Landschaft (Verwaltung): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. November 2011, 17:12 Uhr

Disambiguation notice Landschaft ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Landschaft.


Der Begriff

Landschaft (Verwaltung) ist das Gebiet einer Verwaltung mit Landschaftsrecht.

Einzelne Definitionen

  • Die Landschaften Süderdithmarschen, Norderdithmarschen, Eiderstedt und Fehmarn gehörten zu den Gebieten mit dänischem Landschaftsrecht im Sinner einer Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein aus denen später Landkreise gebildet wurden.[1]

GOV-Objekttyp

80 - Landschaft (Verwaltung) - {deu=Landschaft}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landschaft (Verwaltung),

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) Landschaft (Verwaltung),

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. * Artikel Dithmarschen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.