Geschichte der Gemeinde Wegberg/055: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Die Kriegsdrangsale sollten aber noch kein Ende haben. Als 1794 die französischen Revolutionsheere an den Rhein vordrangen, wurde die Gemeinde wieder unerhört gebrandschatzt. Da die Gemeinde-Insassen verarmt waren, so mußten die Bürgermeister und Scheffen beider Gemeinden Wegberg, (Jülich und Geldern) insgesamt zur Deckung der Kontributionen 18 115 Thlr. 4 Sgr. 7 Pfg. anleihen. Nach den in der Gemeinderechnung von 1826 befindlichen Schuldurkunden, von denen eine hiernach abgedruckt ist, wurden diese Schulden erst im genannten Jahre bezahlt. | {{NE}}Die Kriegsdrangsale sollten aber noch kein Ende haben. Als 1794 die französischen Revolutionsheere an den Rhein vordrangen, wurde die Gemeinde wieder unerhört gebrandschatzt. Da die Gemeinde-Insassen verarmt waren, so mußten die Bürgermeister und Scheffen beider Gemeinden Wegberg, (Jülich und Geldern) insgesamt zur Deckung der Kontributionen 18 115 Thlr. 4 Sgr. 7 Pfg. anleihen. Nach den in der Gemeinderechnung von 1826 befindlichen Schuldurkunden, von denen eine hiernach abgedruckt ist, wurden diese Schulden erst im genannten Jahre bezahlt. | ||
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Die Kriegsdrangsale sollten aber noch kein Ende haben. Als 1794 die französischen Revolutionsheere an den Rhein vordrangen, wurde die Gemeinde wieder unerhört gebrandschatzt. Da die Gemeinde-Insassen verarmt waren, so mußten die Bürgermeister und Scheffen beider Gemeinden Wegberg, (Jülich und Geldern) insgesamt zur Deckung der Kontributionen 18 115 Thlr. 4 Sgr. 7 Pfg. anleihen. Nach den in der Gemeinderechnung von 1826 befindlichen Schuldurkunden, von denen eine hiernach abgedruckt ist, wurden diese Schulden erst im genannten Jahre bezahlt.
Urkunde Nr. 7.
Da wir bei dermaligen so bedrängten Zeiten durchaus unvermögend sind, den gefordert werdenden Kontribuzionen, Requisizionen und Kriegeslasten anderer Art mittelst Ausschlagung von baarem Gelde oder Naturalien um so weniger zu genügen, als die völlig verarmten meisten Gemeinde Einsassen bälder selbst einiger unterstützung bedürften, denn das mindeste beitragen könnten – so bekennen wir Endesunterschriebene sämtliche Scheffen, Bürgermeister und Vorsteher der Herrschaft Tüschenbroich, von unserem H. Vogten Franz Henrich Henrichs und dessen gemahlin Frau Anna Elisabeth Striezen anheute baar lehnbar gegen fünf vom Hundert jährlichst zu dermaligen Kriegsbedürfnissen empfangen zu haben vierhundert französische Kronenthaler, wofür demselben die Besitzungen dieser Gemeinde Einsassen gesamt und sonders verpfändet sein sollen mit dem Versprechen, dieses Kapital sobald es nur unsere Kräften erlauben, mit Zinsen und Kosten obrückzuerstatten. Also unterschrieben Wegberg, Herrschaft Tüschenbroich am 1. Januar 1795.
Neclaß Jackels Bgmstr. | Conradus Quacken Scheffen. |
Carwilhelm Arretz Bürgmstr. | Henricus Jenneß Scheffen. |
Mathias Jansen Brgstr. | Heinricus Arretz Scheffen. |
Joes Herman Josten, Scheffen. |
- In fidem, et pro Agnitione Mamm.
- L. Clever.
- In fidem, et pro Agnitione Mamm.
Siegel mit dem Wappen der Herrlichkeit Tüschenbroich.