Archidiakon: Unterschied zwischen den Versionen

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Bedeutung: geistlicher Rang unter dem Bischof, Aufsichtsbeamter über einen bestimmten Sprengel (Archidiakonat)
Bedeutung: geistlicher Rang unter dem Bischof, Aufsichtsbeamter über einen bestimmten Sprengel (Archidiakonat)


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
== Hochstift Osnabrück ==
'''Archidiacon'''
''Die Archidiacone hatten ehemals blos die geistliche Gerichtsbarkeit. Sie dehnten aber dieselben bald aus, und schon im dreizehnten Jahrhundert entstanden darüber Streitigkeiten zwischen den Canonicis und Archidiaconis.''<br>
''Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,''
# ''die bischöflichen Bedienten, wie die Sadelhöfer, Redemeyer und die in landesherrlichen Gehegen wohnten,''
# ''der Adel,''
# ''die Städte, nicht nur Osnabrück, welches noch eyemt ist, sondern auch die übrigen Städte, als worin niemals ein Send gehalten ist.''
''Unter dem Bischof Philip Sigmund fingen die Archidiaconi an, ein Bestrafungsrecht über gewisse gröbere Verbrechen, z. B. Ehebruch, Blutschande ec. auszuüben, dem aber schon damals widersprochen wurde. Zu gleichen Zeit maßten sie sich eine weltliche Gerichtsbarkeit an, welches ihnen aber vom Bischofe und den Ständen auf dem Landtage 1605 untersagt wurde.''


Die Archidiacone hatten ehemals blos die [[geistliche Gerichtsbarkeit]]. Sie dehnten aber dieselben bald aus, und schon im dreizehnten Jahrhundert entstanden darüber Streitigkeiten zwischen den Canonicis und Archidiaconis.
(Auszug aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten im [[Hochstift Osnabrück]] mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799)
Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,
# die bischöflichen Bedienten, wie die Sadelhöfer, Redemeyer und die in landesherrlichen Gehegen wohnten,
# der [[Adel]],
# die Städte, nicht nur Osnabrück, welches noch eyemt ist, sondern auch die übrigen Städte, als worin niemals ein Send gehalten ist.
Unter dem Bischof Philip Sigmund fingen die Archidiaconi an, ein Bestrafungsrecht über gewisse gröbere Verbrechen, z. B. Ehebruch, Blutschande ec. auszuüben, dem aber schon damals widersprochen wurde. Zu gleichen Zeit maßten sie sich eine weltliche Gerichtsbarkeit an, welches ihnen aber vom Bischofe und den Ständen auf dem Landtage 1605 untersagt wurde.


Auszug aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten im [[Hochstift Osnabrück]] mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799.  
== Bistum Münster ==
Ein [[Archidiakonat im Bistum Münster ]] war durchweg mit hochrangigen [[Dignitar]]en als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jahrhundert hinein dynastischen Familienkreisen entstammten. Amtsnachfolger der Archidiakone im [[Bistum Münster]] waren die [[Dechant]]en.


Ein [[Archidiakonat im Bistum Münster ]] war durchweg mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jhdt. hinein dynastischen Familienkreisen entstammten. Amtsnachfolger der Archidiakone im Bistum Münster waren die Dechanten.
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Version vom 29. Juli 2006, 09:01 Uhr

Berufsbezeichnung

Bedeutung: geistlicher Rang unter dem Bischof, Aufsichtsbeamter über einen bestimmten Sprengel (Archidiakonat)

Hochstift Osnabrück

Die Archidiacone hatten ehemals blos die geistliche Gerichtsbarkeit. Sie dehnten aber dieselben bald aus, und schon im dreizehnten Jahrhundert entstanden darüber Streitigkeiten zwischen den Canonicis und Archidiaconis.
Ursprünglich waren von dem Erkenntnisse und Bestrafungsrechte der Archidiaconen befreit,

  1. die bischöflichen Bedienten, wie die Sadelhöfer, Redemeyer und die in landesherrlichen Gehegen wohnten,
  2. der Adel,
  3. die Städte, nicht nur Osnabrück, welches noch eyemt ist, sondern auch die übrigen Städte, als worin niemals ein Send gehalten ist.

Unter dem Bischof Philip Sigmund fingen die Archidiaconi an, ein Bestrafungsrecht über gewisse gröbere Verbrechen, z. B. Ehebruch, Blutschande ec. auszuüben, dem aber schon damals widersprochen wurde. Zu gleichen Zeit maßten sie sich eine weltliche Gerichtsbarkeit an, welches ihnen aber vom Bischofe und den Ständen auf dem Landtage 1605 untersagt wurde.

(Auszug aus dem alphabetischen Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten im Hochstift Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten westfälischen Provinzen, von I. Aegidius Klöntrup. 1799)

Bistum Münster

Ein Archidiakonat im Bistum Münster war durchweg mit hochrangigen Dignitaren als Amtsinhaber besetzt, welche bis in das 14. Jahrhundert hinein dynastischen Familienkreisen entstammten. Amtsnachfolger der Archidiakone im Bistum Münster waren die Dechanten.