Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/625: Unterschied zwischen den Versionen
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
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die Beförderung der Estafettendepeschen mittelst der Eisenbahnen betreffend.
Da mit den dermalen eingeführten Schnellzügen auf den Eisenbahnen, bei welchen nur Personenwagen 1r und 2r Klasse zur Verwendung kommen, die Estafettenbegleiter in den Wagen 2r Klasse befördert werden, so erleidet die Bestimmung pos. 2 der Bekanntmachung vom 11. November 1852 (Regierungsblatt Nr. 52) eine Modification dahin, daß dem Begleiter für die Tourfahrt mittelst dergleichen Schnellzügen die Personentaxe 2r Klasse, für die Rückfahrt aber jene der 3ten Wagenklasse zu vergüten ist und die Berechnung der Estaffettengebühren demgemäß zu erfolgen hat.
- Darmstadt den 19. September 1853.
Goldmann.
Ord.-Nr. | der Gemeinden. |
steuerkapital. |
Aus- schlag. |
Einen Gulden Normalsteuer- kapital. |
bungs- ziele |
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1. | Michelstadt | 2140 | 8 | 374 | 10 | 1,928 | 4 |
Vorstehende Uebersicht wird als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten August, September, Oktober und November laufenden Jahres erfolgen soll.
- Erbach den 5. August 1853.
App, Regierungsrath.