Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/473: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Januar 2012, 14:24 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.

No. 41.

Darmstadt am 30. December 1851.

Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Ausschlag der directen Steuern und der Beiträge zu den Kosten der Staats- und Provinzialstraßenbauten für das Jahr 1852 betr.; - 2) Namensveränderung; - 3) Ertheilung eines Patents.


Bekanntmachung,
den Ausschlag der directen Steuern und der Beiträge zu den Kosten der Staats- und Provinzialstraßenbauten für das Jahr 1852 betreffend.
§. 1.

Die sämmtlichen in den drei Provinzen des Großherzogthums bestehenden directen Steuern und indirecten Abgaben sollen, sowie solche durch die vorliegenden Gesetze und Verordnungen bestimmt sind, in Gemäßheit des Gesetzes vom 20. laufenden Monats, für die ersten drei Monate des Jahres 1852 forterhoben werden.

§. 2.

Nach §. 1 des Finanzgesetzes vom 7. October 1845 beläuft sich die Totalsumme der directen Steuern für das Jahr 1852 auf 1,934,940 fl., daher nach Abzug der von den Steuerpflichtigen in Kürnbach zu zahlenden ständigen Steuer von 108 fl. die auszuschlagende Summe auf

1,934,832 fl.

welche nach Maßgabe des neuesten Standes der Personal-, Gewerb- und Grundsteuerkapitalien auf die einzelnen Steuerbezirke vertheilt wird, wie folgt: