Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten: Unterschied zwischen den Versionen
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An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen. | An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen. | ||
Es scheint, das erst mit dieser Reform dem Abt von Iburg die geistliche Aufsicht über Malgarten zugewiesen wurde. Vorher läßt sich eine Bindung an Iburg nicht nachweisen. Obwohl die frühen Pröbste Benediktinermönche waren, stammten sie doch alle aus Klöstern benachbarter Diözesen und nicht aus Iburg. Es scheint als hätten die Nonnen bewußt jede Beeinflussung ihres Klosters durch die nahe Abtei Iburg verhindert. Der Bischof von Osnabrück war der "geborene Rechtsbeistand" der Klöster. Er und nicht der Abt von Iburg, nahm die Benediktion der Nonnen in Malgarten vor. Erst im 15. Jahrhundert schloß sich Malgarten gleich Iburg, Oesede und Gertrudenberg jener Vereinigung der reformierten Benediktinerklöster an, die den Namen der Bursfelder Kongregation führte. In der Folge erschienen Iburger Mönche als Beichtväter im Kloster. | Es scheint, das erst mit dieser Reform dem Abt von Iburg die geistliche Aufsicht über Malgarten zugewiesen wurde. Vorher läßt sich eine Bindung an Iburg nicht nachweisen. Obwohl die frühen Pröbste Benediktinermönche waren, stammten sie doch alle aus Klöstern benachbarter Diözesen und nicht aus Iburg. Es scheint als hätten die Nonnen bewußt jede Beeinflussung ihres Klosters durch die nahe Abtei Iburg verhindert. Der Bischof von Osnabrück war der "geborene Rechtsbeistand" der Klöster. Er und nicht der Abt von Iburg, nahm die Benediktion der Nonnen in Malgarten vor. Erst im 15. Jahrhundert schloß sich Malgarten gleich Iburg, Oesede und Gertrudenberg jener Vereinigung der reformierten Benediktinerklöster an, die den Namen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Bursfelder_Kongregation Bursfelder Kongregation] führte. In der Folge erschienen Iburger Mönche als Beichtväter im Kloster. | ||
Mehrere Klostervorsteherinnen wurden mehrfach, sogar in Visitationsprotokollen, mit dem Titel Äbtissin bezeichnet, obwohl sie nicht zur Führung dieses Titels und des damit verbundenen Abzeichens berechtigt waren. Anna Maria von Schade wande sich deshalb, zusammen mit ihrer Schwester Helena Scholastica, Vorsteherin von Kloster Oesede, an die Curie. Einer ihrer Vettern, ebenfalls ein Schade, der im Johanniterorden das Amt eines Bailli bekleidete, weilte im Jahre 1738 als Gesanter seines Ordens in Rom. Durch seine Vermittlung erhielten die Schwestern ein Dekret der Ritenkongregation, das ihnen und ihren Nachfolgerinnen den Titel von Äbtissinnen mit dem Recht den Stab als Zeichen ihrer Würde zu führen, erteilte. | Mehrere Klostervorsteherinnen wurden mehrfach, sogar in Visitationsprotokollen, mit dem Titel Äbtissin bezeichnet, obwohl sie nicht zur Führung dieses Titels und des damit verbundenen Abzeichens berechtigt waren. Anna Maria von Schade wande sich deshalb, zusammen mit ihrer Schwester Helena Scholastica, Vorsteherin von Kloster Oesede, an die Curie. Einer ihrer Vettern, ebenfalls ein Schade, der im Johanniterorden das Amt eines Bailli bekleidete, weilte im Jahre 1738 als Gesanter seines Ordens in Rom. Durch seine Vermittlung erhielten die Schwestern ein Dekret der Ritenkongregation, das ihnen und ihren Nachfolgerinnen den Titel von Äbtissinnen mit dem Recht den Stab als Zeichen ihrer Würde zu führen, erteilte. |
Version vom 28. Februar 2009, 13:45 Uhr
Geschichte
Geschichte
Das Kloster Malgarten gehörte zu den zahlreichen geistlichen Stiftungen des Mittelalters, die den unverheirateten Töchtern des niederen Adels ein gesichertes Unterkommen boten. Die Grundfrage nach der Ordenszugehörigkeit läßt sich für die erste Zeit nicht genau beantworten. Die Originalurkunden des Klosters bis zum Jahre 1490 sind wahrscheinlich beim Brand in diesem Jahr vernichtet worden. Es gibt lediglich einige erhaltene Abschriften. Der Iburger Abt Maurus Rost sagt in den Iburger Annalen, Malgarten sei als Benediktinerinnenkloster gegründet worden. Von den wenigen Urkundenabschriften nennt erst eine Kaufurkunde aus dem Jahre 1299 Malgarten als Kloster "ordinis sancte Benedicti", eine Bezeichnung die nach 1300 öfters wiederkehrt. Diese Bezeichnung hat, wie inzwischen belegt ist, wenig beweiskraft. Da aber der 1198 erwähnte Malgartener Propst Werner von den Mönchen in Liesborn zum Abt gewählt wurde und da ferner die ganze Klosterverfassung dieselbe war wie bei den, als solche nachweisbaren Benediktinerinnenklöster Gertrudenberg und Oesede und da Malgarten in einer Zeit gegründet wurde wo im Bistum Osnabrück nur Benediktinerinnenklöster entstanden, können wir davon ausgehen, daß das Kloster von Anfang an zum Benediktinerorden zählte. Die Nonnen zu Malgarten entstammten dem niederen Landadel oder kamen aus Osnabrücker Patrizierfamilien. An der Spitze des Konvent stand eine Priorin. Andere Ämter waren Seniorin, Kämmerin, Kellnerin und Küsterin.
In der Regel behielt sich der Stifter eines Klosters das Vogteirecht für sich und seine Nachkommen als Erbrecht vor. So war auch die Vogtei über das Kloster Malgarten beim gräflich Tecklenburgischen Hause geblieben. Erst im Jahre 1257 verpfändete er dem Kloster die ganze Vogtei für 125 Mark und verpflichtete sich in Zukunft keine Vogteirechte dem Kloster gegenüber mehr geltend zu machen. Bald nachher schenkte er dem Konvent die Vogtei mit allen Rechten, Nutzungen und Einkünften.
Nach der Vorschrift des canonischen Rechts bedurfte jedes Nonnenkloster eines Priesters. Diese Priester führten in Malgarten den Titel Propst. Die Zustimmung der Pröpste war, wie die Urkunden zeigen, bei allen Rechtsgeschäften erforderlich. Ihm war die geistliche Leitung der Schwestern und der gesamte Wirtschaftsbetrieb des Klosters unterstellt. Bereits um 1300 hatten die Pröbste jener Zeit sich, wie es auch in anderen Klöstern geschah, von den gottesdienstlichen Obliegenheiten frei gemacht und sich auf die Verwaltung der Klostergüter beschränkt. Gegen diesen allgemein Verfall erhob sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Richtung, die auf Reform des Klosterlebens durch Einführung strenger Zucht drang. Bischof Conrad III. von Osnabrück war ein Förderer dieser Reform und führte sie in den meisten Klöstern des Hochstifts durch. In Malgarten setzte er 1472 eine Nonne aus dem Kloster Herzebrock, Mechtild Budde (1472-1486), als Priorin mit dem Auftrag ein, die Verhältnisse neu zu ordnen. Die nächste Folge war der Rücktritt des bisherigen Probstes Mathias Weberch im Jahre 1475 und die gänzliche Aufhebung der Probstei.
An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen. Es scheint, das erst mit dieser Reform dem Abt von Iburg die geistliche Aufsicht über Malgarten zugewiesen wurde. Vorher läßt sich eine Bindung an Iburg nicht nachweisen. Obwohl die frühen Pröbste Benediktinermönche waren, stammten sie doch alle aus Klöstern benachbarter Diözesen und nicht aus Iburg. Es scheint als hätten die Nonnen bewußt jede Beeinflussung ihres Klosters durch die nahe Abtei Iburg verhindert. Der Bischof von Osnabrück war der "geborene Rechtsbeistand" der Klöster. Er und nicht der Abt von Iburg, nahm die Benediktion der Nonnen in Malgarten vor. Erst im 15. Jahrhundert schloß sich Malgarten gleich Iburg, Oesede und Gertrudenberg jener Vereinigung der reformierten Benediktinerklöster an, die den Namen der Bursfelder Kongregation führte. In der Folge erschienen Iburger Mönche als Beichtväter im Kloster.
Mehrere Klostervorsteherinnen wurden mehrfach, sogar in Visitationsprotokollen, mit dem Titel Äbtissin bezeichnet, obwohl sie nicht zur Führung dieses Titels und des damit verbundenen Abzeichens berechtigt waren. Anna Maria von Schade wande sich deshalb, zusammen mit ihrer Schwester Helena Scholastica, Vorsteherin von Kloster Oesede, an die Curie. Einer ihrer Vettern, ebenfalls ein Schade, der im Johanniterorden das Amt eines Bailli bekleidete, weilte im Jahre 1738 als Gesanter seines Ordens in Rom. Durch seine Vermittlung erhielten die Schwestern ein Dekret der Ritenkongregation, das ihnen und ihren Nachfolgerinnen den Titel von Äbtissinnen mit dem Recht den Stab als Zeichen ihrer Würde zu führen, erteilte. Die beiden Äbtissinen begnügten sich mit dem von der Congregation ausgestellten Dekret und ließen es durch den Notar Johann Sandhof am 30. August dem bischöflichen Officialat zu Osnabrück, am 2. September dem Generalvicariat und am 4. September der Land- und Justizkanzlei mitteilen. Das Dekret wurde nirgendwo beanstandet und das Domkapitel übersandte ihnen einen sehr höflichen Glückwunsch. Die Äbtissinen bedankten sich mit einem Brief an den Erzbischof Clemens August für die ihnen gewährte Unterstützung.
Nach der großen Klostervisitation von 1787 erließen die Kommissare am 16. Juli 1787 ein neues Regulativ. Es beschäftigte sich hauptsächlich mit der Verwaltung der Klostergüter und versuchte sie billiger und einträglicher zu gestalten, indem die ganze Verwaltung einem Amtmann übertragen wurde. Außerdem gab es eine Reihe von Bestimmungen über die Lebensweise der Nonnen. Nach diesen 1787 erlassenen Vorschriften wurde das Kloster Malgarten bis zu seiner Aufhebung verwaltet. Bei der Auflösung im Jahre 1803 lebten in Malgarten, einschließlich der Äbtissin, 9 Nonnen und 6 Laienschwestern. Obwohl bereits am 1. Dezember 1802 die hannoverschen Beamten Besitz vom Kloster ergriffen hatten, führte die Äbtissin mit dem Klosteramtmann Rieke noch fünf Monate die Verwaltung weiter. Am 1. Mai 1803 begann die staatliche Verwaltung der Klostergüter. Die Nonnen und Schwestern erhielten jährliche Pensionen und durften weiterhin im Klostergebäude wohnen und einen eigenen Haushalt führen. Die Äbtissin bekam 400 T., die Seniorin 280 T., die anderen Conventualinnen je 230 T. und die Laienschwestern je 100 T. jährliche Pension. Besitzungen des Klosters Malgarten
Gebäude
Besitzungen
Klostergut
Nach der ersten detaillierten Aufstellung der Klosterbesitzungen vom Jahre 1680 umfaste die Eigenbewirtschaftung des Klosters Malgarten 13 Schef. Gartenland, 7 Mt. 9 Schef. Ackerland, 98 Fuder Heu und 12 Mt. Weiden sowie eine Reihe von Wald- und Dustteilen. Die Größe der zusammenhängenden Ländereien um das Kloster, von der Riester Grenze bis zur Wiedenbrücke, vom Nonnenbach bis an die Sögelner Grenze sowie die Ländereien des Uthof wurden 1785 mit 151 Mt. 8 Schef. und 13 Qr., umgerechnet etwa 214,7 ha, vermessen. Diese große Eigenwirtschaft des Klosters mußte nach der von der Visitationskommission 1785 auferlegten Wirtschaftsreform stark reduziert werden. Ein großer Teil der Ländereien mit dem Vorwerk wurde verpachtet. 1876 umfasten die Ländereien der Klosterkammer 437 Parzellen Land mit einer Größe von 237 ha 26 ar und 13 qm; 1953 waren es noch 236 ha 36 ar 99 qm.
Eigenbehörige Höfe
Neben allen Eper Höfen (15 Vollerben, 3 Halberben und 18 Markkötter, siehe Seite Eper Höfe) waren folgende Höfe an das Kloster Malgarten eigengehörig[1]:
Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, eigenbehörige Höfe
Zehnthöfe
Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Zehnthöfe
Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.
- ↑ Rep.551 Nr.11; Rep100 Absch.338 Nr.21, Nr.164; Rep.556 Nr.2287; Dr. Cl. Pagenstert, Die ehemaligen Kammergüter in den Ämtern Cloppenburg und Friesoythe, Vechta 1912; Dr. Cl. Pagenstert, Die Bauernhöfe im Amte Vechta, Vechta 1908
Klosterleben
Klostervorsteherinnen in Malgarten
Titel: Priorin Adelheit 1237 Amelrade 1294 Margareta 1306 Jutta 1310 Greta 1317 Gertrud von Molen 1336, 1339, 1341, 1344 Talke (Alheydis) Slutersche 1430 Fye Komes 1449 Elzeke von Smerten 1466 + 9. 5. ? Mechtild Budde (aus dem KlosterHerzebrock) 1472-1486 + 8.10.1504 Catharina von Raden (aus Klo.Gertrudenberg) 1486-1520 +17.03.1520 Alheydis von Raden (trat zurück) 1520-1537 +15.07. ? Kunegundis von Lutten 1537-1554 +26.03.1554 Titel: Priorin genannt Domina Engel von Dorgelo 1554-1596 +02.11.1596 Adelheid von Langen 1596-1631 +15.03.1631 Barbara von Schleppegrell 1631-1651 +09.04.1651 Anna Maria von Münster 1651-1679 +27.10.1679 Anna Elisabeth von Uterwich 1679-1704 +13.12.1704 Goda Christina von Schenking 1704-1712 +09.10.1712 Anna Sibylla von Böselager 1712-1728 +05.07.1728 Titel: Äbtissin Anna Maria von Schade 1728-1749 +05.11.1749 Maria Bernardine von Bothmer 1749-1774 +24.01.1774 Francisca Theresia von Schade 1774-1784 +18.02.1784 Maria Anna von Müllern 1784-1803 +30.10.1809
Nonnen und Schwestern des Klosters
Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Nonnen
Beichtväter und Kapläne des Klosters
Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Beichtväter und Kapläne
Aufhebung des Klosters
Amt Vörden zu Malgarten
Amt Vörden zu Malgarten
Mit einer Bekanntmachung an alle Vögte und Bauerrichter sowie einer Veröffentlichung von den Kanzeln des Amtes, verkündete der Drost von Uslar unter dem 19. Oktober 1819 die provisorische Amtsaufnahme in Malgarten.[1]
Das auf dem Klosterhof in Malgarten befindliche sogenannte Neue Vorwerk versetzte man in die Strotwiese am Nonnenbach und errichtete an seiner Stelle ein größeres Wirtschaftsgebäude als Amtsrichterhaus.[2] Der Westflügel des Klosters wurde zum Verwaltungstrakt mit Büros, Gerichtssaal und Gefängniszellen sowie mit einer Wohnung des Gefängniswärters eingerichtet. Die gesamten Umbaukosten beliefen sich auf über 6.860 T.[3]
Im Torhaus fanden zunächst der Amtsbote und Hausmeister und später die Gerichtsschreiber eine Unterkunft. Der Amtsleiter erhielt eine Wohnung im alten Äbtissinnenhaus und als Wirtschaftsgebäude den westlichen Seitenflügel des Klosters. Der Amtsrichter, bis 1852 als 2. Beamter des Amtes bezeichnet, übernahm Wohnung und Wirtschaft im neuen Gebäude am Torhaus. Beide führten nebenbei eine kleine Landwirtschaft.
Leiter des Amtes Vörden zu Malgarten, wie die offizielle Bezeichnung lautete, war ein Amtmann, auch Drost genannt.
Amtsleiter in Malgarten: 1803-1818 Amtmann Schilgen 1818-1828 Drost Wilhelm Leo Georg Herbord von Uslar-Gleichen 1828-1837 Amtmann Carl Georg Anton Cramer von Clausbruch 18..-1840 Amtmann Meehsmann 1841-1849 Amtmann Gustav Heinrich Meyer 1849-1853 Drost Wilh. Christ. Karl von Dinklage 1853-1855 Amtmann L. Wuthmann 1855-1856 Amtmann von Bothmer 1856-1859 Amtmann von Finke 1859-1863 Amtmann von Plate 1863 Amtmann Bühne 1863-1881 Amtmann bzw. Amtshauptmann Wyneken 1883 Kreishauptmann Grote Sonstige Angestellte und Beamte der Amtsverwaltung: 1820-1835 Amtsführer Georg Gieseke 1834/1841 Amtsvogt / Amtssekretär Altmeppen 1859-1876 Amtsvogt / Amtssekretär Georg Burghard Palm 1871 Amtsvogt / Amtssekretär Wittbold 1853/1854 Amtsgehilfe Hermann Michael Müller 1819-1826 Amtsbote Johann Heinrich Weglage 1826-1836 Amtsbote Pfilip Eckelmann 1836 Amtsbote Corad Eckelmann 1836-1844 Amtsdiener und Gefängniswärter Heinrich Maybaum 1844/1854 Amtsdiener Kleuker 1844-1854 Amtsdiener Franz Heinrich Goda 1852 Amtsdiener de Freese 1854-1862 Amtsdiener Heinrich Josef Weglage 1852-1874 Amtsdiener Johann Wilhelm Böcker
Im Jahre 1885 wurde das Amt Vörden zu Malgarten aufgelöst und zusammen mit den Ämtern Bersenbrück, Quakenbrück und Fürstenau zum Kreis Bersenbrück vereinigt.
Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.
Amtsgericht Malgarten
Amtsgericht Malgarten
Mit der Amtsverwaltung des Amtes Vörden (Amt Vörden zu Malgarten) zog 1819 auch die Gerichtsbarkeit in die nun leerstehenden Klostergebäude ein. Zum Amtsgerichtsbezirk gehörten die Kirchspiele Bramsche, Engter und Vörden.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Bramsche kamen bereits um 1830 Bestrebungen auf, das Amtsgericht nach Bramsche zu verlegen. Zu dieser Zeit hielt das Amtsgericht Malgarten zur Bequemlichkeit des Publikums in einem Gebäude auf dem Bramscher Kirchplatz Sprech- und Gerichtstage ab. Hier, so hoffte man, könnte das Gericht einziehen. Als aber das baufällige Haus um 1849 abgebrochen wurde, fehlte es an der nötigen Fürsprache für eine Verlegung, doch blieben Sprech- und Gerichtstage in Bramsche erhalten.[1] Auch später wollte das Gerücht von der Verlegung oder gar der Schließung des Amtsgerichtes Malgarten nicht verstummen. Im Jahre 1901 reiste der alte Eper Gemeindevorsteher Frankamp sogar nach Berlin, um die Beibehaltung des Gerichtssitzes zu untermauern.
Nach der Aufhebung des Amtes 1885 übernahm das Amtsgericht die gesamten Räumlichkeiten des Klosters. Während der Amtsrichter weiterhin im Amtsrichterhaus am Torhaus lebte, bezogen der Gerichtsreferendar, damals Gerichtsactuar genannt, und der Gerichtssekretär das Äbtissinnenhaus. Als Gefängnis dienten weiterhin die Räumlichkeiten des alten Kreuzganges im Westflügel des Klosters. Die letzten fünf Gewölbe waren zu drei Einzel- und einer Doppelzelle eingerichtet. Eine Inventarliste von 1830 verzeichnet: 3 kl. Bänke, 4 Nachteimer mit Stühlen, 2 Pritschen, 2 Bänke in der Wachstube, 1 Ofen, 6 Wolldecken, 1 eiserne Hängelampe, 1 eisernes Leibband mit Ketten und eine Kette für Hände und Füße, 2 "Bolten" zwischen den Händen, 2 "Bolten" zwischen den Füßen, alle unbrauchbar und zum Teil verrostet, 4 Ketten mit Schlössern, 3 große Vorhängeschlösser für die Gefängnisse und 4 Bücher der Heiligen Schrift für Gefangene.[2] Aus dem Jahre 1841 wird berichtet, daß man vielfach unbesetzte "Cojen" als Fleischkeller benutzte. Da aber in den letzten Jahren die drei "Gefangenencojen für schwere Verbrecher" stets besetzt waren, nutzte man einen alten Kirchenanbau dafür. Auf dem Boden eines Nebengebäudes hinter dem Kloster lagerte das Stroh für die Gefangenenlager.[3] Ein ummauerter Gefängnishof entstand offenbar erst Anfang des 20. Jh.[4] Nach einer Zeichnung von 1934 war er den Zellen vorgelagert und hatte eine Größe von etwa 7 mal 18 m und eine Mauerhöhe von 4 m[5]. Bis zur Umorganisation 1852 lag die Malgartener Gerichtsbarkeit in den Händen eines Amtsassessors oder Amtsauditors (Vernehmungsrichter), der als 2. Beamter des Amtes Vörden hier in Malgarten tätig war.
Soweit bekannt, waren folgende Beamte anstellig[6]:
Leiter des Amtsgericht Malgarten 1836-1837 Amtsassessor von Issendorf 1838-1840 Amtsassessor Mathaei 1840-1841 Amtsassessor Bansen 1841-1842 Amtsassessor Risch 1842 Amtsauditor Gerh. Heinr. Jul. Sudendorf 1842 Amtsauditor Ernst Heinr. Fried. Herm. Sudendorf 1844-1846 Amtsauditor Dieckmann 1846-1847 Amtsauditor Heydenreich 1847 Amtsauditor Richard 1848 Amtsassessor Heine 1848 Amtsassessor von Vohrs 1849 Amtsassessor von Bock 1850 Amtsassessor Nieberg 1851/1852 Amtsassessor Wilhelm Albert Ditzen 1851 Amtsassessor Gleim 1852 Amtsassessor Petersen 1853 Amtsgerichtsassessor Kluhsmann 1855 Amtsassessor von Hohenhorst 1854-1862 Amtsgerichtsassessor bzw. Amtsrichter Müller 1862-1867 Amtsgerichtsassessor Dr. Eduard Bartels 1868-1877 Amtsgerichtsassessor Ernst Joh. Lud. Geo. Heinr. Meyer 1877-1887 Amtsrichter von Einem 1887-1890 Amtsrichter Reinking 1890-1897 Amtsrichter Lindemann 1897-1904 Amtsrichter Otto Rompe 1905-1913 Amtsrichter Wilhelm Traumann 1914-1918 Amtsrichter (Vertretung) Wilhelm Traumann 1913 Amtsgerichtsrat Otto Hommerich 1918–1921 Amtsgerichtsrat Otto Hommerich 1917 Amtsgerichtsrat (Vertretung) Wolbeck 1921-1932 Amtsgerichtsrat Dr. Josef Koch Weitere Angestellte und Beamte des Amtsgericht Malgarten: 1852-1867 Actuar (Gerichtsreferendar) Hermann Diederich Bernhard Weber 1854 Actuar Weber 1873 Actuar (Gerichtsreferendar) Immenhausen 1892-1903 Actuar (Gerichtsreferendar) Döning 1899 Referendar von Bar Referendar Wiemann 1901 Referendar A. Bodemann 1903 Actuar (Gerichtsreferendar) Klein 1920/1925 Justizobersekretär von Kotzau 1929 Justizobersekretär Theo Blumenthal 1929 Justizobersekretär Hubert Ostermann 1932 Justizobersekretär Riedel 1930 Gerichtsobersekretär Bened. Konr. Fran. Maria Aug. Bentler 1885 Gerichtssekretär Wessel 1902/1903 Gerichtssekretär Koch 1903 Gerichtssekretär Mahler 1932 Justizsekretär Büller 1885 Justizanwärter Oskar Gropengiesser 1929 Justizanwärter Heinrich Metting 1838/1841 Gerichtsschreiber und Sekretär Friedrich Christian Brünjes 1885 Gerichtsschreiber Biesse 1885-1896 Gerichtsschreiber Kuhlmann 1932 Justizbüroangestellte Grünebaum 1823 Amtsdiener und Gefängniswärter Otto 1833 Gefängniswärter Johann Conrad Kleuker 1836-1844 Amtsdiener und Gefängniswärter Heinrich Maybaum 1859 Gefängniswärter Aug. Heinr. Christ. Konrad Kemnade 1872 Gerichtsdiener & Gefängiswärter Heinr. Christ. August Lambrecht 1889-1900 Gerichtsdiener Peter Wolfram 1929 Justizwachtmeister Karl Müller 1932 Justizwachtmeister Knopf 1908 Gerichtsvollzieher Greve
Durch Verordnung vom 30. Juli 1932, der sog. Zweiten Sparverordnung, wurde das Amtsgericht Malgarten, zusammen mit 59 anderen deutschen Amtsgerichten zum 30. September 1932 aufgehoben. Wegen Sparmaßnahmen in der Justizverwaltung hatte man schon am 1. Oktober 1930 das Amtsgerichtsgefängnis in Malgarten geschlossen und den letzten Gefangenen nach Bersenbrück überstellt.[7] Die Beamten und Angestellten wurden an andere Gerichte versetzt und der Gerichtsbezirk Malgarten aufgeteilt. Die Gemeinden Bieste, Hörsten, Hinnenkamp, Vörden, Rieste, Epe, Sögeln und Hesepe legte man dem Amtsgerichtsbezirk Bersenbrück zu, während die Stadt Bramsche sowie die Gemeinden Achmer, Pente, Engter, Schleptrup, Kalkriese und Evinghausen dem Amtsgerichtsbezirk Osnabrück überwiesen wurden. Dies löste besonders in Bramsche heftige Diskussionen und Unmut aus. Man hatte auf Bramsche als Amtsgerichtssitz gehofft und verwies auf die Geschichte.[8] Die massiven Proteste, nicht nur in Bramsche, führten zu einer Überprüfung der Regelung und das Gesetz vom 29. August 1933 über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte, zur Wiederherstellung des alten Gerichtes mit dem neuen Amtssitz Bramsche zum 1. Oktober 1933.[9] Mit Verordnung vom 15. September 1933 erweiterte man den Gerichtsbezirk um die Gemeinden Balkum, Limbergen, Lintern, Neuenkirchen i.H., Ueffeln und Vinte und am 9. Juni 1934 um die Gemeinden Rothertshausen und Steinfeld. Das Amtsgericht Bramsche bestand bis zum 31. Dezember 1972 und wurde dann dem Amtsgericht Bersenbrück einverleibt.
Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.
Das Kloster in der NS-Zeit
Das Kloster nach 1945
Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.