Reichsritterschaft (GOV): Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Reichsritterschaft''' war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen reichsunmittelbaren niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Ihre Territorialstaatlichkeit wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei [[Ritterkreis|Ritterkreisen]] (Schwaben, Franken, am Rhein) bestand. Diese Kreise waren in 14 [[Ritterkanton|Ritterkantone]] unterteilt. Der 15. Ritterkanton, Niederelsass, hatte eine Sonderstellung. | Die '''Reichsritterschaft''' war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|reichsunmittelbaren]] niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Ihre Territorialstaatlichkeit wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei [[Ritterkreis|Ritterkreisen]] (Schwaben, Franken, am Rhein) bestand. Diese Kreise waren in 14 [[Ritterkanton|Ritterkantone]] unterteilt. Der 15. Ritterkanton, Niederelsass, hatte eine Sonderstellung. | ||
Die Mitglieder der Reichsritterschaft gehörten nicht den verschiedenen [[Reichskreis]]en an. | |||
Bei der Auflösung der ritterschaftlichen Territorien 1806 zugunsten der sie umgebenden Staaten umfasste die Reichsritterschaft 350 Familien mit etwa 5000 km² Grundfläche und 200.000 Einwohnern. | Bei der Auflösung der ritterschaftlichen Territorien 1806 zugunsten der sie umgebenden Staaten umfasste die Reichsritterschaft 350 Familien mit etwa 5000 km² Grundfläche und 200.000 Einwohnern. |
Version vom 30. Oktober 2008, 15:18 Uhr
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Der Begriff
Die Reichsritterschaft war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen reichsunmittelbaren niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Ihre Territorialstaatlichkeit wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei Ritterkreisen (Schwaben, Franken, am Rhein) bestand. Diese Kreise waren in 14 Ritterkantone unterteilt. Der 15. Ritterkanton, Niederelsass, hatte eine Sonderstellung.
Die Mitglieder der Reichsritterschaft gehörten nicht den verschiedenen Reichskreisen an.
Bei der Auflösung der ritterschaftlichen Territorien 1806 zugunsten der sie umgebenden Staaten umfasste die Reichsritterschaft 350 Familien mit etwa 5000 km² Grundfläche und 200.000 Einwohnern. [1].
GOV-Objekttyp
XXX - Reichsritterschaft - siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichsritterschaft,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <Gov_Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) ...,
Besonderheiten
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982, Bd. 20 - "Reichsritterschaft"