Biereigen
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Berufsbezeichnung
Bedeutung: eine regionale Bezeichnung für einen Brauer
nach Adelung, Johann Christoph: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
1811 z. B. in Erfurt ein Bürger, welcher das Recht hat, Bier zum Verkaufe zu brauen. Die letzte Hälfte dieses Wortes (Eige) bedeutet eigenthümlicher Besitzer, von dem alten eigen, haben, besitzen.