Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/572: Unterschied zwischen den Versionen
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<center>'''Nr. 35.'''</center> | |||
Unterricht in der englischen Sprache ertheilt Sprachlehrer John '''Means'''.<br /> | |||
<center>Unterricht in freien Künsten ertheilen:</center> | |||
In der Harmonielehre, dem Gesange und auf mehreren Instrumenten: Musikdirector '''Hofmann'''.<br />Im Fechten und Tanzen: Universitäts-Fecht- und Tanzlehrer '''Röse'''.<br />Im Reiten: Reitlehrer '''Rauch'''.<br /> | |||
Die Universitäts-Bibliothek ist Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 10-12 Uhr, und Mittwochs und Samstags von 2-4 Uhr offen.<br />Das akademische Kunstmuseum wird den Studirenden Mittwochs von 2-3, die geognostisch-paläontologische Sammlung und das zoologische Museum Freitags von 2-3, das akademische Herbarium Mittwochs von 2-3, das anatomische und pathologische Museum in noch näher zu bestimmenden Stunden geöffnet. | |||
<center>Ordensverleihungen.</center> | |||
:Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: | |||
1) am 16. Juni dem ersten Kanzleidiener bei dem Hofgerichte zu Gießen Theodor '''Schwalb''' das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen,<br />2) am 19. Juli dem Professor Dr. Michael '''Löhnis''' zu Gießen das Ritterkreuz erster Klasse des Ludewigsordens und<br />3) am 20. Juli dem Examinator Johann '''Barth''' zu Mainz das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen. | |||
<center>Dienstnachrichten.</center> | |||
:Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: | |||
am 19. Juli dem Hofgerichts-Advocaten Dr. Philipp '''Werle''' dahier das Syndicat sämmtlicher kath. geistlichen Fonds in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu übertragen.<br />Am 6. Juli wurde der von dem Herrn Bischof von Mainz ertheilten Nomination des geistlichen Raths und Dompräbendaten Adam '''Heffner''' zu Mainz zum Domkapitular die landesherrliche Bestätigung ertheilt. | |||
<center>Versetzung in den Ruhestand.</center> | |||
:Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: | |||
am 1. Juli den ordentlichen Professor bei der kath. Facultät der Landesuniversität Dr. Michael '''Löhnis''', in Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, in den Ruhestand zu versetzen. | |||
<center>Concurrenzeröffnung.</center> | |||
:Erledigt ist: | |||
die evang. Pfarrstelle zu Haingründ, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 515 fl. 36 kr.,<br />zu welcher dem Herrn Fürsten zu '''Ysenburg und Büdingen''' das Präsentationsrecht zusteht. |
Version vom 3. Oktober 2011, 10:56 Uhr
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ | |
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Unterricht in der englischen Sprache ertheilt Sprachlehrer John Means.
In der Harmonielehre, dem Gesange und auf mehreren Instrumenten: Musikdirector Hofmann.
Im Fechten und Tanzen: Universitäts-Fecht- und Tanzlehrer Röse.
Im Reiten: Reitlehrer Rauch.
Die Universitäts-Bibliothek ist Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 10-12 Uhr, und Mittwochs und Samstags von 2-4 Uhr offen.
Das akademische Kunstmuseum wird den Studirenden Mittwochs von 2-3, die geognostisch-paläontologische Sammlung und das zoologische Museum Freitags von 2-3, das akademische Herbarium Mittwochs von 2-3, das anatomische und pathologische Museum in noch näher zu bestimmenden Stunden geöffnet.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 16. Juni dem ersten Kanzleidiener bei dem Hofgerichte zu Gießen Theodor Schwalb das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen,
2) am 19. Juli dem Professor Dr. Michael Löhnis zu Gießen das Ritterkreuz erster Klasse des Ludewigsordens und
3) am 20. Juli dem Examinator Johann Barth zu Mainz das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
am 19. Juli dem Hofgerichts-Advocaten Dr. Philipp Werle dahier das Syndicat sämmtlicher kath. geistlichen Fonds in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu übertragen.
Am 6. Juli wurde der von dem Herrn Bischof von Mainz ertheilten Nomination des geistlichen Raths und Dompräbendaten Adam Heffner zu Mainz zum Domkapitular die landesherrliche Bestätigung ertheilt.
- Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
am 1. Juli den ordentlichen Professor bei der kath. Facultät der Landesuniversität Dr. Michael Löhnis, in Rücksicht auf seine geschwächte Gesundheit, in den Ruhestand zu versetzen.
- Erledigt ist:
die evang. Pfarrstelle zu Haingründ, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 515 fl. 36 kr.,
zu welcher dem Herrn Fürsten zu Ysenburg und Büdingen das Präsentationsrecht zusteht.