Brauer (Berufsbezeichnung): Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Brauer ( | Ein Brauer (mittelhochdeutsch: ''briuwer → brever/breuer, brouwer → brauer''<ref>{{Lexer}}</ref>) ist eine Person die das Bierbrauen versteht und ausübt. In einigen Städten war es ein Bürger, der das Recht hatte, Bier für den Verkauf zu brauen. | ||
Schopenbrauer: Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister | Schopenbrauer: Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister |
Version vom 2. Dezember 2008, 11:15 Uhr
Brauer ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Brauer. |
Berufsbezeichnung
Ein Brauer (mittelhochdeutsch: briuwer → brever/breuer, brouwer → brauer[1]) ist eine Person die das Bierbrauen versteht und ausübt. In einigen Städten war es ein Bürger, der das Recht hatte, Bier für den Verkauf zu brauen.
Schopenbrauer: Brauknechte ohne festes Lohnverhältnis; Lohnbraumeister
Brenner: gemeint i.d.R. Branntweinbrenner. In einem größeren Brauhaus wurde zumeist Bier und Branntwein hergestellt.
Weitere Bezeichnungen:
- Braumeister
- Brauherr (Besitzer eines Hauses, auf welchem die Braugerechtigkeit haftet bzw. an andern Orten Bezeichnung für den Brauer selbst)
- Brauerbe
- Biereige (Erfurt)
- Brauverwandter
- Fermentator
- Biermacher
ähnliche Schreibweisen:
- Bräuer [2]
- Breuer
Lateinisierte Berufsbezeichnungen sind:
- ↑ Matthias von Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch, 35. Auflage, mit neubearbeiteten und erweiterten Nachträgen, Stuttgart 1979.
Uni Trier, Online-Version: http://germazope.uni-trier.de/Projects/MWV/wbb - ↑ 2,0 2,1 vgl. Artikel BRAUER. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971, Band 2, Spalten 323 - 326.