Eupen und Umgegend (1879)/011: Unterschied zwischen den Versionen
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erben sollten. Karl VI. war vermählt mit Elisabeth Christine von Braunschweig. Er starb am 20. Oktober 1740 und es folgte ihm seine Tochter | |||
{{NE}} '''Maria Theresia,''' vermählt mit Franz, Großherzog von Toskana, welcher am 13. September 1745 zum Kaiser erwählt wurde. Maria Theresia hatte ihren Gemahl zwar zum Mitregenten für ihre Erbreiche ernannt und er wohnte den Geheimerathsitzungen bei, aber ihm selbst fehlte die Neigung, einen bedeutenden Einfluß auf die Politik zu gewinnen und Antheil an der eigentlichen Leitung des Staates zu nehmen; er gefiel sich sogar darin, öffentlich zu zeigen, daß er neben seiner Gemahlin in Wien nur ein Privatmann sei. | |||
{{NE}} Wie Franz I. von seiner Gemahlin, der Kaiserin Maria Theresia lediglich zum Mitregenten angenommen worden war, wurde auch nach dessen am 18. August 1765 in Innsbruck erfolgten Tode ihr Sohn Joseph II. nur mit der Leitung des Kriegswesens betraut. Er übernahm den Titel als Kaiser, während seine Mutter Herrscherin blieb. Sie leitete vorzugsweise (mit dem Fürsten Kaunitz) die Regierungsgeschäfte und traf viele zweckmäßige Einrichtungen. Sie starb am 29. November 1780 im 64. Jahre ihres Alters und nach vierzigjähriger Regierung, und es übernahm nun | |||
{{NE}} '''Joseph II.''' die Regierung. Er bewirkte die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetze, die Einheit in der Gesetzgebung und in der Verwaltung, erließ ein Toleranzedikt, verlieh bürgerliche Rechte an die Protestanten und Juden, hob eine große Anzahl Klöster auf und beschränkte die Verbindungen der Klostergeistlichkeit mit ihren Oberen in Rom. Ein Tauschprojekt Joseph II. mit dem Kurfürsten Karl Theodor, behufs Abrundung der österreichischen Monarchie, wonach Baiern an Oesterreich, die österreichischen Niederlande jedoch unter dem Titel eines Königreiches Burgund an Karl Theodor kommen sollten, brachte in den Niederlanden eine allgemeine Mißstimmung hervor. Widersetzlichkeit gegen einzelne Maßregeln bewog den Kaiser 1789 die bisherige Verfassung von Brabant nebst allen Privilegien aufzuheben. Dies veranlaßte einen allgemeinen Abfall Belgiens außer |
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erben sollten. Karl VI. war vermählt mit Elisabeth Christine von Braunschweig. Er starb am 20. Oktober 1740 und es folgte ihm seine Tochter
Maria Theresia, vermählt mit Franz, Großherzog von Toskana, welcher am 13. September 1745 zum Kaiser erwählt wurde. Maria Theresia hatte ihren Gemahl zwar zum Mitregenten für ihre Erbreiche ernannt und er wohnte den Geheimerathsitzungen bei, aber ihm selbst fehlte die Neigung, einen bedeutenden Einfluß auf die Politik zu gewinnen und Antheil an der eigentlichen Leitung des Staates zu nehmen; er gefiel sich sogar darin, öffentlich zu zeigen, daß er neben seiner Gemahlin in Wien nur ein Privatmann sei.
Wie Franz I. von seiner Gemahlin, der Kaiserin Maria Theresia lediglich zum Mitregenten angenommen worden war, wurde auch nach dessen am 18. August 1765 in Innsbruck erfolgten Tode ihr Sohn Joseph II. nur mit der Leitung des Kriegswesens betraut. Er übernahm den Titel als Kaiser, während seine Mutter Herrscherin blieb. Sie leitete vorzugsweise (mit dem Fürsten Kaunitz) die Regierungsgeschäfte und traf viele zweckmäßige Einrichtungen. Sie starb am 29. November 1780 im 64. Jahre ihres Alters und nach vierzigjähriger Regierung, und es übernahm nun
Joseph II. die Regierung. Er bewirkte die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetze, die Einheit in der Gesetzgebung und in der Verwaltung, erließ ein Toleranzedikt, verlieh bürgerliche Rechte an die Protestanten und Juden, hob eine große Anzahl Klöster auf und beschränkte die Verbindungen der Klostergeistlichkeit mit ihren Oberen in Rom. Ein Tauschprojekt Joseph II. mit dem Kurfürsten Karl Theodor, behufs Abrundung der österreichischen Monarchie, wonach Baiern an Oesterreich, die österreichischen Niederlande jedoch unter dem Titel eines Königreiches Burgund an Karl Theodor kommen sollten, brachte in den Niederlanden eine allgemeine Mißstimmung hervor. Widersetzlichkeit gegen einzelne Maßregeln bewog den Kaiser 1789 die bisherige Verfassung von Brabant nebst allen Privilegien aufzuheben. Dies veranlaßte einen allgemeinen Abfall Belgiens außer