Eupen und Umgegend (1879)/010
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Eupen und Umgegend (1879) | |
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Die Stadt Limburg war am 21. Juni 1675 durch die Franzosen eingenommen worden und es blieb derjenige Theil der Provinz, welcher zu Spanien gehört hatte, in ihrer Gewalt bis zum Frieden von Nymwegen 1679. Nach dem Tode Karls II., letzten Königs von Spanien aus dem Hause Oesterreich, besetzten am 1. November 1700 die Franzosen unter Philipp von Anjou, Prätendenten der spanischen Krone, von Neuem diese Provinz, wie sie die anderen Provinzen besetzt hatten.
Die wegen der Erbfolge in der spanischen Monarchie nach dem Tode Karls II. hervorgetretenen Ansprüche: Ludwigs XIV. als Gemahl der ältesten Schwester des Erblassers; Leopolds I., als Sohn der jüngeren Tochter Philipps III., Maria Anna; und des Kurprinzen von Baiern, als unmittelbarer Nachkomme der jüngeren Schwester des Erblassers, führten zu einem blutigen Kriege zwischen Oesterreich und Frankreich, der erst 1714 dahin entschieden wurde, daß das Haus Bourbon die spanische Krone, das Haus Oesterreich dagegen die Niederlande und mit ihnen Limburg bekommen sollte. Thatsächlich war inzwischen Limburg durch die Einnahme am 27. September 1703 wieder, und zwar vor Brabant, von dem es 14 Jahre getrennt war, unter die Herrschaft des Kaiserthums Oesterreich unter Leopold I. gekommen, welcher am 5. Mai 1705 im 65. Jahre seines Alters und im 48. Jahre seiner Regierung starb.
Ihm folgte sein Sohn Joseph I., (1705-1711) und auf diesen sein Bruder Karl, König von Spanien, einziger Erbe der habsburgischen Länder, als Kaiser Karl VI. Joseph I. hatte verordnet, daß nach dem Aussterben des Mannesstammes seine Töchter folgen sollten, von denen eine an den Kurfürsten Karl Albert von Baiern, die andere an August III. von Sachsen verheirathet war. Karl VI. änderte diese Erbfolge-Ordnung durch eine solche unter dem Namen pragmatische Sanktion am 19. April 1713 dahin ab, daß in Ermangelung männlicher Nachkommen seine eigenen Töchter und deren Nachkommen und erst nach diesen die Töchter Joseph I. und deren Descendenten die sämmtlichen und untheilbaren österreichischen Länder