Schulen Hov (Berghaltern): Unterschied zwischen den Versionen
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Deren in causa Discussionis von Wulf zu Füchteln annoch ohnverkauften [[Pertinentien]] , welche am 14. Martii 1775 Nachmittags um 2 Uhren auf dahiesiger Regierungskanzley denen Meistbietenden ausgefeilet, und allenfalls denen Creditoren nach vorgangener einem jeden juxta gradus prærogativam frey stehender Wahl sofort in ipso actu in solutum übertragen unf zugeschlagen werden sollen: | * 1766: Bürgermeister Suerman zu [[Haltern am See|Haltern]] interveniert beim Stift Essen wegen der Lehensgüter um Haltern, so wegen des '''Schulenhove in Berghaltern''', welchen am 4ten May 1705 Anna Gertrudis Hermina von Diepenbroich zu Buldern als Gattin des [[Haus Füchteln|Bernhard Henrich von Wolf zu Füchteln]] zur zweiten Hand erhalten hatte. (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Bestand Stift Essen Akte d 1940:) 1766 den 18. Febry Erschiene beyder probsteylichen Behendigungscammer Bürgermeister Georg Henrich Sauerman auß Halteren, ahn zeigendt, daß weilen absuithan deren schon längst verstorbenen Bernhard Henrich Wolf zu Füchteln............. Aber der Hof bleibt bei Haus Füchteln. | ||
* Die Schulen Hofe nächst bey Haltern belegen, ist ein Behandigungsgut von der Probstey zu Essen, (Ǽstimatum:) 450 Rthl. Thut jährlich 2 Malt 4 Scheffel Roggen und 2 Rthl. An Geld. Davon muß jährlichs pro Canone gegeben werden ein halb Kopstück oder 17 Stüber Clevisch. | * '''Konhursverfahren''': Deren in causa Discussionis [[Haus Füchteln|von Wulf zu Füchteln]] annoch ohnverkauften [[Pertinentien]] , welche am 14. Martii 1775 Nachmittags um 2 Uhren auf dahiesiger Regierungskanzley denen Meistbietenden ausgefeilet, und allenfalls denen Creditoren nach vorgangener einem jeden juxta gradus prærogativam frey stehender Wahl sofort in ipso actu in solutum übertragen unf zugeschlagen werden sollen: | ||
** Die '''Schulen Hofe nächst bey Haltern''' belegen, ist ein Behandigungsgut von der Probstey zu Essen, (Ǽstimatum:) 450 Rthl. Thut jährlich 2 Malt 4 Scheffel Roggen und 2 Rthl. An Geld. Davon muß jährlichs pro Canone gegeben werden ein halb Kopstück oder 17 Stüber Clevisch. | |||
===Erbsohn Adolf=== | ===Erbsohn Adolf=== |
Version vom 16. Februar 2011, 13:52 Uhr
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern am See > Holtwick (Haltern) > Overhaus (Haltern-Holtwick)
Overhaus (Haltern-Holtwick)
Wohnort
- Haltern am See
- Kirchspiel Haltern, Pfarrei St. Sixtus, r.k.
- Bauerschaft Holtwick (Haltern), Hs. Nr. 05, Unterbauerschaft Bergbossendorf
- Kirchspiel Haltern, Pfarrei St. Sixtus, r.k.
Name
Familie Overhaus
Status animarum
- (1750 Status animarum:) vidua Anna Overhues 64
Joan Hermannus Muhle 35, Catharina Overhues, uxor 32 Anna, soror 17, Herman Overhues 58 J.
Erbtochter Catharina
- KB: Hermannus Muhle (nun) dictus Overhues oo Haltern rk. 30.10.1742 Catharina Overhues, Kinder:
- Joannes Henricus Overhues ~ 04.03.1746
- Maria Catharina Overhues 26.06.1751
- Joes Adolphus Overhues ~ 08.06.1753
- Anna Catharina Overhues ~ 19.01.1757
Haus Füchteln
- 1766: Bürgermeister Suerman zu Haltern interveniert beim Stift Essen wegen der Lehensgüter um Haltern, so wegen des Schulenhove in Berghaltern, welchen am 4ten May 1705 Anna Gertrudis Hermina von Diepenbroich zu Buldern als Gattin des Bernhard Henrich von Wolf zu Füchteln zur zweiten Hand erhalten hatte. (Hauptstaatsarchiv Düsseldorf Bestand Stift Essen Akte d 1940:) 1766 den 18. Febry Erschiene beyder probsteylichen Behendigungscammer Bürgermeister Georg Henrich Sauerman auß Halteren, ahn zeigendt, daß weilen absuithan deren schon längst verstorbenen Bernhard Henrich Wolf zu Füchteln............. Aber der Hof bleibt bei Haus Füchteln.
- Konhursverfahren: Deren in causa Discussionis von Wulf zu Füchteln annoch ohnverkauften Pertinentien , welche am 14. Martii 1775 Nachmittags um 2 Uhren auf dahiesiger Regierungskanzley denen Meistbietenden ausgefeilet, und allenfalls denen Creditoren nach vorgangener einem jeden juxta gradus prærogativam frey stehender Wahl sofort in ipso actu in solutum übertragen unf zugeschlagen werden sollen:
- Die Schulen Hofe nächst bey Haltern belegen, ist ein Behandigungsgut von der Probstey zu Essen, (Ǽstimatum:) 450 Rthl. Thut jährlich 2 Malt 4 Scheffel Roggen und 2 Rthl. An Geld. Davon muß jährlichs pro Canone gegeben werden ein halb Kopstück oder 17 Stüber Clevisch.
Erbsohn Adolf
- Adolph Overhuß oo Haltern rk. 24.11.1785 Anna Sibilla Lammerkamp, Kinder:
- Joannes Henricus ~ 24.03.1786
- Bern. Henrich ~ 20.9.1788
- Henrich Adolph ~ 19.2.1792
- Theodor Wilhelm ~ 9.3.1796
Erbwechsel
- Adolph Overhuß oo 24.11.1785 rk., Haltern Anna Sibilla Lammerkamp * 16.03.1755 (+27.05.1827), Kinder:
- Joannes Henricus * 22.03.1786
- Bern. Henric ~ 20.09.1788 (oo bei Tuttmann zu Lippramsdorf)
- Henrich Adolph ~ 19.02.1792
- Theodor Wilhelm ~ 09.03.1796 (oo zu Holtwick)
Erbwechsel
- Joan Henrich Overhues oo 05.11.1811 rk., Haltern Anna Maria Pöter * 06.01.1784 (+15.10.1834), Kinder:
- Anna Elisabeth ~ 03.11.1813 in Haltern (Erbin)
- Anna Cath. * 08.10.1818 (+ 12.04.1840)
Erbwechsel
- Bernd Cremer, 33 J., (V: Herman Cremer, Ackersmann in Lembeck oo 25.10.1842 rk. Haltern Maria Overhues, 29 J. (V: Henrich Overhues, Ackersmann), Kinder:
- Anna Maria * 26.07.1845
- Maria Christina * 24.08.1849
- Mädchen, (+) ~ 08.11.1852
- Mädchen, (+) ~ 25.02.1855
Familienprivatfunde
Oft werden auf Höfen, in Privathäusern oder an anderen Orten private Nachrichten über Familiem gefunden, die nicht allgemein bekannt sind. Diese Funde nennt man Familienprivatfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu dieser Familie eintragen oder finden.
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Heimat- Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Heimat- und Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschliesslich an den entsprechenden Forscher zu richten.