.
Mehrere Kirchenkreise bilden einen Propstsprengel. Gem. KVerfEKM[RQ 1] Art. 65; Näheres ist geregelt in PropstSprG.[RQ 3]
Historie der Strukturreformen
Zum 1. Januar 2009 wurde die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland aus der Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen gegründet. Die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland, gebildet als Vorstufe zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, wurde gleichzeitig aufgelöst.
Es sind zurzeit 5 Propstsprengel vorgesehen, die ab 2009 gegründet wurden/werden. Gem. VOPropst[RQ 4] & BPropst[RQ 5].
Modellierung im GOV
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Kirchengemeinde
ist Kirchengemeinde, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“ oder „Kirchengemeindeverbandes“, hat Konfession lu oder rf oder un??,
Kirchengemeindeverband
ist Kirchspiel, gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“, heißt Kirchengemeindeverband "xy",
Kirchenkreis
ist Kirchenkreis, gehört zu Objekt-ID des „Propstprengels“,
Ausnahme für den reformierten Kirchenkreis:
ist Kirchenkreis, gehört zu object_334433, (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)
Propstsprengel
ist Sprengel, heißt Propstsprengel "xy", gehört zu object_334433, (GOV-Objekt ID der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland)
Pfarrstelle
ist Pfarrei, heißt "Pfarrstelle", gehört zu Objekt-ID der "Kirchengemeinde",
Pfarrspengel
Wie kann/soll dieser modelliert werden?
Beziehungen zu Gebäuden
Kirche
steht in Objekt-ID der „staatlicher Verwaltungseinheit“ (Ort, Dorf, Gemeinde…) repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung
Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc sein. Für Details siehe
Die staatliche Verwaltungseinheit bekommt die folgende Zeile hinzugefügt:
gehört zu Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,
Rechtsquellen [2]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM (Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 5. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Kirchengemeindestrukturgesetz – KGStruktG (Kirchengesetz über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden, die Bildung von Kirchengemeindeverbänden und die Bildung von Untergliederungen von Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 21. November 2009 GÜLTIG ab 01. Januar 2010.
- ↑ Propstsprengelgesetz – PropstSprG – (Kirchengesetz über Anzahl und Sitz der Regionalbischöfe (Pröpste) sowie über die Bezeichnung und Abgrenzung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland) vom 4. Juli 2008 GÜLTIG ab 1. Januar 2009
- ↑ Verordnung über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland VOPropst vom 16. Januar 2009
- ↑ Beschlüsse des Landeskirchenrates der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland über die Bildung der Propstsprengel in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland BPropst vom 19. Februar/16. April 2010
Bearbeiter
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