Duisburg: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Duisburg/Wirtschaft]]  (Handel u. Gewerbe, Verkehr)
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=== Wappen ===
==Verwaltung, Verfassung==
===Rat===
Herzog Walram von Limburg, der Inhaber der Reichsvogtei, gab Duisburg kurz nach 1270 das Recht, einen Rat ([[consules]]) zu wählen, seit 1275 auch 2 Bürgermeister (magistri civium 1288). Dazu kam seit 1532 regelmäßig 1 [[Rentmeister]]. Der Rat zählte 10-22 Mitglieder. Das Wahlverfahren wurde oft geändert, ein Spiegelbild des Ständekampfes. Älteste Ratswahlordnung von etwa 1448. Jährlicher Wechsel am 10. August (Laurentiustag). Erst nach dem Aufruhr von 1566 behielt sich der [[Herzogtum Kleve|Herzog von Kleve]] das Recht vor, 1 Bürgermeister und 2 Räte selber zu ernennen. Dies Recht wurde aber selten ausgeübt. [[Kurfürstentum Brandenburg|Der Große Kurfürst]] verzichtete darauf gegen Zahlung von 1.000 Taler. 1713 wurde die freie Ratswahl aufgehoben, 1765 durch Friedrich den Großen wieder hergestellt. 1807-13 französische Munizipalverfassung.
 
===Gericht===
Der Duisburgerer Gerichtssprengel war als königlicher Besitz ursprünglich aus dem Grafschaftsbezirk herausgenommen. Das alte [[Grafending]] wurde in der Form des [[Vogtgericht|Vogtgerichtes]] noch im 16. Jh. in Sachen der Wege- und Feldpolizei und bei örtlichen Hoheitsverletzungen ausgeübt. Der [[Reichshof]] (später innerhalb der Stadt) hatte seine eigenen Geschworenen, „Hyen" genannt. Neben beiden stand 1213 das mit 12 Schöffen besetzte Gericht der Bürgersiedlung, und zwar zunächst für Güter- und Immobilienverkauf. Diese städtischen [[Schöffe|Schöffen]] waren in der Mitte des 14. Jh. mit den Geschworenen des Reichshofes meist identisch. Aus ihren Zusammenkünften entwickelte sich das „Gericht auf dem Haus", das für die eigentlichen Prozesse und Hochgerichtssachen zuständig wurde und dessen Berufungsinstanz das Schöffengericht zu Aachen war. Die Schöffen wurden zunächst jährlich, dann auf Lebenszeit gewählt.
 
Unter Zustimmung von [[Vogt]] und [[Schulte|Schultheiß]] hatten sie das Recht der Zuwahl. Der [[Schulte|Schultheiß]] ([[villicus]], seit etwa 1260 scultetus) übernahm im 13. Jh. die Leitung der gesamten Gerichtsbarkeit. Er war zunächst Organ des Fürsten. Aber die Stadt brachte 1421 dieses Amt an sich. Der Rat besaß das Recht, „Kören", d. h. Gesetze über Polizei, Marktwesen u. a. zu erlassen. (Priv. von 1280). Vor 1490 hört man gelegentlich davon, daß städt. Beamte zum [[Feme|Femegericht]] gehörten.
 
===Bürgerschaftsvertretung===
Ansätze zu einer ständigen Vertretung der Bürgerschaft liegen in der Ratswahlordnung von etwa 1448 vor. In der 2. Hälfte des 15. Jh. traten neben den Rat die „Sechzehner", 4 aus jedem Stadtviertel, die bei einschneidenden Geldfragen zugezogen wurden und das Beschwerderecht hatten. Zur gleichen Zeit war eine größere Gemeindevertretung vorhanden, die „Vierundzwanziger", deren Befugnisse unklar bleiben. Gegen den Rat, der die Überwachung mißachtete, erhoben sich die Handwerker 1513 und 1566. Aber ihr Ziel einer Machtumschichtung erreichten sie nicht. In der Folge schwand jeder Einfluß der Bürgerschaft auf die Ratswahl, nur bei der Wahl des Rentmeisters wirkte sie noch mit. 1658 aber erreichten die Sechzehner, daß sie die Hälfte der Ratsmitglieder wählen durften. Das wurde bald wieder rückgängig gemacht, und erst in der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz von 1845 wurde der Anteil der Bürgerschaft an der Wahl des Gemeinderats sichergestellt.
 
== Wappen ==
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Version vom 11. Januar 2011, 13:55 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Düsseldorf > Duisburg


Lokalisierung der keisfreien Stadt Duisburg in Nordrhein-Westfalen

Einleitung

Name

  • Thusburg (781), Diuspargum quod vulgariter dicimus Diusburg (966), Dusburc (1166), Dusburg (1261), Duysborgh (1360), Duisborgh (1556), Duisburg-Hamborn (1929); seit 1935: Duisburg.

Landschaftslage

Stand 1955: Dort, wo das Niederbergische Hügelland mit dem waldbedeckten Kaiserbergzug weit nach Norden vorstößt und die fruchtbare Hellwegzone ihr westliches Ende findet, liegt, nach Westen vom Rheinstrom begrenzt, beiderseits der in Hafenbecken umgewandelten Ruhrmündung Duisburg in 34 m Höhe, 2011 Europas größter Binnenhafen. Nicht allein in dieser naturgegebenen Lage ist der verkehrsgeografische Vorteil Duisburgs begründet, mehr noch in der vorzüglichen Lage zum Ruhrgebiet: zum einst schiffbaren Ruhrtal, an dessen steilen Flanken die ersten Kohlen gefördert wurden, zur Hellwegzone, deren Kohlen mit der Eisenbahn zum Rhein geschafft werden mußten und die ihr Erz von Duisburg erhielt, zur noch 1955 hütten- und zechenreichen Emscherzone, deren verkehrswirtschaftliche Schlagader, der Rhein-Herne-Kanal, in die Duisburger Häfen mündet. Das weite Stadtgebiet ist fast völlig besiedelt; die Ruhrweiden dienen 1955 noch in geringem Maße der Rinderzucht. Die Niederterrassen im Süden sind 1955 ackerbaulich genutzt, innerhalb der deichbewehrten Mäanderschleife von Mündelheim-Serm durch intensiven Gemüsebau.

Ortsursprung

Mehrere vor- und frühgeschichtliche Siedlungen gehen vorher. Unmittelbarer Vorläufer ist die fränkische Königspfalz Duisburg (Thusburg, regalis curtis circa Renum, 781), Curtis Tusburch 1065, regia villa Duisburch 1129, pagus regalis dusbure 1155, civitas 1189, regale oppidum 1248, regia civitas 1279.

Stadtrecht

Verleihung des Stadtrechts ist unbekannt. Eine Urkunde Lothars von 1129 läßt erkennen, daß die Ansiedlung damals im Übergang zur Stadt begriffen war. Der Privilegienbrief Reynalds von Geldern von 1279 zeigt eine weitgehende Selbständigkeit der Stadt.

Stadtsiedlung

Bevölkerung

Herkunft

In der Karolingerzeit ziehen Friesen und Normannen zu, 2. Hälfte 12. Jh. Flamen, 16. und 17. Jh. 200-300 niederl.. und französische Emigranten neben der gleichen Zahl dt. Zuwanderer, 1770: 70 Hessen-Darmstädter. Die Schiffahrt ließ viele Holländer zuwandern. In der modernen Großindustrie wurden vor 1954 zahlreiche Polen, Kroaten, Tschechen u. a. Ausländer beschäftigt.

Ältere Einwohnerzahlen

Einwohner in der Blütezeit des Mittelalters etwa 3.000, später weniger. In den Jahren 1408-1655 wurden 2.167 Neubürger verzeichnet. Die Zahl der Zuwanderer aber war erheblich größer.

  • 1714 : 2.983 Einwohner (E.) (hierzu kommen etwa 170 Angehörige der Universität und 456 E. der Ratsdörfer und Höfe. Hiervon waren Männer 840, Frauen 856, Kinder 1.582, Knechte 121, Mägde 210).
  • 1722: 2.935 E., 1756: 2.874 E., 1770: über 3.000 Einwohner.

Seuchen

Pest um 1000, 1349, 1586, 1621/22, 1636/37. Cholera: 1833, 1866/67. Sehr häufig waren Ruhr und Typhus. Pocken: 1871 erkrankten 10% der Einwohner, 542 Tote.

Bevölkerungsverzeichnisse

  • Bürgeraufnahmen 1408-1822 (mit großen Lücken), Namen der Neubürger in den Stadt-rechnungen,
  • Verzeichnis der Walderben von 1350 ab,
  • Einwohnerkataster von 1714.
  • Adreß - Taschenbuch vom Herzogtum Berg und der Grafschaft Mark 1815. Adreßbuch vom Regierungsbezirk Düsseldorf 1861. Duiburger Adreßbücher von 1862 ab.

Kirchenbücher

  • Für Duisburg: Ev. Gemeindeamt,
  • Duisburg, Salvator seit 1612, Marien seit 1657, luth. seit 1727; Kath.: Liebfrauen seit 1622. * Duisburg-Wanheim und Wanheimerort : Ev. Gem. Friemersheim bzw. Standesamt Rheinhausen vor 1805, ev. Gemeindeamt Duisburg 1805-55, ev. Gemeindeamt Duisburg-Wanheim seit 1856. Kath. Liebfrauenkirche Duisburg
  • Duisburg-Süd: Ev. Eintragungen zu erfragen beim Landgericht Düsseldorf; Kath.: St. Dionysius
  • Duisburg-Mündelheim seit 1605 (bis 1809 beim Landgericht Düsseldorf).
  • Duisburg-Huckingen St. Peter seit 1831.
  • Duiburg-Homber, Pfarrei Sankt Johannes Baptist (rk.) seit 1893

Bedeutende Persönlichkeiten

  • Gerhard Mercator, Geograph, * 5. 3. 1512 Rupelmonde, + 02.12.1594 Duisburg
  • Johann Clanberg, Philosoph, erster Rektor der Universität, * 24.02.1622 Solingen, + 31.01.1665 Duisburg
  • Friedrich Adolf Krummacher, Theologieprof. an der Uni Duisburg u. Schriftsteller, * 13.07.1768 Tecklenburg, + 04.04.1845 Bremen.
  • Dietr. Wilh. Landfermann, Gymnasialdirektor in Duisburg, führender Schulmann der Rheinprovinz, * 28.08.1800 Soest, + 17.08.1882 Weinheim. Friedrich
  • Alb. Lange, Soziologe und Philosoph, Oberlehrer, polit. Schriftsteller, * 28.09.1828 Solingen-Wald, + 21.11.1875 Marburg.
  • Dr. h. c. Heinrich Averdunk, Prof. am Gymnasium, Begründer des Museums und der wissenschaftl. Stadtgeschichtschreibung, * 12.07.1840 Neukirchen bei Moers, + 04.01.1927 Duisburg.

Jüngere Einwohnerzahlen

1800: über 4.000 Einwohner (E.), 1810: 5.195 E. (2.513 m., 2.682 w.), 1820: 5.936 E., 1830: 7.005 E. (3.470 m., 3.535 w.), 1840: 9.237 E. (4.657 m., 4.580w.), 1850: 18.857 E. (Schwerindustrie), 1867: 25.757 E., 1871: 2.888 Häuser und 30.533 E. (davon 14.564 ortsgebürtig; 16.082 m. und 14.451 w. ; Stadt Duisburg 1.825 Häuser und 19.088 E.; Hochfeld 295 Häuser und 3.533 E.; Kasslerfeld 79 Häuser und 706 E.; Wanheimerort 175 Häuser und 2.001 E.; Duissern 161 Häuser und 1.420 E.; Neuenkamp 94 Häuser und 708 E.; Kolonie Neudorf 259 Häuser und 2.683 E.); 1880: 41.249 E., 1885: 3.927 Häuser und 47.519 E. (davon Duissern 78 Häuser und 759 E.; Hochfeld 601 Häuser und 9.441 E.; Kasslerfeld 74 Häuser und 942 E.; Neudorf 341 Häuser und 4.246 E.; Neuenkamp 14 Häuser und 98 E.; Wanheimerort 62 Häuser und 716 E.) ; 1890: 59.300 E., 1900: 92.530 E. (48.067 m., 44.463 w.), 1905: 192.346 E. (100.003 m., 91.343w.; Eingemeindung), 1910: 229.445 E. (120.064 m., 109.481 w.), 1924: 255.799 E. (nach dem Krieg gleicht sich der zahlenmäßige Unterschied der Geschlechter allmählich aus), Ende 1929: 441.389 E. (Vereinigung mit Hamborn und Duisburg-Süd), 1933: 440.419 E. (220.305 m., 220.210 w.), Juni 1937: 435.721 E. (davon Alt-Duisburg 173.345 E., Ruhrort 49.712 E., Meiderich 58.306 E., Hamborn 124.938 E., Duisburg-Süd 29.420 E.), 1939: 434.646 E., Ende 1944: 356.053 E. (163.978 m., 192.075 w.), Mai 1945: etwa 140.000 E., 1946: 356.408 E., 1950: 410.783 E.

Sprache

Die Großstadt Duisburg ist aus 3 Orten mit verschiedenen Mundarten hervorgegangen. Der Gebrauch der Mundart war bereits 1950 stark gestört und zurückgegangen; nur eine sehr kleine ansässige Schicht sprach damals noch Mundart. 1880 sprach Duisburg: Wenter 'Winter', bäter 'besser', köke 'kochen', Winn 'Wein', Kend 'Kind' ; chi 'ihr', u 'euch', Lof 'Luft'. - Bodenständige Mundart ist das Niederfränkische. Die kleverländischen Einflüsse waren in der Altstadt am stärksten, am schwächsten in dem Ratsdorf Duissern.

Wirtschaft

Verwaltung, Verfassung

Rat

Herzog Walram von Limburg, der Inhaber der Reichsvogtei, gab Duisburg kurz nach 1270 das Recht, einen Rat (consules) zu wählen, seit 1275 auch 2 Bürgermeister (magistri civium 1288). Dazu kam seit 1532 regelmäßig 1 Rentmeister. Der Rat zählte 10-22 Mitglieder. Das Wahlverfahren wurde oft geändert, ein Spiegelbild des Ständekampfes. Älteste Ratswahlordnung von etwa 1448. Jährlicher Wechsel am 10. August (Laurentiustag). Erst nach dem Aufruhr von 1566 behielt sich der Herzog von Kleve das Recht vor, 1 Bürgermeister und 2 Räte selber zu ernennen. Dies Recht wurde aber selten ausgeübt. Der Große Kurfürst verzichtete darauf gegen Zahlung von 1.000 Taler. 1713 wurde die freie Ratswahl aufgehoben, 1765 durch Friedrich den Großen wieder hergestellt. 1807-13 französische Munizipalverfassung.

Gericht

Der Duisburgerer Gerichtssprengel war als königlicher Besitz ursprünglich aus dem Grafschaftsbezirk herausgenommen. Das alte Grafending wurde in der Form des Vogtgerichtes noch im 16. Jh. in Sachen der Wege- und Feldpolizei und bei örtlichen Hoheitsverletzungen ausgeübt. Der Reichshof (später innerhalb der Stadt) hatte seine eigenen Geschworenen, „Hyen" genannt. Neben beiden stand 1213 das mit 12 Schöffen besetzte Gericht der Bürgersiedlung, und zwar zunächst für Güter- und Immobilienverkauf. Diese städtischen Schöffen waren in der Mitte des 14. Jh. mit den Geschworenen des Reichshofes meist identisch. Aus ihren Zusammenkünften entwickelte sich das „Gericht auf dem Haus", das für die eigentlichen Prozesse und Hochgerichtssachen zuständig wurde und dessen Berufungsinstanz das Schöffengericht zu Aachen war. Die Schöffen wurden zunächst jährlich, dann auf Lebenszeit gewählt.

Unter Zustimmung von Vogt und Schultheiß hatten sie das Recht der Zuwahl. Der Schultheiß (villicus, seit etwa 1260 scultetus) übernahm im 13. Jh. die Leitung der gesamten Gerichtsbarkeit. Er war zunächst Organ des Fürsten. Aber die Stadt brachte 1421 dieses Amt an sich. Der Rat besaß das Recht, „Kören", d. h. Gesetze über Polizei, Marktwesen u. a. zu erlassen. (Priv. von 1280). Vor 1490 hört man gelegentlich davon, daß städt. Beamte zum Femegericht gehörten.

Bürgerschaftsvertretung

Ansätze zu einer ständigen Vertretung der Bürgerschaft liegen in der Ratswahlordnung von etwa 1448 vor. In der 2. Hälfte des 15. Jh. traten neben den Rat die „Sechzehner", 4 aus jedem Stadtviertel, die bei einschneidenden Geldfragen zugezogen wurden und das Beschwerderecht hatten. Zur gleichen Zeit war eine größere Gemeindevertretung vorhanden, die „Vierundzwanziger", deren Befugnisse unklar bleiben. Gegen den Rat, der die Überwachung mißachtete, erhoben sich die Handwerker 1513 und 1566. Aber ihr Ziel einer Machtumschichtung erreichten sie nicht. In der Folge schwand jeder Einfluß der Bürgerschaft auf die Ratswahl, nur bei der Wahl des Rentmeisters wirkte sie noch mit. 1658 aber erreichten die Sechzehner, daß sie die Hälfte der Ratsmitglieder wählen durften. Das wurde bald wieder rückgängig gemacht, und erst in der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz von 1845 wurde der Anteil der Bürgerschaft an der Wahl des Gemeinderats sichergestellt.

Wappen

Wappen NRW Kreisfreie Stadt Duisburg.png Beschreibung:

Geteilt von Gold und Rot; oben ein wachsender rot gezungter schwarzer Doppeladler, unten eine dreitürmige silberne gezinnte Burg. Im Jahre 1974 wurden durch das Ruhrgebiet-Gesetz vom 9. Juli die Städte Homberg/Ndrrh., Rheinhausen, Walsum sowie die Gemeinde Rumeln-Kaldenhausen mit der Stadt Duisburg vereint; die Insignien Duisburgs wurden beibehalten. Das Wappen geht auf ein städtisches Rücksiegel des 15. Jahrhunderts zurück. Seit dem 16. Jahrhundert ist auch die farbige Fassung bezeugt. Der Adler erinnert an die frühere Zugehörigkeit der Stadt zum Reich, die Burg steht für den zweiten Teil des Namens oder allgemein für die ummauerte Stadt.


Quelle: Rolf Nagel. Rheinisches Wappenbuch. ISBN 3-7927-0816-7

Allgemeine Information


Politische Einteilung

Stadtteile

Wappen NRW Kreisfreie Stadt Duisburg.png
Stadtbezirke und Stadtteile der Stadt Duisburg
Stadtbezirke: Duisburg-Mitte | Duisburg-Süd | Hamborn | Homberg/Ruhrort/Baerl | Meiderich/Beeck | Rheinhausen | Walsum
Stadtteile: Aldenrade | Baerl | Alt-Hamborn | Beeck | Beeckerwerth | Bergheim | Bissingheim | Bruckhausen | Buchholz | Dellviertel| Duissern | Fahrn | Friemersheim | Großenbaum | Hochemmerich | Hochfeld | Hochheide | Homberg | Huckingen | Hüttenheim | Kasslerfeld | Laar | Marxloh mit Obermarxloh | Meiderich mit Obermeiderich, Mittelmeiderich, Untermeiderich | Mündelheim | Neudorf | Neuenkamp | Neumühl| | Overbruch | Rahm | Rheinhausen | Röttgersbach | Ruhrort | Rumeln-Kaldenhausen | Ungelsheim | Vierlinden (Duisburg) | Wanheim-Angerhausen | Wanheimerort | Wedau | Wehofen

Amt Rheinhausen (Niederrhein) 1931

Genealogische und historische Quellen

Zivilstandregister

Bestand an Zivilstandregister ab 1874 bei den Duisburger Standesämtern.


Historische Quellen

Adressbücher

Zeitungen

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

  • ROTSCHEIDT, W: Schlesier als Studenten an der Universität Duisburg in: Correspondenzblatt 19, 1927, S. 125

Archive und Bibliotheken

Archive

Internetlinks

Offizielle Internetseiten

Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>adm_135112</gov>


Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf (Bundesland Nordrhein-Westfalen)
Kreise: Kleve | Rhein-Kreis Neuss | Mettmann | Viersen | Wesel
Kreisfreie Städte: Düsseldorf | Duisburg | Essen | Krefeld | Mönchengladbach | Mülheim an der Ruhr | Oberhausen | Remscheid | Solingen | Wuppertal