Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/234: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorstehende Uebersicht wird als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ausschlag für jedes der bezeichneten Jahre nach dem Normalsteuercapital des Jahres vollzogen wird, für welches die Erhebung geschieht, und daß letztere in den Monaten Juli, August, September, October, November und December der betr. Jahre erfolgt.
:Erbach am 6. Juni 1851
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Version vom 25. März 2011, 13:09 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ
Alphabetisches Namensregister:
ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1851.djvu
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No. 21.

Vorstehende Uebersicht wird als richtig beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Ausschlag für jedes der bezeichneten Jahre nach dem Normalsteuercapital des Jahres vollzogen wird, für welches die Erhebung geschieht, und daß letztere in den Monaten Juli, August, September, October, November und December der betr. Jahre erfolgt.

Erbach am 6. Juni 1851
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Erbach.
App.

Dienstnachrichten.
1) Am 24. April ist von dem Herrn Bischof von Mainz der Priester Christoph Moufang daselbst zum Regens des bischöflichen Seminars ernannt und demselben in Folge hiervon am 23. Juni die erbetene Entlassung von der seither bekleideten Stelle eines Religionslehrers am Gymnasium zu Mainz ertheilt worden.
2)