Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Vorschrift des canonischen Rechts bedurfte jedes Nonnenkloster eines Priesters. Diese Priester führten in Malgarten den Titel Propst. Die Zustimmung der Pröpste war, wie die Urkunden zeigen, bei allen Rechtsgeschäften erforderlich. Ihm war die geistliche Leitung der Schwestern und der gesamte Wirtschaftsbetrieb des Klosters unterstellt. Bereits um 1300 hatten die Pröbste jener Zeit sich, wie es auch in anderen Klöstern geschah, von den gottesdienstlichen Obliegenheiten frei gemacht und sich auf die Verwaltung der Klostergüter beschränkt.
Nach der Vorschrift des canonischen Rechts bedurfte jedes Nonnenkloster eines Priesters. Diese Priester führten in Malgarten den Titel Propst. Die Zustimmung der Pröpste war, wie die Urkunden zeigen, bei allen Rechtsgeschäften erforderlich. Ihm war die geistliche Leitung der Schwestern und der gesamte Wirtschaftsbetrieb des Klosters unterstellt. Bereits um 1300 hatten die Pröbste jener Zeit sich, wie es auch in anderen Klöstern geschah, von den gottesdienstlichen Obliegenheiten frei gemacht und sich auf die Verwaltung der Klostergüter beschränkt.
Gegen diesen allgemein Verfall erhob sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Richtung, die auf Reform  des Klosterlebens durch Einführung strenger Zucht drang. Bischof Conrad III. von Osnabrück war ein Förderer dieser Reform und führte sie in den meisten Klöstern des Hochstifts durch. In Malgarten setzte er 1472 eine Nonne aus dem Kloster Herzebrock, Mechtild Budde (1472-1486), als Priorin mit dem Auftrag ein, die Verhältnisse neu zu ordnen. Die nächste Folge war der Rücktritt des bisherigen Probstes Mathias Weberch im Jahre 1475 und die gänzliche Aufhebung der Probstei.
Gegen diesen allgemein Verfall erhob sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Richtung, die auf Reform  des Klosterlebens durch Einführung strenger Zucht drang. Bischof Conrad III. von Osnabrück war ein Förderer dieser Reform und führte sie in den meisten Klöstern des Hochstifts durch. In Malgarten setzte er 1472 eine Nonne aus dem [http://de.wikipedia.org/wiki/Stift_Herzebrock Kloster Herzebrock], Mechtild Budde (1472-1486), als Priorin mit dem Auftrag ein, die Verhältnisse neu zu ordnen. Die nächste Folge war der Rücktritt des bisherigen Probstes Mathias Weberch im Jahre 1475 und die gänzliche Aufhebung der Probstei.


An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen.
An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen.

Version vom 28. Februar 2009, 13:42 Uhr

Geschichte

Geschichte

Das Kloster Malgarten gehörte zu den zahlreichen geistlichen Stiftungen des Mittelalters, die den unverheirateten Töchtern des niederen Adels ein gesichertes Unterkommen boten. Die Grundfrage nach der Ordenszugehörigkeit läßt sich für die erste Zeit nicht genau beantworten. Die Originalurkunden des Klosters bis zum Jahre 1490 sind wahrscheinlich beim Brand in diesem Jahr vernichtet worden. Es gibt lediglich einige erhaltene Abschriften. Der Iburger Abt Maurus Rost sagt in den Iburger Annalen, Malgarten sei als Benediktinerinnenkloster gegründet worden. Von den wenigen Urkundenabschriften nennt erst eine Kaufurkunde aus dem Jahre 1299 Malgarten als Kloster "ordinis sancte Benedicti", eine Bezeichnung die nach 1300 öfters wiederkehrt. Diese Bezeichnung hat, wie inzwischen belegt ist, wenig beweiskraft. Da aber der 1198 erwähnte Malgartener Propst Werner von den Mönchen in Liesborn zum Abt gewählt wurde und da ferner die ganze Klosterverfassung dieselbe war wie bei den, als solche nachweisbaren Benediktinerinnenklöster Gertrudenberg und Oesede und da Malgarten in einer Zeit gegründet wurde wo im Bistum Osnabrück nur Benediktinerinnenklöster entstanden, können wir davon ausgehen, daß das Kloster von Anfang an zum Benediktinerorden zählte. Die Nonnen zu Malgarten entstammten dem niederen Landadel oder kamen aus Osnabrücker Patrizierfamilien. An der Spitze des Konvent stand eine Priorin. Andere Ämter waren Seniorin, Kämmerin, Kellnerin und Küsterin.

In der Regel behielt sich der Stifter eines Klosters das Vogteirecht für sich und seine Nachkommen als Erbrecht vor. So war auch die Vogtei über das Kloster Malgarten beim gräflich Tecklenburgischen Hause geblieben. Erst im Jahre 1257 verpfändete er dem Kloster die ganze Vogtei für 125 Mark und verpflichtete sich in Zukunft keine Vogteirechte dem Kloster gegenüber mehr geltend zu machen. Bald nachher schenkte er dem Konvent die Vogtei mit allen Rechten, Nutzungen und Einkünften.

Nach der Vorschrift des canonischen Rechts bedurfte jedes Nonnenkloster eines Priesters. Diese Priester führten in Malgarten den Titel Propst. Die Zustimmung der Pröpste war, wie die Urkunden zeigen, bei allen Rechtsgeschäften erforderlich. Ihm war die geistliche Leitung der Schwestern und der gesamte Wirtschaftsbetrieb des Klosters unterstellt. Bereits um 1300 hatten die Pröbste jener Zeit sich, wie es auch in anderen Klöstern geschah, von den gottesdienstlichen Obliegenheiten frei gemacht und sich auf die Verwaltung der Klostergüter beschränkt. Gegen diesen allgemein Verfall erhob sich um die Mitte des 15. Jahrhunderts eine Richtung, die auf Reform des Klosterlebens durch Einführung strenger Zucht drang. Bischof Conrad III. von Osnabrück war ein Förderer dieser Reform und führte sie in den meisten Klöstern des Hochstifts durch. In Malgarten setzte er 1472 eine Nonne aus dem Kloster Herzebrock, Mechtild Budde (1472-1486), als Priorin mit dem Auftrag ein, die Verhältnisse neu zu ordnen. Die nächste Folge war der Rücktritt des bisherigen Probstes Mathias Weberch im Jahre 1475 und die gänzliche Aufhebung der Probstei.

An Stelle des Probstes sollte in Zukunft ein Vogt, also ein Laie, die Verwaltung der Klostergüter übernehmen. Es scheint, das erst mit dieser Reform dem Abt von Iburg die geistliche Aufsicht über Malgarten zugewiesen wurde. Vorher läßt sich eine Bindung an Iburg nicht nachweisen. Obwohl die frühen Pröbste Benediktinermönche waren, stammten sie doch alle aus Klöstern benachbarter Diözesen und nicht aus Iburg. Es scheint als hätten die Nonnen bewußt jede Beeinflussung ihres Klosters durch die nahe Abtei Iburg verhindert. Der Bischof von Osnabrück war der "geborene Rechtsbeistand" der Klöster. Er und nicht der Abt von Iburg, nahm die Benediktion der Nonnen in Malgarten vor. Erst im 15. Jahrhundert schloß sich Malgarten gleich Iburg, Oesede und Gertrudenberg jener Vereinigung der reformierten Benediktinerklöster an, die den Namen der Bursfelder Kongregation führte. In der Folge erschienen Iburger Mönche als Beichtväter im Kloster.

Mehrere Klostervorsteherinnen wurden mehrfach, sogar in Visitationsprotokollen, mit dem Titel Äbtissin bezeichnet, obwohl sie nicht zur Führung dieses Titels und des damit verbundenen Abzeichens berechtigt waren. Anna Maria von Schade wande sich deshalb, zusammen mit ihrer Schwester Helena Scholastica, Vorsteherin von Kloster Oesede, an die Curie. Einer ihrer Vettern, ebenfalls ein Schade, der im Johanniterorden das Amt eines Bailli bekleidete, weilte im Jahre 1738 als Gesanter seines Ordens in Rom. Durch seine Vermittlung erhielten die Schwestern ein Dekret der Ritenkongregation, das ihnen und ihren Nachfolgerinnen den Titel von Äbtissinnen mit dem Recht den Stab als Zeichen ihrer Würde zu führen, erteilte. Die beiden Äbtissinen begnügten sich mit dem von der Congregation ausgestellten Dekret und ließen es durch den Notar Johann Sandhof am 30. August dem bischöflichen Officialat zu Osnabrück, am 2. September dem Generalvicariat und am 4. September der Land- und Justizkanzlei mitteilen. Das Dekret wurde nirgendwo beanstandet und das Domkapitel übersandte ihnen einen sehr höflichen Glückwunsch. Die Äbtissinen bedankten sich mit einem Brief an den Erzbischof Clemens August für die ihnen gewährte Unterstützung.

Nach der großen Klostervisitation von 1787 erließen die Kommissare am 16. Juli 1787 ein neues Regulativ. Es beschäftigte sich hauptsächlich mit der Verwaltung der Klostergüter und versuchte sie billiger und einträglicher zu gestalten, indem die ganze Verwaltung einem Amtmann übertragen wurde. Außerdem gab es eine Reihe von Bestimmungen über die Lebensweise der Nonnen. Nach diesen 1787 erlassenen Vorschriften wurde das Kloster Malgarten bis zu seiner Aufhebung verwaltet. Bei der Auflösung im Jahre 1803 lebten in Malgarten, einschließlich der Äbtissin, 9 Nonnen und 6 Laienschwestern. Obwohl bereits am 1. Dezember 1802 die hannoverschen Beamten Besitz vom Kloster ergriffen hatten, führte die Äbtissin mit dem Klosteramtmann Rieke noch fünf Monate die Verwaltung weiter. Am 1. Mai 1803 begann die staatliche Verwaltung der Klostergüter. Die Nonnen und Schwestern erhielten jährliche Pensionen und durften weiterhin im Klostergebäude wohnen und einen eigenen Haushalt führen. Die Äbtissin bekam 400 T., die Seniorin 280 T., die anderen Conventualinnen je 230 T. und die Laienschwestern je 100 T. jährliche Pension. Besitzungen des Klosters Malgarten

Gebäude

Besitzungen

Klostergut

Nach der ersten detaillierten Aufstellung der Klosterbesitzungen vom Jahre 1680 umfaste die Eigenbewirtschaftung des Klosters Malgarten 13 Schef. Gartenland, 7 Mt. 9 Schef. Ackerland, 98 Fuder Heu und 12 Mt. Weiden sowie eine Reihe von Wald- und Dustteilen. Die Größe der zusammenhängenden Ländereien um das Kloster, von der Riester Grenze bis zur Wiedenbrücke, vom Nonnenbach bis an die Sögelner Grenze sowie die Ländereien des Uthof wurden 1785 mit 151 Mt. 8 Schef. und 13 Qr., umgerechnet etwa 214,7 ha, vermessen. Diese große Eigenwirtschaft des Klosters mußte nach der von der Visitationskommission 1785 auferlegten Wirtschaftsreform stark reduziert werden. Ein großer Teil der Ländereien mit dem Vorwerk wurde verpachtet. 1876 umfasten die Ländereien der Klosterkammer 437 Parzellen Land mit einer Größe von 237 ha 26 ar und 13 qm; 1953 waren es noch 236 ha 36 ar 99 qm.

Eigenbehörige Höfe

Neben allen Eper Höfen (15 Vollerben, 3 Halberben und 18 Markkötter, siehe Seite Eper Höfe) waren folgende Höfe an das Kloster Malgarten eigengehörig[1]:

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, eigenbehörige Höfe


Zehnthöfe

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Zehnthöfe


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


  1. Rep.551 Nr.11; Rep100 Absch.338 Nr.21, Nr.164; Rep.556 Nr.2287; Dr. Cl. Pagenstert, Die ehemaligen Kammergüter in den Ämtern Cloppenburg und Friesoythe, Vechta 1912; Dr. Cl. Pagenstert, Die Bauernhöfe im Amte Vechta, Vechta 1908

Klosterleben

Klostervorsteherinnen in Malgarten

Titel: Priorin
Adelheit					1237
Amelrade					1294
Margareta					1306
Jutta					1310
Greta					1317
Gertrud von Molen				1336, 1339, 1341, 1344
Talke (Alheydis) Slutersche			1430
Fye Komes					1449
Elzeke von Smerten				1466		     + 9. 5. ?
Mechtild Budde (aus dem KlosterHerzebrock)	1472-1486		     + 8.10.1504
Catharina von Raden (aus Klo.Gertrudenberg)	1486-1520		     +17.03.1520
Alheydis von Raden (trat zurück)		1520-1537		     +15.07. ?
Kunegundis von Lutten			1537-1554		     +26.03.1554
Titel: Priorin genannt Domina
Engel von Dorgelo				1554-1596		     +02.11.1596
Adelheid von Langen				1596-1631		     +15.03.1631
Barbara von Schleppegrell			1631-1651		     +09.04.1651
Anna Maria von Münster			1651-1679		     +27.10.1679
Anna Elisabeth von Uterwich			1679-1704		     +13.12.1704
Goda Christina von Schenking			1704-1712		     +09.10.1712
Anna Sibylla von Böselager			1712-1728		     +05.07.1728
Titel: Äbtissin
Anna Maria von Schade			1728-1749		     +05.11.1749
Maria Bernardine von Bothmer			1749-1774		     +24.01.1774
Francisca Theresia von Schade			1774-1784		     +18.02.1784
Maria Anna von Müllern			1784-1803		     +30.10.1809


Nonnen und Schwestern des Klosters

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Nonnen


Beichtväter und Kapläne des Klosters

Näheres hierzu auf Seite Epe (Bramsche)/Kloster Malgarten, Beichtväter und Kapläne


Aufhebung des Klosters

Amt Vörden zu Malgarten

Amt Vörden zu Malgarten

Mit einer Bekanntmachung an alle Vögte und Bauerrichter sowie einer Veröffentlichung von den Kanzeln des Amtes, verkündete der Drost von Uslar unter dem 19. Oktober 1819 die provisorische Amtsaufnahme in Malgarten.[1]

Das auf dem Klosterhof in Malgarten befindliche sogenannte Neue Vorwerk versetzte man in die Strotwiese am Nonnenbach und errichtete an seiner Stelle ein größeres Wirtschaftsgebäude als Amtsrichterhaus.[2] Der Westflügel des Klosters wurde zum Verwaltungstrakt mit Büros, Gerichtssaal und Gefängniszellen sowie mit einer Wohnung des Gefängniswärters eingerichtet. Die gesamten Umbaukosten beliefen sich auf über 6.860 T.[3]

Im Torhaus fanden zunächst der Amtsbote und Hausmeister und später die Gerichtsschreiber eine Unterkunft. Der Amtsleiter erhielt eine Wohnung im alten Äbtissinnenhaus und als Wirtschaftsgebäude den westlichen Seitenflügel des Klosters. Der Amtsrichter, bis 1852 als 2. Beamter des Amtes bezeichnet, übernahm Wohnung und Wirtschaft im neuen Gebäude am Torhaus. Beide führten nebenbei eine kleine Landwirtschaft.

Leiter des Amtes Vörden zu Malgarten, wie die offizielle Bezeichnung lautete, war ein Amtmann, auch Drost genannt.

Amtsleiter in Malgarten:
1803-1818	Amtmann	                        Schilgen
1818-1828	Drost                             Wilhelm Leo Georg Herbord von Uslar-Gleichen
1828-1837	Amtmann	                        Carl Georg Anton Cramer von Clausbruch
18..-1840	Amtmann	                        Meehsmann
1841-1849	Amtmann	                        Gustav Heinrich Meyer
1849-1853	Drost	                        Wilh. Christ. Karl von Dinklage
1853-1855	Amtmann	                        L. Wuthmann
1855-1856	Amtmann	                        von Bothmer
1856-1859	Amtmann	                        von Finke
1859-1863	Amtmann	                        von Plate
1863	Amtmann	                        Bühne
1863-1881	Amtmann bzw. Amtshauptmann	    Wyneken
1883	Kreishauptmann		    Grote


Sonstige Angestellte und Beamte der Amtsverwaltung: 
1820-1835	Amtsführer			Georg Gieseke
1834/1841	Amtsvogt / Amtssekretär		Altmeppen
1859-1876	Amtsvogt / Amtssekretär		Georg Burghard Palm
1871	Amtsvogt / Amtssekretär		Wittbold
1853/1854	Amtsgehilfe			Hermann Michael Müller
1819-1826	Amtsbote			          Johann Heinrich Weglage
1826-1836	Amtsbote			          Pfilip Eckelmann
1836	Amtsbote				Corad Eckelmann
1836-1844	Amtsdiener und Gefängniswärter	Heinrich Maybaum
1844/1854	Amtsdiener			Kleuker
1844-1854	Amtsdiener			Franz Heinrich Goda
1852	Amtsdiener			de Freese
1854-1862	Amtsdiener			Heinrich Josef Weglage
1852-1874	Amtsdiener			Johann Wilhelm Böcker 


Im Jahre 1885 wurde das Amt Vörden zu Malgarten aufgelöst und zusammen mit den Ämtern Bersenbrück, Quakenbrück und Fürstenau zum Kreis Bersenbrück vereinigt.


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


  1. StAO Rep.350 Bers. Nr.1054
  2. StAO Rep.555 Nr.149, Nr.151; Rep. 350 Vörden Nr.391
  3. StAO Rep.560 XII Vörden Nr.143

Amtsgericht Malgarten

Amtsgericht Malgarten

Mit der Amtsverwaltung des Amtes Vörden (Amt Vörden zu Malgarten) zog 1819 auch die Gerichtsbarkeit in die nun leerstehenden Klostergebäude ein. Zum Amtsgerichtsbezirk gehörten die Kirchspiele Bramsche, Engter und Vörden.

Mit der zunehmenden Bedeutung von Bramsche kamen bereits um 1830 Bestrebungen auf, das Amtsgericht nach Bramsche zu verlegen. Zu dieser Zeit hielt das Amtsgericht Malgarten zur Bequemlichkeit des Publikums in einem Gebäude auf dem Bramscher Kirchplatz Sprech- und Gerichtstage ab. Hier, so hoffte man, könnte das Gericht einziehen. Als aber das baufällige Haus um 1849 abgebrochen wurde, fehlte es an der nötigen Fürsprache für eine Verlegung, doch blieben Sprech- und Gerichtstage in Bramsche erhalten.[1] Auch später wollte das Gerücht von der Verlegung oder gar der Schließung des Amtsgerichtes Malgarten nicht verstummen. Im Jahre 1901 reiste der alte Eper Gemeindevorsteher Frankamp sogar nach Berlin, um die Beibehaltung des Gerichtssitzes zu untermauern.

Nach der Aufhebung des Amtes 1885 übernahm das Amtsgericht die gesamten Räumlichkeiten des Klosters. Während der Amtsrichter weiterhin im Amtsrichterhaus am Torhaus lebte, bezogen der Gerichtsreferendar, damals Gerichtsactuar genannt, und der Gerichtssekretär das Äbtissinnenhaus. Als Gefängnis dienten weiterhin die Räumlichkeiten des alten Kreuzganges im Westflügel des Klosters. Die letzten fünf Gewölbe waren zu drei Einzel- und einer Doppelzelle eingerichtet. Eine Inventarliste von 1830 verzeichnet: 3 kl. Bänke, 4 Nachteimer mit Stühlen, 2 Pritschen, 2 Bänke in der Wachstube, 1 Ofen, 6 Wolldecken, 1 eiserne Hängelampe, 1 eisernes Leibband mit Ketten und eine Kette für Hände und Füße, 2 "Bolten" zwischen den Händen, 2 "Bolten" zwischen den Füßen, alle unbrauchbar und zum Teil verrostet, 4 Ketten mit Schlössern, 3 große Vorhängeschlösser für die Gefängnisse und 4 Bücher der Heiligen Schrift für Gefangene.[2] Aus dem Jahre 1841 wird berichtet, daß man vielfach unbesetzte "Cojen" als Fleischkeller benutzte. Da aber in den letzten Jahren die drei "Gefangenencojen für schwere Verbrecher" stets besetzt waren, nutzte man einen alten Kirchenanbau dafür. Auf dem Boden eines Nebengebäudes hinter dem Kloster lagerte das Stroh für die Gefangenenlager.[3] Ein ummauerter Gefängnishof entstand offenbar erst Anfang des 20. Jh.[4] Nach einer Zeichnung von 1934 war er den Zellen vorgelagert und hatte eine Größe von etwa 7 mal 18 m und eine Mauerhöhe von 4 m[5]. Bis zur Umorganisation 1852 lag die Malgartener Gerichtsbarkeit in den Händen eines Amtsassessors oder Amtsauditors (Vernehmungsrichter), der als 2. Beamter des Amtes Vörden hier in Malgarten tätig war.

Soweit bekannt, waren folgende Beamte anstellig[6]:

Leiter des Amtsgericht Malgarten
1836-1837	Amtsassessor			von Issendorf
1838-1840	Amtsassessor			Mathaei
1840-1841	Amtsassessor			Bansen
1841-1842	Amtsassessor			Risch 
1842	Amtsauditor	 		Gerh. Heinr. Jul. Sudendorf
1842	Amtsauditor			Ernst Heinr. Fried. Herm. Sudendorf
1844-1846	Amtsauditor			Dieckmann
1846-1847	Amtsauditor			Heydenreich
1847	Amtsauditor			Richard
1848	Amtsassessor			Heine
1848	Amtsassessor			von Vohrs
1849	Amtsassessor			von Bock
1850	Amtsassessor			Nieberg
1851/1852	Amtsassessor			Wilhelm Albert Ditzen
1851	Amtsassessor			Gleim
1852	Amtsassessor			Petersen
1853	Amtsgerichtsassessor		Kluhsmann
1855	Amtsassessor			von Hohenhorst
1854-1862	Amtsgerichtsassessor bzw. Amtsrichter 	Müller
1862-1867	Amtsgerichtsassessor 		Dr. Eduard Bartels
1868-1877	Amtsgerichtsassessor 		Ernst Joh. Lud. Geo. Heinr. Meyer
1877-1887	Amtsrichter			von Einem
1887-1890	Amtsrichter			Reinking
1890-1897	Amtsrichter			Lindemann
1897-1904	Amtsrichter			Otto Rompe
1905-1913	Amtsrichter			Wilhelm Traumann
1914-1918	Amtsrichter (Vertretung)	          Wilhelm Traumann
1913	Amtsgerichtsrat 			Otto Hommerich
1918–1921	Amtsgerichtsrat 		          Otto Hommerich
1917	Amtsgerichtsrat (Vertretung)		Wolbeck
1921-1932	Amtsgerichtsrat			Dr. Josef Koch 

Weitere Angestellte und Beamte des Amtsgericht Malgarten:
1852-1867 Actuar (Gerichtsreferendar)	          Hermann Diederich Bernhard Weber
1854	Actuar				Weber
1873	Actuar (Gerichtsreferendar)		Immenhausen
1892-1903	Actuar (Gerichtsreferendar)	          Döning
1899	Referendar			von Bar 
	Referendar			Wiemann
1901	Referendar			A. Bodemann
1903	Actuar (Gerichtsreferendar)		Klein
1920/1925	Justizobersekretär		          von Kotzau
1929	Justizobersekretär			Theo Blumenthal
1929	Justizobersekretär			Hubert Ostermann
1932	Justizobersekretär			Riedel
1930	Gerichtsobersekretär		Bened. Konr. Fran. Maria Aug. Bentler
1885	Gerichtssekretär			Wessel
1902/1903	Gerichtssekretär		          Koch
1903	Gerichtssekretär			Mahler
1932	Justizsekretär			Büller
1885	Justizanwärter			Oskar Gropengiesser
1929	Justizanwärter			Heinrich Metting
1838/1841	Gerichtsschreiber und Sekretär	Friedrich Christian Brünjes
1885	Gerichtsschreiber			Biesse
1885-1896	Gerichtsschreiber		          Kuhlmann
1932	Justizbüroangestellte		Grünebaum
1823	Amtsdiener und Gefängniswärter	Otto
1833	Gefängniswärter			Johann Conrad Kleuker
1836-1844	Amtsdiener und Gefängniswärter	Heinrich Maybaum
1859	Gefängniswärter 			Aug. Heinr. Christ. Konrad Kemnade
1872	Gerichtsdiener & Gefängiswärter	Heinr. Christ. August Lambrecht
1889-1900	Gerichtsdiener			Peter Wolfram
1929	Justizwachtmeister			Karl Müller
1932	Justizwachtmeister			Knopf
1908	Gerichtsvollzieher			Greve

Durch Verordnung vom 30. Juli 1932, der sog. Zweiten Sparverordnung, wurde das Amtsgericht Malgarten, zusammen mit 59 anderen deutschen Amtsgerichten zum 30. September 1932 aufgehoben. Wegen Sparmaßnahmen in der Justizverwaltung hatte man schon am 1. Oktober 1930 das Amtsgerichtsgefängnis in Malgarten geschlossen und den letzten Gefangenen nach Bersenbrück überstellt.[7] Die Beamten und Angestellten wurden an andere Gerichte versetzt und der Gerichtsbezirk Malgarten aufgeteilt. Die Gemeinden Bieste, Hörsten, Hinnenkamp, Vörden, Rieste, Epe, Sögeln und Hesepe legte man dem Amtsgerichtsbezirk Bersenbrück zu, während die Stadt Bramsche sowie die Gemeinden Achmer, Pente, Engter, Schleptrup, Kalkriese und Evinghausen dem Amtsgerichtsbezirk Osnabrück überwiesen wurden. Dies löste besonders in Bramsche heftige Diskussionen und Unmut aus. Man hatte auf Bramsche als Amtsgerichtssitz gehofft und verwies auf die Geschichte.[8] Die massiven Proteste, nicht nur in Bramsche, führten zu einer Überprüfung der Regelung und das Gesetz vom 29. August 1933 über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte, zur Wiederherstellung des alten Gerichtes mit dem neuen Amtssitz Bramsche zum 1. Oktober 1933.[9] Mit Verordnung vom 15. September 1933 erweiterte man den Gerichtsbezirk um die Gemeinden Balkum, Limbergen, Lintern, Neuenkirchen i.H., Ueffeln und Vinte und am 9. Juni 1934 um die Gemeinden Rothertshausen und Steinfeld. Das Amtsgericht Bramsche bestand bis zum 31. Dezember 1972 und wurde dann dem Amtsgericht Bersenbrück einverleibt.



Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.


  1. BN 23.8./17.9.1932
  2. StAO Rep.355 Nr.3745
  3. StAO Rep.560 XVI Vörden Nr.160
  4. 1891 noch nicht, 1917 aber vorhanden (BN 17.5.1917)
  5. StB; BN 17.5.1917
  6. StAO Findbuch Rep.335, Bd.2; Rep.337 Nr.1068; BN
  7. BN 8.10.1930
  8. BN 21.4.1933
  9. BN 1.9.1933

Das Kloster in der NS-Zeit

Das Kloster nach 1945

Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.