Auffahrt: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der [[Gewinnbrief]] mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt. | Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der [[Gewinnbrief]] mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt. |
Version vom 23. Februar 2010, 19:15 Uhr
Bedeutung
Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:
Heirat
- Auffahrt = feierliche Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut.
- Bestattung = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
Verweis
- Siehe auch:Bestattung (Münsterland und Westfalen)
Beispiel eines Regelkreises
1734 wurde ein Auffahrtsbrief der Grundherren Johann Franz v. Schorlemer zu Oberhellinghausen und des Maximilian Friedrich Alexander v. Schorlemer zu Niederhellinghausen für ihren Eigenbehörigen Johan Schulte aus Ostinghausen zur Verheiratung mit der Tochter des Adolph Ulentrup zu Nordorf (Nartorpe) erstellt.
Nach der schriftlichen Genehmigung und der Gebührfestsetzung zur Einheirat in den Hof wurde 1735 der Gewinnbrief mit der Gebührfestsetzung für nunmehrigen Johann Uhlentrop zum Erbgwinn erteilt.
Zur Festsetzung des Versterbgeldes der Vorgeneration war 1708 ein Sterbfallinventar des vorgenannten Ulentrops-Hofes angelegt worden.