Loosung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bedeutung==
==Losungen für den Militärdienst==
Vorschriften und Praktiken zur Aushebung und Gewinnung von Rekruten für den Militärdienst erfolgten regional uns zeitlich stark unterschiedlich.
 
===Fürstbistum Münster===
Die Erfassungen und Auslosungen in den historischen Ämtern des Fürstbistums Münster sind in unterschiedlichen Archiven stark versplittet nachweisbar. Einige Bestände aud der Zeit des Siebenjähriger Krieg im Vest (1756-1763) sind bei Einsatz unterschiedlichen Suchkriterien gut auffindbar, auch die flächendeckenden Schäden in dieser Zeit ([[Siebenjähriger Krieg im Vest (1756-1763)]])
 
Einblicke in das Truppenwesen dier Zeit gewähren:
* Einen ausführlichen Überblick über die Einsätze münsterscher Truppen gibt G. von Bönninghausen: "Die kriegerische Tatigkeit der münsterschen Truppen 1651-1800, unveröff. Manuskript, Coesfeld 1978, dep. im Staatsarchiv Münster.
 
* Zur Verwendung münsterscher Truppen im Siebenjährigen Krieg vgl. D., Zeigert: "Das münstersche Heer im Siebenjäfirigen Krieg 1756-1763, in: Westfäische Zeitschrift, 137. Band, Paderborn 1987, S. 25ff.
 
==Bedeutung im Deutschen Reich==
* nach §. 13 Reichs-Militärgesetz vom 2. Mai 1874.
* nach §. 13 Reichs-Militärgesetz vom 2. Mai 1874.



Version vom 1. September 2015, 10:05 Uhr

Losungen für den Militärdienst

Vorschriften und Praktiken zur Aushebung und Gewinnung von Rekruten für den Militärdienst erfolgten regional uns zeitlich stark unterschiedlich.

Fürstbistum Münster

Die Erfassungen und Auslosungen in den historischen Ämtern des Fürstbistums Münster sind in unterschiedlichen Archiven stark versplittet nachweisbar. Einige Bestände aud der Zeit des Siebenjähriger Krieg im Vest (1756-1763) sind bei Einsatz unterschiedlichen Suchkriterien gut auffindbar, auch die flächendeckenden Schäden in dieser Zeit (Siebenjähriger Krieg im Vest (1756-1763))

Einblicke in das Truppenwesen dier Zeit gewähren:

  • Einen ausführlichen Überblick über die Einsätze münsterscher Truppen gibt G. von Bönninghausen: "Die kriegerische Tatigkeit der münsterschen Truppen 1651-1800, unveröff. Manuskript, Coesfeld 1978, dep. im Staatsarchiv Münster.
  • Zur Verwendung münsterscher Truppen im Siebenjährigen Krieg vgl. D., Zeigert: "Das münstersche Heer im Siebenjäfirigen Krieg 1756-1763, in: Westfäische Zeitschrift, 137. Band, Paderborn 1987, S. 25ff.

Bedeutung im Deutschen Reich

  • nach §. 13 Reichs-Militärgesetz vom 2. Mai 1874.

Die Reihenfolge, in welcher die in einem und demselben Jahre geborenen Militärpflichtigen auszuheben sind, wird in jedem Aushebungsbezirke durch das Loos bestimmt. Ein Hinausgreifen über die dem Bedarf entsprechende höchste Nummer (Abschlußnummer), oder eine Abweichung von der Nummerfolge ist nur zulässig, soweit die erforderliche Anzahl solcher Rekruten, an welche im Interesse einzelner Waffengattungen besondere Anforderungen gestellt werden müssen, innerhalb der vorangehenden Nummern nicht zu finden ist.

  • Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten nehmen an der Loosung nicht theil.

Auf diejenigen Militärpflichtigen, welche in Folge hoher Loosnummer in dem ersten Jahre ihrer Dienstpflicht nicht zur Einstellung in den Militärdienst gelangen, kann in den beiden nächstfolgenden Jahren zurückgegriffen werden, jedoch nur dann, wenn in dem Aushebungsbezirk der Rekrutenbedarf des Jahres in anderer Weise nicht gedeckt werden kann. Die im dritten Jahre übrig bleibenden Militärpflichtigen werden der Ersatzreserve überwiesen.