Lippedepartement: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gerichtsverfassung ist einer ähnlichen Hyrarchie wie die Verwaltung unterworfen, die Justiz im Lippe- Departement resortirt vom kayserlichen Gerichtshofe zu Lüttig. | Die Gerichtsverfassung ist einer ähnlichen Hyrarchie wie die Verwaltung unterworfen, die Justiz im Lippe- Departement resortirt vom kayserlichen Gerichtshofe zu Lüttig. | ||
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In Civilsachen wird keine Hauptklage bey den Tribunalen angenommen, wenn nicht vorher der Beklagte zum Versuche der Güte bey dem Friedensrichter vorgeladen ist. | In Civilsachen wird keine Hauptklage bey den Tribunalen angenommen, wenn nicht vorher der Beklagte zum Versuche der Güte bey dem Friedensrichter vorgeladen ist. | ||
Version vom 26. Juli 2008, 19:12 Uhr
Hierarchie:
Regional > Historisches Territorium > Kaiserreich Frankreich > Lippedepartement
Entstehung des Lippedepartements
Das Lippe-Departement wurde aus Landesteilen zusannnengesetzt , welche früher dem Bischof von Münster , dem König von Preussen und einigen Grafen zugehörten; späterhin, durch den, sich auf den am 2. Oktober 1801 geschlossenen Lüneviller Frieden gründenden Reichsdeputationshauptschluß vorn 24. März 1803 dem König von Preussen und verschiedenen mediasierten Herzögen und Grafen zur Entschädigung gegeben, und nachher durch einen, im Tilsiter Frieden vom 9.Juli 1807 sich gründenden Verein, an den Großherzog von Berg abgetreten worden.
Durch das kaiserliche Dekret Napoleons vom 26. Dezember 1810 wurden die Lande zwischen der Lippe, der Ems und den Grenzen der holländischen Departements von dem Grossherzogtum Berg getrennt, und diejenigen, welche zwischen der Lippe, dem Rhein, der Ober-Ijssel, längs dem Brekerflusse und einer bis zur Ems gegen Greven gezogenen Linie, dann längs dieses Flusses, bis zur Mündung der Ijessel, einer über Hiltrup gehenden bis Haltern am See in der Art verlängerten Linie, dass das Amt Lüdinghausen zu ihrer rechten Seite bleibt, liegen, mit dem Departement der oberen Ijssel vereinigt , und daraus zwei Arrondissements , das von Rees und Münster gebildet.
Jene Lande, welehe zwischen den mit dem Oberijssel - Departement vereinigten Landesteilen, dem Wege von Nordhorn nach Lingen und dem Emsfluss aufwärts oberhalb Greven liegen Mit dem Departement der Ijssel -Mündungen , unter dem Namen des Arrondissements Steinfurt;
Und endlich jene, welche zwischen der Ems, den Grenzen des Westems - Departemens, längs der Vechte bis Nordhorn und dem Wege von Nordhorn nach Lingen liegen, unter dem Namen des Arrondissements Neuenhans mit dem Departement der Westems vereinigt.
Durch das am 28. April 1811 vom Kaiser Napoleon genehmigte Senatus - Consult vom 27. desselben Monats wurden diese vier Arrondissements wieder von Holland getrennt und daraus ein eignes Departement der Lippe gebildet, zu dessen Hauptort Münnster bestimmt wurde, und dessen Organisation das kaiserliche Dekret vom 28. April festsetzte.
Verwaltungsstruktur
Das Departement Lippe wurde wiederum in 4 Arrondissements und diese in 22 Kantons abgeteilt.
Für das Verwaltungsfach wurden ein Präfekt, ein General - Sekretär , drei Prefektur-Räte, drei Unter - Präfekte, mit Ausschluß des Staatsrat – Anditeurs im Hauptort, ernannt, und bestimmt, dass der General - Departments - Rat aus 16, der Arrondissements-Rat eines jeden Bezirks aus 11, das Departements - Wahlkollegium approximativ aus 200, die Wahl-Kollegien der Arrondissements Rees und Steinfurt aus 150, jene der Arrondissements Münster und Neuenhaus aus 110 Mitgliedern bestehen sollten.
Zufolge desselben Dekrets soll das Lippe-Departement zum General –Polizei - Kommissariat von Hardenberg gehören, und der General – Polizei - Kommissar nach dem Decerete vom 25. März 1811 zu Münster residiren.
Das Lippe- Departement gehört zur 15. Militair - Division.
In Betreff des Artillerie -Dienstes steht es unter der Direktion von Mastricht.
In Betreff des Geniewesens unter der Direktion von Kölln.
Die Kompanie der im Lippe - Departement stationierten Gendarmerie macht einen Teil der Lüttiger Legion aus und besteht jetzt, seitdem auch die Brigade von Wesel hinzugnomnen ist, aus 12 Brigaden zu Pferde, und 4 Brigaden zu Fuß.
Die Reserve - Kompanie ist von der 6. Klasse.
In Betreff der Forstverwaltung sollte das Departement nach dem Organtsations - Dekret zu jener von Lüttig oder der 23. Conservation gehören , indessen ressortirt es nach der nachher erfolgten Bestimmung jetzt von jener im Haag, macht folglich einen Theil der 31. Conservation aus;
Es gehört zur 5. Serie und wählt 2 Deputirte zum gesetzgebenden Korps.
Es bildet einen Theil der 4. Kohorte der Ehrenlegion.
In gerichtlicher Hinsicht ressortirt das Departement vom kaiserlichen Gerichtshof zu Lüttig, in jedem Arrondissement ist ein Tribunal erster Instanz, und in Münster noch ausserdem ein Handels - Tribunal .
Grenzen des Departement
Das Dekret vom 26. December 1810 hatte die Grenzen der 4 Arrondissements bestimmt, durch eine aus dem Grafen Hedouville kaiserl. französischer, und dem Grafen Beugnot Gross-herzogl. Bergischer Seits bestehenden Spezialkommission wurden indessen am 22. Februar 1811 die Grenzen gegen das Großherzogtum Berg berichtiget , wodurch unter andern die Stadt und das Kirchspiel Wolbek, so wie das Dorf Angelmodde davon getrennt, durch das Dekret vom 6. August 1811 aber dem Lippe-Departement wieder beigelegt wurden.
Das Departement, wie es nun besteht, grenzt gegen Norden an das Departement der Westems, gegen Osten an das Departement der Oberems, gegen Süden an das Großherzogthum Berg, und gegen Westen an die Departements der Roer und Oberijssel.
Sein Flächenraum beträgt ungefähr 584,100 Hektar und umfaßt eine Volksmenge von 240.712 Menschen.
Departements-Verwaltung 1813
Präfekt
- 1813 Herr Ijohann Carl Amand Victoria, von Lastcry, Graf Dusaillant, Kammerherr Sr. Majestät des Kaisers. Ernennung durch kaiserl. Dekret vom 13.06.1811, bis dahin hatte der bisherige Großherzogl. Präfekt Mylius das Amt provisorisch verwaltet.
Generalsekretär
- 1813 Herr Johann Gerhard von Druffel
Generalpolizeikommissar
- 1813 Herr Stephan Joseph Garnier
Generaldepartementsräte
- 1813 Alexis von Bentheim
- 1813 Anton Dieckhoff
- 1813 Anton Diepenbrock
- 1813 Adolph von Droste Vischering
- 1813 B.D. Elfers
- 1813 Friedrich Homoet
- 1813 Louis von Martels
- 1813 Theodor von Merode
- 1813 Clemens August von Merfeld
- 1813 Friedrich Salm, Rheingraf von Salm
- 1813 Mauritz Fürst von Salm-Kyrburg
- 1813 Clemens August von Twickel
- 1813 Alexander von Wylich
- 1813 Heinrich von Zur-Mühlen
- 1813 (Zwei Stellen sind unbesetzt.)
Präfekturräte
- Clemens August von Korff gt. Schmising
- Maximilian von Forkenbeck
- Ignaz von Hamm
Bevölkerung
Diese besteht in administrativer Hinsicht
- An Junggesellen 71.840
- Mädchen 70.623
- vcrheirateten Männern 40.629
- vcrheirateten Frauen 40.755
- Wittwern 5.271
- Wittwen 9.479
- Soldaten im Dienst 2.115
Ueberhaupt 240.712
Religion
- Katholiken 205.900
- Reformierte 29.043
- Lutheraner 4.046
- Mennoniten 3o
- Juden 1.593
Ueberhaupt 240,712 Menschen.
In Hinsicht des bewohnten Zustandes
Arrondissement Münster
130.9000 ha, 23 Quadratmeilen, 131 Quadratmyriameter, 57.641 Einwohner (EW), 2.506 EW/qmeile, 442 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Rees
136.950 ha, 24 Quadratmeilen, 137 Quadratmyriameter, 69.685 Einwohner (EW), 2.904 EW/qmeile, 509 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Steinfurt
147,400 ha, 26 Quadratmeilen, 147 Quadratmyriameter, 75.003 Einwohner (EW), 2.885 EW/qmeile, 510 EW/Quadratmyriameter
Arrondissement Neuenhaus
168,850 ha, 30 Quadratmeilen, 169 Quadratmyriameter, 38.383 Einwohner (EW), 1.280 EW/qmeile, 227 EW/Quadratmyriameter
Insgesamt
534,100 ha, 103 Quadratmeilen, 584 Quadratmyriameter, 240,712 Einwohner (EW), 2.337 EW/qmeile, 412 EW/Quadratmyriameter
Finanzparthie/Finanzwesen
Um die verschiedentlichen im Kaiserreich Frankreich| Reiche vorkommenden Ausgaben zu decken, sind directe und indirecte Steuern eingeführt, wodurch auch im Lippedepartement, wie in ganz Frankreich, die alten in den verschiedenen Landestheilen sonst übliche Abgaben ersetzt werden.
Direkte Steuern
Die directen Steuern sind die:
- Grundsteuer (Grundsteuerkataster).
- Personal - und Mebilar - Steuer.
- Thüren - und Fenster - Taxe.
- Patentsteuer
Siehe auch Steuern in vorhergehenden Teilbereichen:
Steuerverwaltung
Die richtige Erhebung der Steuern wird von verschiedentlichen Beamten, die jeder in ihrem Geschäftskreise dazu wirken, geleitet, nämlich dem:
Indirekte Steuern
Die indirecten Steuern werden von verschiedenen Verwaltungszweigen erhoben. Dahin gehören bey der Enregistrements - und Domainen –Verwaltung die
- Enregistrements - Gebühren
- Kosten für Stempelpapier
- Kanzley-Gebühren
- Hypotheken-Gebühren
Die ganze Domainen- und Enregistrements - Verwaltung wird von einem Domainen- Director geleitet, welcher mehrere Inspectoren, Berichtigungs - Beamte, Enregistrements- Empfänger und Domainen-Rentineister unter sich hat.
Vereinigte Abgaben
Alle anderen unterschiedlichen Steuern und Abgaben wurden unter dem Begriff "Vereinigte Abgaben" verwaltet.
Zollverwaltung (Lippedepartement)
Die Zollverwaltung (Lippedepartement) hat zur Aufgabe die Erhebung der Abgaben für die Ein - und Ausfuhr.
Brücken- und Wegebau (Lippedepartement)
Zufolge der Decrete vom 7. Fructidor Jahrs XII und 14. November 1810 ist das französische Reich in mehrere Divisionen der Brücken- und Wegebauverwaltung abgetheilt, eine Division begreift mehrere Departements in sich, wovon in jedem ein Ober-Ingenieur angestellt ist, der die nöthige Anzahl Ingenieurs, Controlleurs und Geographen unter sich hat.
Forstverwaltung (Lippedepartement)
In Betreff der Forstverwaltungen ist das französische Kaiserreich in mehrere Conservations - Bezirke eingetheilt.
General - Casse
Alle Einnahmen der directen und indirecten Steuern werden an die Bezirks - Empfänger und von diesen an den Haupt-Empfänger im Departement, der zugleich im Arrondissement Münster die Bezirksempfänger-Stelle versieht, abgetragen.
Alle Zahlungen geschehen durch den Zahlmeister des kayserlichen Schatzes.
Rechtspflege (Lippedepartement)
Die Gerichtsverfassung ist einer ähnlichen Hyrarchie wie die Verwaltung unterworfen, die Justiz im Lippe- Departement resortirt vom kayserlichen Gerichtshofe zu Lüttig.
Friedensgericht (Kanton)
In Civilsachen wird keine Hauptklage bey den Tribunalen angenommen, wenn nicht vorher der Beklagte zum Versuche der Güte bey dem Friedensrichter vorgeladen ist.
Archiv
Quelle
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).