Türkei: Unterschied zwischen den Versionen
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Stand 1895: Das Gebiet der Türkiye (Türkei) wird begrenzt im Osten durch das Schwarze Meer, das Marmara-Denizi (Marmarameer) und Griechisches Meer, im Süden von Griechenland, im Westen vom Ionischen Meer und Adriatischen Meer, Crna-Gora (Montenegro) und (wegen Abrechnung von Bosna-Hersek (Bosnien-Herzegowina), im Norden von Srbija (Serbien), Balgarija (Bulgarien) und Ostrumelien. | Stand 1895: Das Gebiet der Türkiye (Türkei) wird begrenzt im Osten durch das [[Schwarze Meer]], das Marmara-Denizi ([[Marmarameer]]) und [[Griechische Meer|Griechisches Meer]], im Süden von [[Griechenland]], im Westen vom [[Ionisches Meer|Ionischen Meer]] und [[Adriatisches Meer|Adriatischen Meer]], Crna-Gora ([[Montenegro]]) und (wegen Abrechnung von Bosna-Hersek ([[Bosnien-Herzegowina]]), im Norden von Srbija ([[Serbien]]), Balgarija ([[Bulgarien]]) und [[Rumelien|Ostrumelien]]. | ||
Die Küstenentwicklung des Landeskomplexes ist eine ungemein günstige. | Die Küstenentwicklung des Landeskomplexes ist eine ungemein günstige. |
Version vom 11. Dezember 2010, 17:40 Uhr
Hierarchie
Regional > Asien > Vorderasien > Türkei
Name
- 1895: Türkiye (Devlet-i-Alije, Die Pforte, Memâlik-i-Osmanije, Ottomanisches Reich, Türkei -Reich, Türkei)
Einleitung
Allgemein, Geographie, Klima
Stand 1895: Das Gebiet der Türkiye (Türkei) wird begrenzt im Osten durch das Schwarze Meer, das Marmara-Denizi (Marmarameer) und Griechisches Meer, im Süden von Griechenland, im Westen vom Ionischen Meer und Adriatischen Meer, Crna-Gora (Montenegro) und (wegen Abrechnung von Bosna-Hersek (Bosnien-Herzegowina), im Norden von Srbija (Serbien), Balgarija (Bulgarien) und Ostrumelien.
Die Küstenentwicklung des Landeskomplexes ist eine ungemein günstige.
- Die wichtigsten Kaps sind: im Griechisches Meer die Kaps Paliuri, Drepano, Giorgi, in der Strasse von Otranto das Kap Glossa, im Gebiet vom Adriatischen Meer die Kaps Rodoni, Pali etc.
- Meerbusen: im Griechischen Meer Golf von Saloniki, Kassandria, Hagion-Oros, Hierisso, Orfano, Saros; im Westen Avlona-Golf und Golf von Arta im Osten die Strassen von Hellespont und der Bosporus, im Schwarzen Meer der Meerbusen von Inada mit dem gleichnamigen Kap.
- Von den Inseln im Griechischen Meer gehören zur Türkiye nur Thasos, Samothraki, Imbro und Limi, letztere 3 zum Vilajet Dschesaïri-Bahri-Sefid.
Im Innern ist der europäische Teil 1895 von einer Reihe von Kettengebirgen durchzogen. Im Osten von Crna-Gora steht das Schalia-Mala-Gebirge von Nordwesten nach Südosten das unter N 42° vom Kerubi-Gebirge von Südwesten nach Nordosten quer durchschnitten wird; parallel mit dem Schalia-Mala läuft das Bastrik-Gebirge, welches mit dem von Südwesten nach Nordosten laufenden Schar-Dagh u. in weiterer Südost-Richtung mit dem Kara-Dagh das Kossowopolje (Amselfeld) einschliesst; im Süden steht die isolierte Pyramide des Ljubatru (2.111 m). Dem Shar-Dagh, im Kobiliza 2.631 m hoch, parallel laufen im Westen verschiedene Ketten in Arnaoudluk (Albanien), Vilajet Joannina, während nach Osten mehrere Ketten sich abzweigen, um bis zum Meerbusen von Saloniki zu streichen. Im Süden von den Seen von Ochrida und Presba zieht das Grammos-Gebirge (1.500 m) in Meridianrichtung und an dieses schliesst sich im Wassilitza (1.700 m), das mit dem Muro-Vuni beginnende Pindus-Gebirge. Nach Osten zieht sich vom Muro-Vuni das Volutza-Gebirge, das als Schabka-Gebirge die Küste des Meerbusens von Saloniki berührt, und an das sich dann der Olympos (2.973 m), anreiht. Im Ostteil, im Süden vom Etropol-Balkan erhebt sich das Vitosch-Gebirge (2.278 m), an das sich nach Süden der Kilo-Dagh (2.972 m), der Knotenpunkt des Rhodope (oder Despoto-Dagh) anreiht; dieser letztere erfüllt mit seinen Ketten und Gruppen, bis zu 2.900 m im Perim-Dagh ansteigend, das ganze Gebiet zwischen Struma, Maritza und dem Griechischen Meer. Gegen Süden, zwischen Vardar und Struma ziehen Velitza Planina und Dschengel-Dagh; die Halbinsel Chalkidike in ihren 3 Ausläufern füllt das Cholomonda-Gebirge. Fast parallel endlich der Küste vom Schwarzen Meer läuft das Strandschea-Gebirge, zwischen welchem und der Maritza das Land von niedrigen Hügelketten durchzogen wird, der Südteil nach dem Golf von Saros hin trägt wieder höhere Bergzüge.
An Gewässern fehlt es dem Lande nicht:
- Flüsse zum Adriatischen Meer sind: die Bajana, Drin, die Matja, Skumbi, Ergent mit Devol, Woyutza mit Nebenflüssen; zum Ionischen Meer: Kalamo und Arta; zum Griechischen Meer: Maritza, Karasu, Struma, Vardar.
- Die bedeutendsten Seen sind die von Ochrida, Schkodra (Skutari), Joannina, Kastoria.
Das Klima ist im allgem. mild und gesund, das Land am Archipel und Marmara-Denizi geniesst im Süden Milde und der am weitesten im Süden gelegene Teil hat völlig italienische Luft. Stambul (Konstantinopel, Istambul) hat mit Venezia eine gleiche mittlere Jahrestemperatur. Im April und Mai fallen häufige Regen, und im Sommer wird die Luft infolge der ozeanischen Lage durch Winde gekühlt.
Bevölkerung
Stand 1895: In den unmtlbaren Provinzen sind die Hauptnationen Türken und Tataren, Griechen und Albanesen, an Zahl untereinander so ziemlich gleich und etwa 72 % der Gesamtbevölkerung ausmachend; sodann Bulgaren, Serben, Tscherkessen, Armenen, Zinzaren, Araber, Juden, Zigeuner, Franken (abendländische Europäer). Nach dem religiösen Bekenntnissen werden geschätzt 2.330.000 Muslime, 2 Millionen Bekenner der griechisch-orthodoxen Kirche, 200.000 Römisch-Katholische, 70.000 Bekenner der gregorianisch-armenischen Kirche, 10.000 Evangelische, 50.000 Juden.
Kultur, Religion, Bildung
Stand 1895: Für die Rechtspflege, sofern sie sich um rein muslimischen Angelegenheiten handelt, sind die Ulemas berufen; für Streitigkeiten zwischen Bekennern verschiedener Religionen, sowie Kriminalfälle bestehen gewöhnliche Gerichte in 3 Instanzen, Orts- u. Friedensgerichte und der oberste Gerichtshof, Ars-Adassi, mit einer Abteilung für die Europäer und einer für die Provinzen in Asien.
Den Kultus betreffend ist der Islam die Staatsreligion, aber es ist neben ihm die freie Ausübung aller anderen anerkannten religiösen Bekenntnisse verfassungsmässig gewährleistet. An der Spitze des Islams steht der Großsultan, vertreten in dieser Würde durch den Scheich-ül-Islam. In der griechischen Kirche ist die oberste geistliche Gewalt dem ökumenischen Patriarchen in Stambul (Konstantinopel) im Verein mit der Heiligen Synode übertragen; der Sultan ertheilt für den Patriarchen die Investitur; diesem unterstehen dann die Metropoliten, Erzbischöfe und Bischöfe, welche die Synode ernennt und die Regierung bestätigt. Die katholische Kirche besitzt einen Patriarchalvikar in Stambul (Konstantinopel), 3 Erzbischöfe und 3 Bischöfe vom lateinischen Ritus, einen armenisch-unierten Patriarchen und einen bulgarisch-unierten Bischof. Die gregorianischen Armenier haben einen Patriarchen in Stambul (Konstantinopel), der unter dem Oberhaupt der ganzen armenischen Kirche, dem Katholikos in Etschmiadzin, steht. Die Juden haben einen Grossrabbiner.
Nach dem Unterrichtsgesetz sollen bestehen: von den Gemeinden erhaltene Primärschulen, in denen der Unterricht für die Kinder von 6-11 Jahren obligatorisch ist, höhere Primärschulen, Vorfabrik-Schulen für den Sekundäruntericht, kaiserliche Lyceen, je eines in jeder Provinzstadt, die höhere Normalschule und die kaiserliche Universität in Stambul (Konstantinopel), diese mit 3 Fakultäten (für Litteratur, Rechte, Mathematik und Naturwissenschaft); kaiserliche Schule zur Ausbildung von Zivilbeamten, eine solche für Brücken- und Strassenbau; die Kriegsschule, Genie- u. Artillerie-Schule, militärische Medizinschule, sämtlich in der Hauptstadt; Marineschule auf der Halbinsel Chalkidike, die Kollegien an den Moscheen (Medresses) für die muslimischen Priester, katholische Klosterschulen, theologische Lehranstalten der Christen.
Produkte, Handel
Bei der überaus günstigen Lage und der genügenden Bewässerung, bei der reichen Ausstattung des Landes mit allen Gaben der Natur könnte das Land bei nur etwas rationeller Bewirtschaftung eines der reichsten in Europa sein, während es um 1895 aus deutscher Sicht infolge der Ignoranz des Volkes, der Trägheit und Sorglosigkeit der Bauern, des Mangels an Verkehrsmitteln und Kapital oft in den fruchtbarsten Gegenden öde liegt und mit üppigstem Unkraut bedeckt ist.
Die wichtigsten Naturerzeugnisse sind: Getreide, Reis, Mais, Hülsenfrüchte, Wein, Obst, vielerlei Südfrüchte, Oliven, Baumwolle, Tabak, Mohn, Korinthen, Indigo, Mastix, Rosen, Süßholz, Gummi, Coloquinten, Safran, Krapp, Hanf, Flachs, viel Holz, Cypressen, Cedern, Maulbeerbäume, Knoppern etc. Das Mineralreich liefert Gold u. Silber, Eisen, Kupfer, Blei, Salz, Salpeter, Alaun, Marmor, Schwefel, Steinkohle etc. Vom Tierreich gibt es vorzugsweise vortreffliche Pferde, Rinder und Büffel, Kamele, Esel und Maulesel, sehr viele Schafe, Ziegen, Schweine; ferner Bären, Wölfe, Schakale, verschiedene Arten Wildpret, viel Federvieh, Seidenbau, Imkerei, Zugheuschrecken, Blutegel, viele Fische, Austern, Schildkröten, Korallen etc.
Die Landwirtschaft ist noch wenig entwickelt; unter den verschiedenen Arten von Getreide wird besonders Weizen, Mais und Hirse (an-)gebaut, und wenn auch verhältnismässig wenig, doch so viel erzeugt, dass noch Ausfuhr möglich (1891/92 im Werte von 309,7 Millionen Piaster (100 Piaster = 18,44 Mark). Der Anbau (Obst) wird allgemein betrieben. Der Anbau (Ölbäume) besonders an den Küsten des Archipels un d am Adriatischen Meer und auf der Insel Kirid (Kreta); Speiseöl bildet einen Hauptausfuhrartikel des Landes. Der Anbau (Wein) liefert ausgezeichnete Weinsorten u. viele Rosinen. Tabak wird in großen Mengen (an-)gebaut, man schätzt die jährliche Ernte auf 18 Mill. kg. Die Ernte an Baumwolle geht zur Hälfte ins Ausland, im Werte von etwa 24 Mill. Fanc (franz.). Die Viehzucht, besonders für Pferde, Rinder u. Schafe ist bedeutend; die Tierzucht (Schafe) besonders in Joannina, Arnaoudluk (Albanien), liefert so viel Wolle, dass von da allein im Werte von 24 Mill. Frc ausgeführt wird; sehr wichtig ist auch die Imkerei und Seidenbau, der letztere besonders im Südteil der „Türkiye“. Die Jagd ist ziemlich einträglich, auch die Fischerei. Die Forstwirtschaft steht auf äusserst niedriger Stufe, der Bergbau liegt ganz darnieder ausser im Bergbau auf Eisen (mehrere Gruben); Salz wird aus Salzmorästen und aus Salzquellen gewonnen. Die gewerbliche Tätigkeit ist nicht bedeutend; man findet mit Ausnahme der für den täglichen Verkehr und unentbehrlichen Gewerbe, welche zum Teil von den bäuerlichen Besitzern im Hause getrieben werden, eigentlich nur Hausindustrie. Eine bedeutendere Stellung nimmt die Industrie (Seide) in Stambul (Konstantinopel) und Saloniki ein, dann die Färberei durch den ihr eigenen besonderen Glanz und die Dauerhaftigkeit der Farben; aus der Wolle wird grobes, dickes Tuch in Rumelien, Teppiche in Stambul (Konstantinopel), Saloniki, Scharkoi, Berkeredscha, die Fez genannte Kopfbedeckung in Stambul (Konstantinopel) verfertigt; die türkische Sattlerwaren und der türkische. Saffian haben noch ihren alten guten Ruf bewahrt, ebenso die Fabrikation (Leder). Schmiedewaren (Kupfer) sind ein gesuchter Artikel, sowie die berühmten Damascenerklingen, dann Schmuckgegenstände, besonders die schönen Arbeiten in Gold- umd Silberfiligran. Die Fabrikation (Parfümerien, besonders Rosenöl und Konfitüren), ist eine Spezialität des türkischen Gewerbefleisses.
Über den türkischen Handel fehlen sichere offizielle Daten. Für die Entwickelung des Binnenhandels sind zwar mehrere große Messen, besonders zu Uzundschova, im Nordwesten von Edirné (mit einem Umsatze von 15 Mill. Piaster und einer Anhäufung von Waren aus der Türkiye, England, Österreich etc., im Werte von 21 Mill. Piaster), in Marassia, Seres, Farsala, Scharkoi eingerichtet, aber es fehlt an guten Kommunikationsmitteln. Der auswärtige Handel wird nur durch Fremde, besonders Griechen betrieben. Der Wert der eingeführten Waren wird für 1891/92 auf 2.455.394 Piaster, der der ausgeführten auf 1.537.005 Piaster angegeben. Hauptausfuhrartikel sind: Getreide, Trauben, Rohseide u. Kokons, Opium, Mohair, Valonen und Kaffee.
Neben Stambul (Konstantinopel) sind in der europäischen Türkiye die wichtigsten Handelsplätze: Saloniki, Edirné (Adrianopel), Monastir, Seres, Gelibolu, Uzundschova, Kavallo, Janina, Gjortscha, Sayades, Prevesa, Avlona, Berat, Schkodra (Skutari), Antivari und Durazzo.
Die Zahl der Schiffe, welche die ottomanischen Häfen vom Mittelmeer und vom Schwarzen Meer 1892/94 berührten, beträgt 38.897 Dampfschiffe, 151.377 Segler, zusammen 190.274 Schiffe mit 34.137.321 t Gehalt. Die Stärke der Handelsflotte ist für Ende 1891 angegeben zu 541 mit 97.985 t Gehalt.
- Das Postwesen wurde 1840 neu eingerichtet. Die Zahl der Postbezirke (ungerechnet die fremden Postbezirke von Deutschland, Frankreich, Österreich, Griechenland etc.) beträgt 1.442; die Länge der Staatstelegrafie 32.223 km Linienlänge und 50.707 km Drahtlänge.
- Regelmässige Dampfschiffahrt findet statt durch Österreichischer Lloyd u. französische Dampfschiffe zwischen Stambul (Konstantinopel), Varna und Galatz, von Stambul (Konstantinopel) über Piraeus und Messina nach Marseille, nach Saloniki, Izmir, Tirabzon, Trieste (Triest), Wien, Pest, Zemun (Zimony, Semlin), Orsova, Galatz und zwischen Galatz und Odessa.
- In Stambul (Konstantinopel) ist die Ottomanische Bank mit einem Aktienkapital von 200 Millionen Piastern.
Anatolische Eisenbahn / Bagdadbahn
Eisenbahnlinien waren 1894 insgesamt 1.447 km in Betrieb.
- Die Entstehung der Bagdadbahn begann mit der Realisierung der Anatolischen Eisenbahn (1888-1892/96). In der Folgezeit bemühten sich die osmanische und die preußische Regierung um die Fortsetzung der Strecke, die nun unter dem Begriff "Bagdadbahn" firmierte. Geplant war, die Bahn von Konia bis Bagdad und weiter zum Persischen Golf zu verlängern. Kaiser Wilhelm II. wie auch zahlreiche Publizisten und Orientkenner begleiteten die Vertragsverhandlungen zwischen der Deutschen Bank und der osmanischen Regierung mit größtem Interesse.
- Die Deutschen setzten starke Hoffnungen in ihr größtes Bauprojekt und verbanden mit dieser Bahn eine kulturelle und wirtschaftliche Erschließung des Orients. Ihre militärstrategische Wirkung konnte die Bagdadbahn nicht entfalten, da schwierige Bergstrecken im Ersten Weltkrieg trotz größter Anstrengungen nicht mehr fertig gestellt werden konnte.
Regierungsform, Verwaltung
Stand 1895: Die Türkiye (Türkei) begreift in Europa 7 unmittelbare Provinzen, die autonomische Provinz Ostrumelien und das tributpflichtige Fürstentum Balgarija (Bulgarien), in Asien 22 unmittelbare Provinzen und das tributpflichtige Fürstentum Samos, in Afrika das Vilajet Tripolis und den Vasallenstaat Masr (Ägypten). Die Provinz Bosna-Hersek (Bosnien-Herzegowina) in Europa sind unter Verwaltung von Österreich-Ungarn gestellt u. das Sandschak Nowibazar ist von Österreich-Ungarn besetzt.
Stand 1895: Nach den neuesten Angaben betragen Flächeninhalt und Volksmenge:
- (I)Europa (I-A bis I-D): 323653 qkm, 10,399 Mill. Ew., 31 Ew./qkm;
- (I-A), Unmittelbarer Besitz.: 168.533 qkm, 5.600.000 Ew., 33 Ew./qkm;
- (I-B) Bosna-Hersek (Bosnien-Herzegowina): 51.110 qkm, (1885) 1.336.091 Ew., 26 Ew./qkm;
- (I-C) Sandschak Nowipasar (Novibazar): 7.350 qkm, 153.000 Ew., 21 Ew./qkm;
- (I-D) Tributäres Fürstentum Balgarija (Bulgarien) (+ Ostrumelien): 63.160 qkm (+ 33.500 qkm), 3.309.816 (1893), 33 Ew./qkm.
- (II) Asien (II-A bis II-B): 1.778.200 qkm, 15,478 Mill. Ew., 9 Ew./qkm;
- (II-A) Unmittelbarer Besitz.: 1.777.700 qkm, 15.430.000 Ew., 9 Ew./qkm;
- (II-B) Tributäres Fürstentum Samos: 468 qkm, 47.992 Ew., 102 Ew./qkm,
- (III) Afrika (III-A bis III-B): 1.793.300 qkm, 7,648 Mill. Ew., 4 Ew./qkm;
- Türkiye zus. (I-A bis III-B): 2.895.300 qkm, 33,525 Mill. Ew., 8 Ew./qkm (davon unmittelbarer Besitz.: 2.745.300 qkm, 21,83 Mill. Ew., 7 Ew./qkm und Tribut- und Schutzstaaten: 1150000 qkm, 11,695 Mill. Ew., 10 Ew./qkm).
Staatsverfassung, Budget
Stand 1895: Das Ottomanische Reich ist nach der Verfassung vom 11. (23.) Dez. 1876 eine konstitutionelle Monarchie. Der Grosssultan (Kaiser) ist Souverän und Padischah aller Ottomanen; die Souveränität gebührt den ältesten Prinzen der Dynastie Osman. Als gesetzgebender Körper fungiert die Generalversammlung, aus einem Senat und der Deputiertenkammer bestehend, die Mitglieder des Senats werden vom Sultan auf Lebenszeit ernannt, die Deputierten werden gewählt 1 auf 50.000 männliche Ottoman. Die Deputiertenkammer hat das Recht der Ministeranklage. Vor dem Gesetze ist jedem Ottomanen Gleichheit zugesichert.
Die Provinzen sollen nach dem Prinzip der Dezentralisation organisiert sein und als Vertretungskörper zur Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltung sind Generalräte bestellt. Die Exekutive übt der Sultan durch den Präsidenten des Ministerkonseils und den Scheich-ül-Islam, den direkten Repräsentanten der geistlichen Gewalt des Khalifats des Islam; er führt den Titel Hoheit, ist Chef des Ulema (einer zugleich gerichtlichen und priesterlichen Körperschaft), obwohl selbst weder Priester, noch Gerichtsperson; seine Hauptbefugnis ist die Auslegung des Gesetzes, seine Zustimmung ist zur Gültigkeit jeder Verordnung und jeder Massregel, welche von den höchsten Behörden ausgehen, notwendig.
Die obersten administrativen Behörden sind die 10 Ministerien, neben ihnen ein Staatsrat und ein Rechnungshof. Die Verwaltung in den Provinzen (Vilajet) üben die Generalgouverneure (Vali), denen die an der Spitze der Sandschak (Distrikt) stehenden Mutassarifs untergeordnet sind; von diesen dependieren dann die Kaimakams, die leitenden Beamten in den Kantonen (Kazas). Jedem der Verwaltungschefs ist ein Verwaltungsrat beigegeben.
Nach dem Budget für 1893/94 sind die Staatseinnahmen mit 2.291.670, die Staatsausgaben mit 1.102.246 türkischen Pfund (à 100 Piaster, à 18 Mark) festgesetzt. Die türkische auswärtige Staatsschuld ist durch die Delegiertenkommission 1881 auf 106.437.234 £ reduziert, von denen noch 104.458.706 £ zu amortisieren sind.
Militär
Stand 1895: Die Friedensstärke des Heeres wird auf 220.000 – 250.000 Mann angegeben, von denen aber kaum 180.000 als Kombattanten in Anschlag zu bringen sind. Im Kriege würde die Höchststärke etwa 800.000 Mann betragen. Die Kriegsflotte zählt 62 Fahrzeuge mit 41.523 t Ladefähigkeit u. 16.883 nominellen Pferdekräften.
Quellen
- Quelle: Hic Leones
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