Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/593: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt am 12. September 1853.
Bekanntmachung,
den zollfreien Einlaß von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten betreffend.
Aus Allerhöchstem Auftrag:
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853|592|593|594| | <noinclude>{{Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853|592|593|594|unkorrigiert}}</noinclude> | ||
<center>'''Großherzoglich Hessisches'''</center> | |||
<center>'''Regierungsblatt.'''</center> | |||
<center>'''Nr. 38.'''</center> | |||
<center>Darmstadt am 12. September 1853.</center> | |||
<center>'''Bekanntmachung,'''<br />den zollfreien Einlaß von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten betreffend.</center> | |||
Nachdem die Regierungen der Zollvereinsstaaten mit Rücksicht auf die gegenwärtige Theurung übereingekommen sind, die Erhebung der Eingangszölle für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotete und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse, vom 15. September dieses Jahres inclusive an bis zum Ende dieses Jahres einzustellen, so wird dieses in Folge Allerhöchster Ermächtigung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. | |||
:Darmstadt, den 10. September 1853. | |||
<center>Aus Allerhöchstem Auftrag:<br />Großherzogliches Ministerium der Finanzen.<br />F. v. Schenck.</center> | |||
<div align="right">Jaide.</div> |
Version vom 4. Oktober 2011, 07:07 Uhr
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
<<<Vorherige Seite [592] |
Nächste Seite>>> [594] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
den zollfreien Einlaß von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten betreffend.
Nachdem die Regierungen der Zollvereinsstaaten mit Rücksicht auf die gegenwärtige Theurung übereingekommen sind, die Erhebung der Eingangszölle für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotete und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse, vom 15. September dieses Jahres inclusive an bis zum Ende dieses Jahres einzustellen, so wird dieses in Folge Allerhöchster Ermächtigung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, den 10. September 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. v. Schenck.
Jaide.